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So 28 Jun Der verlockend klingende Wunsch nach einem „recht langen Leben“ kann zum Fluch werden, wenn es dem Betreffenden an Lebensqualität fehlt. Oft hört man sagen: „was ist denn das noch für ein Leben“. Der gewaltige Unterschied liegt aber darin, wer das sagt. Sagt es der Betroffene selbst oder beurteilt ein Außenstehender den Betroffenen.

Zwar gibt es viele, allgemein bekannte Merkmale die Lebensqualität mindern können, wie z. B. Immobilität, Schamgefühl, Hilfsbedürftigkeit, Schmerzen, Kräfteverfall, merkliches Nachlassen geistiger Fähigkeiten, Einsamkeit, Bewusstsein den Angehörigen eine Last zu sein, ständig auf fremde Hilfe angewiesen zu sein usw. Bei solchen Merkmalen kommt es darauf an, wie der Einzelne sie bewertet bzw. ob für ihn das eine oder das andere mehr oder weniger Bedeutung hat. Darüber hinaus ist aber auch Raum zu schaffen, dass jeder seine eigenen, persönlichen Gefühle oder Zustandsbilder definieren kann, die für ihn fehlende oder vermehrende Lebensqualität bedeuten.

Lebensqualität unterliegt aber immer der höchst persönlichen Beurteilung und der subjektiven Definition. Deshalb ist Lebensqualität ein bestimmender Faktor bei der autonom zu treffenden Entscheidung ob eine Therapie begonnen, fortgesetzt, abgebrochen oder abgelehnt wird.

Schlagwörter: Autonomie, Lebensqualität, Selbstbestimmung, Therapie ablehnen
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Sa 30 Mai Sterbehilfe und assistierter Suizid – Gedanken zur aktuellen Diskussion Beide Begriffe verharmlosen den Akt des Tötens indem sie nicht ausdrücken, was tatsächlich dahin­ter steht, nämlich Tötung bzw. Beihilfe zur Selbsttötung. Das Wort Sterbehilfe ist sogar geeignet Aus­löschen von menschlichem Leben als etwas Barmherziges, als einen Akt der Nächstenliebe hinzustel­len. Deshalb werde ich in diesem Beitrag die Worte „Töten“ und „Tötung“ dort verwenden, wo ich ungeschönt aufzeigen will, worüber eigentlich diskutiert wird. Zunächst 3 grundsätzliche Fragen: Wer beansprucht oder verlangt Straffreiheit für Tötung oder Beihilfe zur Selbsttötung? Politik, Gesellschaft oder Medien? Während alle das natürliche Ableben im hohen Alter ebenso tabuisieren und totschweigen wie die rasant wachsende Zahl der Pflegefälle und deren immer länger werdende Pflegedauer, fühlen sich „Instanzen“ oder Institutionen berufen, eine Diskussion um Sterbehilfe (nicht um Sterbebegleitung) anzufachen. Für wen wird straffreie Sterbehilfe oder assistierter Suizid verlangt oder gefordert? Wer soll Tötung straffrei exekutieren dürfen? | Wem soll es künftig auferlegt werden, die Tötung ausführen zu müssen? | Wem soll Beihilfe zu Selbsttötung straffrei erlaubt werden? Wird im nächsten Schritt die straffreie Auftragserteilung zur Sterbehilfe durch Angehörige diskutiert? Welche Personen soll man durch straffreie Sterbehilfe töten dürfen? Wollen wir wirklich wieder in die Zeit zurückkehren, da Menschen und Gesetze bestimmten welches Leben „lebenswert“ und welches Leben „lebensunwert“ war?! Allgemein Bei einem durch Sterbehilfe getöteten Mensch – da ja sowohl der Zeitpunkt des Sterbens als auch der Eintritt des Todes bewusst herbeiführt war – werden alle Lügen gestraft, die später behaupten von der Todesnachricht überrascht worden zu sein, dass dieses Geschehen unerwartet oder zu früh kam, dass es schockiert oder auch nur betroffen gemacht hat. ...
