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Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen

Gesundheitsberuf mit eigenverantwortlicher Zuständigkeit für alle pflegerischen, präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen; nach ärztlicher Anordnung auch für die Durchführung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen. auf Bundesebene geregelt.

Diplomierte Psychiatrische Gesundheits- und KrankenpflegerInnen

Gesundheitsberuf mit eigenverantwortlicher Zuständigkeit für alle pflegerischen, präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen mit Schwerpunkt auf psychiatrische Einrichtungen; nach ärztlicher Anordnung auch für die Durchführung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen. auf Bundesebene geregelt.

Diplom-SozialbetreuerInnen für Altenarbeit

Diplom-SozialbetreuerInnen mit dem Schwerpunkt Altenarbeit sind vor allem für die bedarfsbezogene Begleitung, Unterstützung und Betreuung älterer Menschen selbstverantwortlich zuständig, wie auch für angeleitete Pflegehilfe. 3jährige Ausbildung, aufbauend auf Fach-Sozialbetreuungsausbildung.

Fach-SozialbetreuerInnen für Altenarbeit

Fach-SozialbetreuerInnen mit dem Schwerpunkt Altenarbeit sind vor allem für die bedarfsbezogene Begleitung, Unterstützung und Betreuung älterer Menschen selbstverantwortlich zuständig, wie auch für angeleitete Pflegehilfe. 2jährigen Ausbildung.

PflegefachassistentInnen

Betreuung pflegebedürftiger Menschen zur Unterstützung von Personal des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege und ÄrztInnen; auf Bundesebene geregelt.
2jährige Ausbildung.

PflegeassistentInnen (vormals PflegehelferInnen)

Betreuung pflegebedürftiger Menschen zur Unterstützung von Personal des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege und ÄrztInnen; auf Bundesebene geregelt.
1jährige Ausbildung.

HeimhelferInnen

In Österreich uneinheitlich gesetzlich geregelter Beruf zur Unterstützung von betreuungs- und/oder pflegebedürftigen Menschen bei der Führung des eigenen Haushalts, aber auch im stationären Bereich tätig.

24-Stunden-BetreuerInnen / Personen-Betreuung

Betreuung rund um die Uhr im eigenen Zuhause,
insbesondere haushaltsnahe Dienstleistungen,
Unterstützung bei der Lebensführung und Gesellschafterfunktion.
Geregelt durch das Gewerbe der Personenbetreuung.

HeimleiterInnen von Seniorenheimen und Pflegeheimen

Leitung von Seniorenheime, Pflegeheimen und weiteren stationären Einrichtungen in der Pflege und Betreuung älterer Menschen.
Basierend auf einem von den Bundesländern gemeinsam erarbeiteten „Rahmenlehrplan für die Ausbildung von Führungskräften in der Altenhilfe“; auf Landesebene geregelt.


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