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Gesetzliche Regelung
Es gibt einen von den Bundesländern gemeinsam erarbeiteten „Rahmenlehrplan für die Ausbildung von Führungskräften in der Altenhilfe“.
Ausbildung, Qualifikationen und Aufgabenbereiche sind, wenn überhaupt, dann nur auf Landesebene geregelt:

Aufgaben
  • organisatorische, verwaltungstechnische, betriebswirtschaftliche und pädagogische Aufgaben im Rahmen der Leitung von Heimen durchführen
  • das Heimkonzept erarbeiten und umsetzen
  • Finanzierungs- und Investitionspläne erstellen, Aufgaben im Bereich Rechnungswesen und Personalverrechnung durchführen oder an SteuerberaterInnen weitergeben, statistisches Datenmaterial erstellen, Kalkulationen durchführen etc.
  • MitarbeiterInnen aus den verschiedenen Bereichen (z. B. Pflege, Verwaltung, Hauswirtschaft, Haustechnik) rekrutieren, anleiten und qualifizieren, Besprechungen mit MitarbeiterInnen organisieren
  • Neuanschaffungen planen und organisieren, die Versorgung mit Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs regeln
  • Fachkräfte mit anfallenden Pflege-, Wartungs- und Reparaturarbeiten beauftragen
  • Gesamtpläne wie Tagesablauf, Hausordnung usw. erstellen
  • pädagogische oder betreuerische Konzepte in Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachkräften erarbeiten
  • Schriftverkehr mit Behörden führen, sich um Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln kümmern
  • Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchführen
  • mit Angehörigen, Behörden, Träger, Gemeinden usw. zusammenarbeiten bzw. Kontakt halten


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