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Do 28 Mai Die Forderung nach Selbstbestimmung in medizinischen Belangen wird wieder modern … Oberflächlich betrachtet geht es dabei ja „nur“ um das Recht selbst bestimmen zu können, was medizinisch geschehen soll. Aber eben nur bei flüchtiger Betrachtung. Ginge es nämlich nur darum, was jemand selbst tun oder unterlassen möchte, bräuchte es keine Diskussion, denn jeder kann, darf und soll auch selbst über seine Gesundheit und über sein Leben entschei­den. So wie jeder im Allgemeinen selbst entscheidet ob er raucht, Alkohol oder Drogen konsumiert, übergewichtig ist, keine Bewegung macht usw. usf. oder eben diese Dinge nicht tut oder nicht zulässt, weil sie negative Auswirkungen auf seine Gesundheit haben. Die Diskussion um Selbstbestimmung findet statt, wenn möglichst unbemerkt Forderungen an andere transportiert werden sollen; was man ja nicht gerne offen sagt. Während man Selbstbestimmung immer nur einseitig darstellt, nämlich mit Bezug auf den Bestimmenden, kann sie doch auch anderweitige Folgen haben. Diskussion um “Abtreibungsparagraph” Vor 40 Jahren gab es eine Diskussion um den § 144 StGB. Auch damals wurde nur mit Selbstbestimmung der Frauen argumentiert, ohne auf Ärzte Rücksicht zu nehmen, die dieses Selbstbestimmungsrecht zu exekutieren haben. Da­mals wie heute ist diese Selbstbestimmung mit der stillschweigend vorausgesetzten Forderung an Ärzte verbunden, den Schwangerschaftsabbruch (für manche Krankenhäuser sogar selbstverständlich) durchzu­führen. Die ethische und menschliche Einstellung der Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen (müssen) ist von der legalisierten rechtlichen Einstellung ebenso völlig verdrängt worden, wie es die Legislative nicht als ihre Aufgabe sah, das Wohl der heute selbstbestim­menden Frauen auch für die Zukunft noch zu schützen. Abgesehen davon, ob oder welche trauma­tischen Folgen für eine Frau entstehen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lässt, sei ...
Allgemein Angehörige Begriffe & Spezielles Gesundheitspolitik   Permalink

Di 5 Mai Mancher macht eine Patientenverfügung (PatV) in der Hoffnung, den vielfältigen Leiden als Pflegefall zu entgehen. Die Palette der Leiden reicht von Schmerzen oder Bettlägerigkeit über Gefühl der Scham weil er gewaschen, gefüttert und gewindelt werden muss, bis hin zu Demütigung, wenn ein Dementer nicht mehr weiß was er tut oder wer er ist, wohl aber erdulden muss was Pflegepersonen oder Ärzte für gut und richtig finden. Was heute Mitleid mit den Alten erzeugt, kann morgen einen selbst betreffen und zur Belastung für die eigenen Kinder werden. Im Alter kein Pflegefall sein Diesen Wunsch kann man sich mit einer Patientenverfügung nicht erfüllen, denn: „Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig ist“ [§ 2 (1) PatVG]. Das heißt, die PatV wird erst wirksam, wenn sich jemand nicht mehr mitteilen kann, was im Umkehrschluss bedeutet: So lange jemand (noch) beurteilen und sagen kann welche Behandlung er zulässt oder ablehnt, so lange muss er das auch selbst tun. Anderenfalls wird stillschweigend angenommen, dass er jeder Behandlung zustimmt. (Nur bei Operationen wird die Zustimmung schriftlich verlangt.) Bei den immer mehr werdenden medizinischen Möglichkeiten bedarf es heute vieler Überlegungen, um zu wissen ob man ärztlichen Empfehlungen kritiklos folgen soll. Dabei hilft das Pflegefall-Tool. Es führt Nichtmediziner zu ihrer persönlichen Meinung über Behandlung, Operation, Spitalseinweisung, Therapiefortsetzung oder Therapieabbruch. Die individuelle Entscheidung muss nämlich subjektiven Bedürfnissen gerecht werden und darf nicht nur dem medizinischen Sachverstand folgen. Um nicht jahrelang als Pflegefall zu leiden muss man von seinem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen. Lassen Sie Ärzte nicht erst herausfinden was in Ihrer Patientenverfügung steht, wenn Sie schon im “bewusstlosen Zustand” sind. ...
