Grundsätzlich sind HeimhelferInnen sowohl im stationären wie ambulanten Bereich tätig. Ein Hauptaufgabengebiet ist die Unterstützung von betreuungs- und/oder pflegebedürftigen Menschen bei der Führung des eigenen Haushalts. Je nach Bedarf (stundenweise bis täglich) werden Dienste im Haushalt begleitet oder übernommen, sei es nun das Aufräumen, Regelung der Wärme- und Luftzufuhr des Wohnbereichs, Kochen oder das Wärmen von Mahlzeiten, leichte Reinigungsarbeiten (Boden, Sanitäranlagen, Bügeln, ...), kleine Botengänge (Einkäufe, Rezepte holen und in der Apotheke einlösen, ...), Unterstützung bei sozialen Kontakt im Wohnumfeld und einfache Körperpflege. In jedem Fall versteht sich diese Tätigkeit als Hilfe zur Selbsthilfe für die betreuungs- und/oder pflegebedürftige Person. Die Inanspruchnahme von weiteren ambulanten/mobilen Diensten ist bei Bedarf von der Heimhilfe in Absprache zu veranlassen. Während die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten selbstverantwortlich durchgeführt werden, unterliegt eine eventuelle Tätigkeit im Bereich der Basisversorgung - wie z.B.
- immer unter Anleitung und Aufsicht von Angehörigen der Gesundheitsberufe durch (BGBl. I Nr. 55/2005).
Die Ausübung dieser Tätigkeit erfolgt immer unselbständig. Dieses Heimhilfe-Service wird vor allem von Gemeinden oder Sozialeinrichtungen, mit der Verantwortung der Qualitätssicherung, angeboten (z.B. Wiener Sozialdienste, Alten- und Pflegedienste, Caritas, Rotes Kreuz, Volkshilfe). Zumeist wird auch die Ausbildung zur/zum HeimhelferIn über diese Einrichtungen oder größere Gemeinden unter Einhaltung der landeseigenen Qualitätskriterien angeboten.