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Stationäre Dienste sind intramurale Einrichtungen, die einer Genehmigung auf Landesebene bedürfen und zur dauernden bzw. kurzzeitigen Unterbringung, Versorgung, wie auch aktivierenden Betreuung und Pflege von betagten, pflegebedürftigen und/oder behinderten Menschen sowie Menschen in außergewöhnlichen Notsituationen, die vorübergehend oder nicht mehr in der Lage sein werden einen eigenen Haushalt zu führen. Außerdem ist eine ausreichende Unterstützung durch (pflegende) Angehörige, teilstationäre oder ambulante Dienste nicht oder nicht mehr ausreichend gegeben.

Solche Einrichtungen können z.B. sein:



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