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Fr 9 Jan Wozu braucht man eine Pflegegeldberatung, wenn es automatisierte online-Rechner gibt? Ein Rechner kann nicht beurteilen welche Antworten zu großzügig (übertrieben dramatisch) oder zu vorsichtig (z.B. aus Eitelkeit unnötig beschönend) geklickt wurden. Angenommen die Frage nach selbstständig Gesicht und Oberkörper waschen wurde verneint, dann rechnet das Programm den dafür vorgesehenen Pflegeaufwand. Ein Pflegegeldberater sieht aber, wenn diese Tätigkeit sehr wohl selbständig erledigt werden kann, weil man z.B. nur ein Stockerl vor das Waschbecken zu stellen braucht. Hier war die Antwort zu großzügig geklickt. Jemand anderer hat vielleicht geklickt, selbst Schuhe und Strümpfe an- und ausziehen zu können. Der Pflegegeldberater erkennt aber aufgrund seiner Erfahrung, dass dies nur unter großer Mühe, unter Schmerzen oder mit kleiner Hilfe durch den Partner möglich ist. Diese Antwort war eindeutig zu vorsichtig geklickt, sodass der automatische Rechner diesen Pflegeaufwand nicht berücksichtigt hat. Im Rahmen von Pflegegeldberatung wird geklärt was medizinisch (aufgrund von Befunden) zu rechtfertigen ist und welche Fremdhilfe durch Verwendung von Hilfsmitteln vermeidbar ist. Um nichts weniger wichtig für die optimale Einstufung als die nüchterne Beurteilung sind schlüssige Begründungen und die richtige Formulierung von Argumenten für notwendige Hilfen. „Er/Sie kann wirklich nicht mehr …“ mag schon richtig sein, ist aber keine überzeugende Formulierung und auch keine ausreichende Begründung für benötigten Pflegeaufwand. Nur selten muss der Berater ein Gutachten erstellen, um es dem Einstufungsverfahren beizulegen. Meist genügt es den Kunden mit Information ausstatten, die er dann – je nach Verfahrensstand – entweder dem Gutachter der Sozialversicherung vermittelt damit sie sich schon im Erstgutachten findet. Der Berater kann dem Kunden die relevante Information geben die er dem Richter in der Verhandlung vorträgt, oder die er seinem ...
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Mo 4 Aug Pflegegeld ist für pflegebedürftige Personen vorgesehen. Pflegegeld hat den Zweck, in Form eines Beitrages pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten. [vgl. § 1 Bundespflegegeldgesetz (BPGG)]. Oft wird aber unrichtigerweise interpretiert, dass Pflegegeld eine finanzielle Abgeltung für zu ertragende Schmerzen und Leiden sei, oder dass bestimmte Diagnosen bzw. hohes Alter automatisch einen Pflegegeldanspruch auslösen. Auf „offiziellen“ Websites (z.B. help.gv.at, Bundessozialamt, Volkshilfe) findet man zwar rasch die Information wie viele Stunden Pflegebedarf pro Monat für welche Stufe notwendig sind. Doch wer einzelne Stundenwerte kennen will um den Gesamtpflegebedarf zu berechnen, der muss schon länger suchen. Der Begriff “Pflegebedarf” umfasst Hilfen, Betreuungsleistungen und unter betimmten Voraussetzungen auch den Erschwerniszuschlag (vgl. pflegedaheim.at). Für die Einstufung sind nicht Zeiten maßgeblich die man individuell für Pflegebedürftige aufwendet, sondern es zählen die im Pflegegeldgesetz festgelegten Stunden. Lassen Sie mich das an einem Beispiel erklären: Nehmen wir an, eine alte Dame muss zum ‘Einkaufen gehen’ begleitet werden. Vielleicht weil sie sich mit dem Geld nicht mehr verlässlich auskennt, weil es im Haus keinen Lift gibt, weil sie schwindlig ist und deshalb nur mit Rollator gehen kann, weil sie (z.B. wegen Schmerzen) nichts tragen kann; sie geht schon schlecht und braucht für den Weg bis zum Supermarkt 30 Minuten. Die Entscheidung was heute eingekauft werden soll, die Wegstrecken im Supermarkt, das Warten an der Kassa und der Weg zurück nach Hause nehmen alles in allem fast 2 Stunden in Anspruch. Begleitet man die Dame auch nur jeden 2. Tag zum Einkaufen, so ergibt das alleine ca. 30 Stunden im Monat. So verständlich der Standpunkt der Angehörigen dieser Dame ist und so groß deren Bedürfnis ist, dem Gutachter die Rechnung für diese und für viele andere Hilfen im Detail darzulegen, so erfolglos muss die Rechnung aber bleiben. ...
