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Pflegegeld-Beratung - wozu?

Margula Wilhelm am 9.1.2015
Fr 9 Jan Wozu braucht man eine Pflegegeldberatung, wenn es automatisierte online-Rechner gibt?

Ein Rechner kann nicht beurteilen welche Antworten zu großzügig (übertrieben dramatisch) oder zu vorsichtig (z.B. aus Eitelkeit unnötig beschönend) geklickt wurden. Angenommen die Frage nach selbstständig Gesicht und Oberkörper waschen wurde verneint, dann rechnet das Programm den dafür vorgesehenen Pflegeaufwand. Ein Pflegegeldberater sieht aber, wenn diese Tätigkeit sehr wohl selbständig erledigt werden kann, weil man z.B. nur ein Stockerl vor das Waschbecken zu stellen braucht. Hier war die Antwort zu großzügig geklickt. Jemand anderer hat vielleicht geklickt, selbst Schuhe und Strümpfe an- und ausziehen zu können. Der Pflegegeldberater erkennt aber aufgrund seiner Erfahrung, dass dies nur unter großer Mühe, unter Schmerzen oder mit kleiner Hilfe durch den Partner möglich ist. Diese Antwort war eindeutig zu vorsichtig geklickt, sodass der automatische Rechner diesen Pflegeaufwand nicht berücksichtigt hat.

Im Rahmen von Pflegegeldberatung wird geklärt was medizinisch (aufgrund von Befunden) zu rechtfertigen ist und welche Fremdhilfe durch Verwendung von Hilfsmitteln vermeidbar ist.

Um nichts weniger wichtig für die optimale Einstufung als die nüchterne Beurteilung sind schlüssige Begründungen und die richtige Formulierung von Argumenten für notwendige Hilfen. „Er/Sie kann wirklich nicht mehr …“ mag schon richtig sein, ist aber keine überzeugende Formulierung und auch keine ausreichende Begründung für benötigten Pflegeaufwand. Nur selten muss der Berater ein Gutachten erstellen, um es dem Einstufungsverfahren beizulegen. Meist genügt es den Kunden mit Information ausstatten, die er dann – je nach Verfahrensstand – entweder dem Gutachter der Sozialversicherung vermittelt damit sie sich schon im Erstgutachten findet. Der Berater kann dem Kunden die relevante Information geben die er dem Richter in der Verhandlung vorträgt, oder die er seinem Anwalt zur Formulierung der Berufung weitergibt, sodass Juristen letztlich eindeutige Grundlagen für ihre Entscheidung haben.

Die Zu- und Aberkennung einer bestimmten Pflegestufe ist immer eine rechtliche und niemals eine medizinische oder pflegerische Entscheidung.

Schlagwörter: Begutachtung, Einstufung, Einstufungsverfahren, Pflegeaufwand, Pflegegeldberatung, Pflegegeldrechner, Pflegestufe
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