Suchmenü ausblenden


Suchmenü einblenden

Blog


Do 28 Mai Die Forderung nach Selbstbestimmung in medizinischen Belangen wird wieder modern … Oberflächlich betrachtet geht es dabei ja „nur“ um das Recht selbst bestimmen zu können, was medizinisch geschehen soll. Aber eben nur bei flüchtiger Betrachtung. Ginge es nämlich nur darum, was jemand selbst tun oder unterlassen möchte, bräuchte es keine Diskussion, denn jeder kann, darf und soll auch selbst über seine Gesundheit und über sein Leben entschei­den. So wie jeder im Allgemeinen selbst entscheidet ob er raucht, Alkohol oder Drogen konsumiert, übergewichtig ist, keine Bewegung macht usw. usf. oder eben diese Dinge nicht tut oder nicht zulässt, weil sie negative Auswirkungen auf seine Gesundheit haben. Die Diskussion um Selbstbestimmung findet statt, wenn möglichst unbemerkt Forderungen an andere transportiert werden sollen; was man ja nicht gerne offen sagt. Während man Selbstbestimmung immer nur einseitig darstellt, nämlich mit Bezug auf den Bestimmenden, kann sie doch auch anderweitige Folgen haben. Diskussion um “Abtreibungsparagraph” Vor 40 Jahren gab es eine Diskussion um den § 144 StGB. Auch damals wurde nur mit Selbstbestimmung der Frauen argumentiert, ohne auf Ärzte Rücksicht zu nehmen, die dieses Selbstbestimmungsrecht zu exekutieren haben. Da­mals wie heute ist diese Selbstbestimmung mit der stillschweigend vorausgesetzten Forderung an Ärzte verbunden, den Schwangerschaftsabbruch (für manche Krankenhäuser sogar selbstverständlich) durchzu­führen. Die ethische und menschliche Einstellung der Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen (müssen) ist von der legalisierten rechtlichen Einstellung ebenso völlig verdrängt worden, wie es die Legislative nicht als ihre Aufgabe sah, das Wohl der heute selbstbestim­menden Frauen auch für die Zukunft noch zu schützen. Abgesehen davon, ob oder welche trauma­tischen Folgen für eine Frau entstehen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lässt, sei ...
Allgemein Angehörige Begriffe & Spezielles Gesundheitspolitik   Permalink

Di 5 Mai Das Institut für Ethik und Recht in der Medizin an der Uni Wien hat festgestellt, dass gegenüber 2009, als nur etwas mehr als 50 % der Befragten von einer Patientenverfügung (PatV) wussten, heute zwar schon mehr als ¾ der Befragten von der Möglichkeit einer PatV gehört haben, die Verbreitung der PatV aber kaum zugenommen hat. Aus meiner Sicht sind es nicht nur die Kosten (mancherorts ja ohnehin kostenlos) oder der „bürokratische“ Zugang zu einer PatV, weshalb aktuell erst 4,1 % der Bevölkerung eine PatV haben, obwohl es 2009 auch schon knapp 4 % waren. Bürger suchen eine Möglichkeit dem Leiden als Pflegefall zu entgehen – aber diesen Wunsch kann die PatV nicht erfüllen. Vgl. Patientenverfügung und Pflegefall-Tool. Wie aber – wenn nicht mit einer Patientenverfügung – stellt man es an, nicht übergebührlich lange ein Pflegefall zu sein? Die Lösung liegt darin, dass man schon frühzeitig lernt medizinische Angebote selbstverantwortlich zu beurteilen. Während viele denken: „ich kann mich doch nicht gegen den Rat eines Arztes entscheiden“ so weiß in Wahrheit niemand besser was für einen Patient gut ist, als der Patient selbst. Vielleicht haben auch Sie schon einmal gehört, dass „schlaue“ Patienten im Pflegeheim ihnen verordnete Medikamente nicht schlucken, sondern verschwinden lassen. Sie tun, was ihr gutes Recht ist. Denn: nicht der Arzt hat das Recht zu behandeln, sondern der Patient hat das Recht behandelt zu werden oder Behandlung abzulehnen. Jeder darf selbst bestimmen ob er medizinische Behandlung zulässt oder ablehnt. Niemand kann zu „gesunder“ Lebensweise gezwungen werden (z.B. Raucher, Alkoholiker, Übergewichtige), und niemand darf gegen seinen Willen behandelt werden (z.B. Entzugsbehandlung, Gewicht reduzieren). Der Patientenwille ist und bleibt die Grenze für jede ärztliche (Be)Handlung sowie oberstes Gebot. Das Bewusstwerden und die zunehmende Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts ...
Allgemein Angehörige Begriffe & Spezielles Gesundheitspolitik   Permalink