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Sa 19 Jul Oft hört man die Frage: kann man beim Pflegegeld auch herabgestuft werden? Die Antwort lautet eindeutig: „JA“. Begriffe wie „erworbene Rechte“ finden sich im Pflegegeldgesetz ebenso wenig wie Pflegegeld aufgrund eines Vertrages ausbezahlt wird, also kommt auch der Begriff „Eingriff in bestehende Verträge“ nicht zum Tragen, aber auch ein Plädoyer dass „Verlass auf Lebensplanung“ gegeben sein muss wird ins Leere gehen – und schließlich gibt es „Sicherheitsstufen“ nur bei manchen Quizsendungen. Die Nachuntersuchung wurde vom Entscheidungsträger ja angeordnet um festzustellen ob gegenüber dem Gewährungsgutachten eine funktionelle Besserung eingetreten ist. Ist das der Fall wird neu eingestuft. Das Ergebnis einer Nachuntersuchung kann also durchaus heißen, dass herabgestuft wird aber auch dass das Pflegegeld gänzlich entzogen wird. Die funktionelle Besserung kann viele Ursachen haben. „Weniger Schmerzen“ oder „Heilung“ sind aber nicht die einzigen Ursachen. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass im Umkehrschluss auch die Tatsache „es ist alles schlechter geworden“ eine höhere Pflegestufe zur Folge haben muss. Und ob man im Zuge der Begutachtung anlässlich eines Erhöhungsantrages herabgestuft werden kann – auch diese Frage ist mit „JA“ zu beantworten. Die Zeiten, da Empfänger des Hilflosenzuschusses automatisch Pflegegeld bekamen sind schon längst vorbei. Mit Übernahme des Landespflegegeldes in die Bundeskompetenz (ab 1.1.2012) sollte österreichweit eine einheitliche Einstufung erreicht werden. Es kann sein, dass der nächste Schritt (als logische Folge) sein wird, die ursprünglich viel zu „großzügigen“ Einstufungen auf die gesetzliche Norm zurückzuführen, sodass mehr Geld im Topf bleibt, das dann wirklich Bedürftigen zugutekommt. Zusätzlich wurde mit 1.1.2012 die benötigte Mindeststundenanzahl pro Monat für Stufe 1 von mehr als 50 auf mehr als 60 erhöht und für Stufe 2 von mehr als 75 auf mehr als 85 Stunden pro Monat erhöht. ...
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Do 12 Jun Richtig, auch Angehörige von geriatrischen Patienten brauchen Hilfe. Und zwar je länger Angehörige einen geriatrischen Patienten bereits betreuen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie selbst auch Hilfe benötigen. Zum Unterschied von Ihnen, die Sie auch diese Seite lesen, haben andere Angehörige noch nicht erkannt, dass Ihnen etwas fehlt. Sie befinden sich noch in der Phase, da alle Ressourcen in den Pflegefall investiert werden: Finanzielle Ressourcen, körperliche Kräfte, seelische und mentale Ressourcen. Diese Angehörigen sind noch hin- und hergerissen zwischen “schlechtem Gewissen” gegenüber dem Pflegefall und oder gegenüber der Familie, “das bin ich ihm schuldig”, “das möchte ich für ihn tun” und dem immer häufiger auftretenden Gefühl “ich kann nicht mehr”. Es gibt viele Ursachen warum Angehörige Hilfe von außen brauchen. Wenn die eigenen körperlichen und oder seelischen Kräfte nicht mehr ausreichen, oder wenn man nicht sein eigenes Leben wegen der Krankheit des Pflegebedürftigen aufgeben möchte. Von innen heraus (sprich: selbst) bringen viele nicht die notwendige Kraft auf. Manchmal ist es Gewohnheit, die in jahrzehntelanger Ehe entstanden ist; oft ist man noch in der Kultur des „Füreinander da zu sein“ verwurzelt, die aber leider schon ihr Ablaufdatum zeigt; gelegentlich ist es die vom Hilfsbedürftigen bewusst oder unbewusst ausgespielte Kraft und Macht (manchmal sogar zur Tyrannei herangewachsen), die den inzwischen schon leidenden Angehörigen fast lähmt, bei einigen ist es aber auch das eigene Unvermögen mit der Macht über den Pflegebedürftigen umzugehen, die einem selbst, ungewollt zugefallenen ist und nicht selten ist es auch die Furcht davor in den Augen der Zuschauer als “undankbar” oder als “Versager” gesehen zu werden. Gerontopsychotherapeutische Gespräche können wahrscheinlich auch helfen. Sie können im Allgemeinen den medizinischen Zustand des Pflegefalls aber nicht mitberücksichtigen. ...
