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Fach-SozialbetreuerIn für Altenarbeit (FSBA) (auch: Altenfachbetreuer) sind Angehörige der Sozialbetreuungsberufe auf Ebene der Fach-Sozialbetreuer/innen (FSB).

Regelung auf Bundes-/Landesebene Bund – Gesetz für „Sozialbetreuungsberufe“
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40065144/NOR40065144.html
Ausbildung und Tätigkeitsbereiche der Sozialbetreuungsberufe BGBl. I Nr. 55/2005 Anl. 1
Inkrafttretensdatum 26.07.2005



Angestellt/freiberuflich
Primär angestellt und aber auch freiberufliche Tätigkeit möglich
Freiberuflich tätige Altenfachbetreuer, Familien- und Heimhelfer haben der Bezirksverwaltungsbehörde die Absolvierung von Weiterbildungsveranstaltungen nachzuweisen. Freies Gewerbe: Personenbetreuung

Tätigkeitsbereiche
• Pflege- und Betreuungseinrichtungen (Wohnheime, Altenheime, Behindertenheime - private, kirchliche oder staatliche Pflegeeinrichtungen)
• Krankenhäuser
• Rehabilitationszentren
• Mobile Dienste - Privatwohnungen


Zugangsvoraussetzungen
Mindestalter für die Tätigkeit als Fach-Sozialbetreuer/in: 19 Jahre

Ausbildung
• erfolgt per Grundausbildung oder aufbauend auf Pflegehilfeausbildung
• 2-jährige Ausbildung; insgesamt 2.400 Unterrichtseinheiten
• Verhältnis Theorie-Praxis Unterricht per Grundausbildung: 1.200 Stunden Theorie und 1.200 Stunden Praxis
• die Aufbauvariante mit Pflegehilfeausbildung umfasst 800 theoretische und praktische Einheiten

Fort- und Weiterbildung
Fach-Sozialbetreuer/innen sind verpflichtet, im Zeitraum von 2 Jahren mindestens 32 Stunden an Fortbildung zu absolvieren.


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