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Lexikon > Suizidpakt


Ein Suizidpakt ist eine gemeinsam getroffene Vereinbarung zwischen einem Patienten und dessen Therapeuten, dass der Patient bis zum nächsten vereinbarten Termin keinen Suizidversuch unternehmen wird bzw. sich in der Not sofort an den Therapeuten wendet.1
Im Gegensatz zu dieser in der medizinischen Fachsprache geläufigen Definition wird in der Presse gelegentlich auch von einem Suizidpakt oder Selbstmordpakt geschrieben, wenn zwei Personen vereinbaren, sich gemeinsam das Leben zu nehmen.2

Einzelnachweise


1 http://www.uniklinikum-regensburg.de/imperia/md/content/kliniken-institute/psychosomatischemedizin/studenten/suizid_fremdgefaehrdung.pdf (PDF; 128 kB) Uniklinikum Regensburg - Informationen zur Fremdgefährdung bei Suizidalität
2 http://www.krone.at/Welt/106-Jaehrige_und_Pfleger_schlossen_Suizidpakt-Aus_Liebe-Story-40956 106-Jährige und Pfleger schlossen Suizidpakt aus lrone.at, abgerufen 1. August 2012


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Suizidpakt

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