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So 4 Mai Pflegegeld bekommt man, wenn alltäglich Notwendiges infolge Behinderung(en) nicht mehr selbst besorgt werden kann. Jetzt soll Pflegegeld helfen, notwendige Hilfe(n) leichter bezahlen zu können. Pflegegeld kann aber nicht alle pflegebedingten Mehrkosten ersetzen, sondern nur einen Beitrag dazu leisten. (vgl. §1 BPGG) Pflegegeld bekommt man nicht automatisch bei bestimmten Krankheiten oder Diagnosen, nicht wegen Schmerzen oder Operationen, nicht als Besitzer eines Behindertenpasses und auch nicht ab einem gewissen Alter. Denn an all diesen Tatsachen kann Pflegegeld nichts ändern. Folgende Punkte sind zwar für Sie sehr wichtig, haben aber nur bedingt Einfluss auf die Pflegestufe oder auf das Gutachten: hohe Ausgaben (zB für Pflege, Essen, Heimhilfe, Rezeptgebühren, Taxi etc.); geringe Pension; Wegfall von Hilfe (zB Ausfall eines Angehörigen); Wunsch nach einer bestimmten Pflegestufe (zB “wegen Aufnahme ins Heim”). Wie bekommt man Pflegegeld bzw. eine höhere Pflegestufe? Sie stellen (im Namen Ihres Angehörigen) einen Antrag – u. zw. bei der Stelle, von wo er seine Pension bekommt. Entweder das dort aufliegende Formular ausfüllen oder den Antrag online stellen. Details finden Sie weiter unten. Obwohl die Antragstellung, Begutachtung und Bescheidausfertigung für Pflegegeldwerber kostenlos ist, gibt es gute Gründe vor Antragstellung Pflegegeldberatung in Anspruch zu nehmen. Beratung bekommt man bei Behindertenverbänden, bei Heimhilfeorganisationen und auch bei Personen, die spezielle Gutachter-Ausbildungen für Pflegegeld-Einstufungen absolviert haben. Bei Letzteren ist Pflegegeld-Beratung verständlicher Weise kostenpflichtig (vgl. www.meinpflegegeld.at). Dabei ist zu bedenken: Pflegegeld oder eine eine höhere Pflegestufe zu bekommen, das wiederholt sich jeden Monat, während man für gutachterlichen Rat aber nur einmal bezahlt. Bevor man dem System Kosten verursacht – jede Antragsbearbeitung ist mit finanziellem Aufwand für das System verbunden – sollte man sich selbst einige Fragen (aufrichtig) beantworten. ...
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Mi 16 Apr Die WGKK verlinkt zum online Ratgeber Pflegegeld. Der Ratgeber fragt einige notwendige Anspruchsvoraussetzungen ab und listet auch andere gesetzliche Vorschriften. Sie erfahren dort aber nicht welche Pflegestufe in Ihrem Fall zutreffen könnte. Die voraussichtlich zutreffende Pflegestufe können Sie mit dem Pflegegeldrechner ermitteln. Allgemein Nach Antragstellung (Neu- oder Erhöhungsantrag) erhalten Sie eine Verständigung über den Eingang des Antrages. Ein eventueller Anspruch beginnt ab dem 1. des nächsten Kalendermonats. Schriftlich wird nun mitgeteilt, wann und durch wen die Begutachtung erfolgen wird. Die Begutachtung findet beim Pflegegeldwerber (PGW) zuhause statt. Das Schreiben informiert auch, wie vorzugehen ist, wenn der Termin nicht eingehalten werden kann. Um Objektivität zu gewährleisten, kommen meist externe Gutachter zum Einsatz. Diese sind nicht Mitarbeiter der Versicherungsanstalt, sondern unabhängige Ärzte. In ihrem Gutachten (s.u.) schlagen sie ein Ergebnis vor. Dieses wird von internen Ärzten oberbegutachtet und anschließend in der Versicherungsanstalt weiter bearbeitet. Also nicht der Gutachter der zum PGW kommt bestimmt, ob oder in welcher Höhe jemand Pflegegeld bekommt. Jeder Gutachter lehnt Gutachtensaufträge bei Befangenheit ab (z.B. eigener Patient). Auch Sie haben das Recht einen Gutachter abzulehnen, wenn triftige Ablehnungsgründe vorliegen. Die Ablehnung eines Gutachters sollte schriftlich erfolgen und muss begründet sein. Welche Unterlagen sind für die Begutachtung vorzubereiten? Der PGW benötigt einen Lichtbildausweis und schriftliche medizinische Befunde. Am besten einen Patientenbrief bereit, den man bei Spitalsentlassung bekommt. Sorgen Sie dafür, dass bei der Begutachtung zumindest Kopien von den Befunden da sind. Wenn Befunde bei Ihrem Arzt liegen, oder wenn Sie diese mit dem Antrag in die Versicherungsanstalt geschickt haben, nützt das dem Gutachter nicht. Das Beiziehen einer Vertrauensperson dient dazu, dem PGW beizustehen (weniger aufgeregt zu sein, bei Vergesslichkeit auszuhelfen etc. ...
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