Sa 23 Feb "Nicht Ärzte habe das Recht zu behandeln,sondern der Patient hat das Recht, behandelt zu werden". Das Selbstbe­stimmungsrecht des Patienten stellt für uns Ärzte die abso­lute (Be)handlungsgrenze dar. Was spricht dafür, eine Patientenverfügung zu errichten? Viele möchten im Alter nicht jahrelang an Schwäche, Immobilität oder Schmerzen leiden, manche empfinden es entwürdigend bei De­menz betreut und gepflegt werden zu müssen, und andere wollen einfach Ihre Angehörigen nicht belasten. Moderne Medizin kann Pflegefälle heute durchschnittlich 8,5 Jahre am Leben halten. Deshalb ist es wichtig zu wissen, dass man mittels Patientenverfügung nicht nur künstliche Beatmung, Wiederbelebung, oder Ernährungs­sonde ablehnen kann, sondern man kann jede Therapie abweisen. Das tun Patienten ja auch, wenn sie Medikamente wegwerfen, aus­spucken oder einfach nicht schlucken. Niemand kann zu medizinischer Behandlung gezwungen werden. (So wie auch Alkoholiker nicht zur Entzugsbehandlung.) Solange aber jemand nichts anderes verlangt, geschieht alles was medizinisch möglich ist, auch wenn er das vielleicht gar nicht mehr möchte, aber nur nicht mehr sagen kann. Denn Ärzte sind ausgebildet und verpflichtet zu behandeln, Leben zu retten und Leben zu erhalten. Sie werden alles tun, um sich selbst vor möglichen Anzeigen zu schützen (defensive medicine). Ärzte müssen andererseits aber auch akzeptieren, dass je­mand Behandlung(en) ablehnt, selbst wenn die Entscheidung medizinisch unvernünftig ist, oder gar zum Tod führt. Denn der Wille des Patienten ist oberstes Gebot (Patientenautonomie), und Behandlung von Patienten ohne deren Einwilligung ist genau so strafbar wie Behandlung gar gegen deren Willen. Wozu also eine Patientenverfügung? Bestimmen Sie selbst[1] im Voraus mit einer verbindlichen Patientenverfügung wann Sie welche Behandlung nicht mehr möchten. Solch eine Patientenverfügung kann man ins Patientenverfügungsregister eintragen. Ärzte (auch in Spitälern) müssen sich dann an diese Verfügung halten. ...
Allgemein Begriffe & Spezielles Patient   Permalink

So 26 Aug In wohl keinem anderen medizinischen Fach wäre es legitim, wenn Ärzte ihre diagnostische Tätigkeit einschränken oder sogar gänzlich einstellen, zugunsten eines therapeutischen Bereiches. Das heißt, sie würden sich nicht (mehr) mit Diagnostik beschäftigen, obwohl der Patient Beschwerden hat. In der Geri­atrie sehe ich eine solche Trennung aber nicht nur gerechtfertigt, sondern sogar unumgänglich. In der Geriatrie steht am Ende diagnostischer Prozesse oft die Erkenntnis, dass Veränderungen vor­liegen, die nicht mehr rückgängig zu machen sind. Das kann z. B. sein: Abnützungserscheinung (an Knor­peln, Knochen und Gelenken), chronische Krankheit(en), atherosklerotische Veränderungen der Gefäße, degenerative Veränderungen an verschiedenen Organen (z. B. Augen, Geschmackspapillen, Haut etc.), Demenzen oder auch unheilbare Krankheiten. Ab jetzt geht es nicht mehr um „Diagnose stellen“ oder um „Ursachen finden“ sondern um ein Handeln (= Behandeln), das dem Patienten, Angehörigen und Pfle­genden Nutzen bringt. Bei einem nicht mehr besserungsfähigen Zustand (z. B. Demenz) ist es weder für den Patient noch für dessen Angehörige oder für das Pflegepersonal wichtig was die Ursache war – weil das therapeutisch ja auch gar keinen Unterschied macht. Ob die Demenz bei diesem Patient als Rest­zustand einer Meningo-Encephalitis zurückgeblieben ist, ob sie durch ein Schädel-Hirn-Trauma ausgelöst wurde, ob es sich um eine Demenz vom Alzheimer-Typ, um eine atheriosklerotische Demenz oder um die Spätfolgen eines chronischen Alkoholismus handelt – es ist für den nicht mehr besserungsfähigen Zustand „Demenz“ aber auch für Patient, Angehörige und Therapiewahl völlig unbedeutend. Jetzt kommt es also nicht mehr auf Diagnostik an – auch nicht wenn sie noch so viele Ärzte wiederholen, sondern auf die Behandlung. Sehr genau wissend, dass die Behandlung nicht mehr zur Verbesserung der gesundheitlichen Veränderung führen wird. ...
Allgemein   Permalink

