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Zur Wahrung der PatientInnenrechte und -interessen wurde ein unabhängiges und weisungsfreies Organ in allen Bundesländern 1990 durch das Patientenanwaltsgesetz (VSPAG) rechtlich verankert, die Patientenanwaltschaft. Diese wird auch als Pflegeanwaltschaft bezeichnet. Diese Anlaufstellen sind je Bundesland mit unterschiedlichen Aufgaben betraut. Zumeist aber wird

  • informiert und beraten in patient*innenrechtlichen Fragen sowohl Patien*innen, Angehörige als auch Mitarbeiter*innen der Gesundheits- und Sozialeinrichtungen selbst
  • aufgeklärt bzw. Missständen, Mängel, Anregungen und Beschwerden bei Behandlungen im Gesundheits- und Pflegebereich nachgegangen
  • bei Verdacht auf medizinische und/oder pflegerische Behandlungsfehler außergerichtlich vertreten bzw. vermittelt.

Alle Gespräche unterliegen der vollen Amtsverschwiegenheit. Gleichzeitig soll diese Anwaltschaft dazu dienen, die Leistungsqualität im Gesundheitsbereich wie auch das positive Verhältnis zwischen Patient*innen und den Mitarbeiter*innen des Gesundheitswesens zu stärken. Diese Maßnahme ist kostenfrei.

Eine erste Übersicht und Anlaufstellen in Ihrem Bundesland finden Sie hier oder über die Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger.

Für Menschen mit Beeinträchtigung wurde eine Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet - siehe Behindertenanwaltschaft



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