Mo 20 Aug Natürlich braucht man in der Geriatrie keine „Vorsorge“ mehr zu treffen, um nicht relativ jung an einer Krankheit oder an einem Unfall zu sterben. Man kann andererseits aber auch nicht vorsorgen, um im fortgeschrittenen Alter sicher nicht zu erkranken. Dennoch kommt der Vorsorgemedizin auch in der Geriatrie ein hoher Stellenwert zu. Spätschäden von bestimmten Krankheiten (Diabetes, hoher Blutdruck etc.) vorbeugen Wer schon in jüngeren Jahren eine Krankheit erworben hat, wird auch jetzt noch darauf achten, die für solche Krankheiten charakteristischen Spätschäden einzudämmen. Das kann auch der Geriatrische Patient z. B. durch köprerliche und geistige Aktivität, durch Ausschalten weiterschädigender Substanzen, durch bessere Ernährung etc. Krankheiten entdecken Auch für den geriatrischen Patient gilt, Parameter zu einem Zeitpunkt entlarven, zu dem sie noch keine Beschwerden machen, aber bereits behandlungsbedürftig und einer Behandlung zugänglich sind. Nur weil jemand schon älter (geworden) ist, heißt das nicht, dass alles egal ist. Altersbedingte Veränderungen beobachten Nicht nur altersbedingt physiologische, primär harmlose Veränderungen sollte man ärztlich begleiten, auch sonstige Veränderungen sollte man dem Arzt zeigen, um nicht zu übersehen, wenn sich daraus eine gefährliche Krankheit entwickelt (zum Beispiel: dass bei bekannter, gutartiger Vergrößerung der Prostata, ein hinzukommendes Prostatakarzinom nicht übersehen wird). Impfen Dass gerade im Altenmedizinischen Bereich Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen von Bedeutung sind, wird verständlich, wenn man weiß, dass das Immunsystem (welches für die Abwehr von Krankheiten zuständig ist) im Alter schwächer wird. Also bietet man dem alten Körper abgeschwächte Krankheitserreger an, auf die er mit einer Immunantwort reagiert und so die Fähigkeit hat, mit später eindringenden, „voll krankheitserregenden“ Keimen fertig zu werden. Tipp: Ich sehe es nicht für notwendig, ...
Allgemein Geriatrie Patient   Permalink

Mo 20 Aug Menschen, die Geriatrie konsumieren Es ist noch nicht so lange her, da galt ein sechzigjähriger Großvater schon als alter Mann und Siebzigjährige wurden als Greise gesehen. Heute hingegen, obwohl beide genannten Altersgruppen zu geriatrischen Patienten zählen, gehören sie noch lange nicht zu den “Alten”. (Anm.: In seinem Vortrag 1991 vor der Österreichischen Juristenkommission sprach der Soziologe Prof. L. Rosenmayr von „jungen Alten“ und „alten Alten“.) Geriatrischer Patient ist nicht unbedingt jemand der alt ist und an einer Krankheit leidet. Es sind auch gesunde Menschen, die Probleme mit ihrem eigenen Altern oder mit dem Älterwerden ihrer Angehörigen haben. Wenn ich von Menschen spreche, die Geriatrie konsumieren, so sind damit Gesunde gemeint, die geriatrische Hilfe in Anspruch nehmen bzw. Geriatrie konsumieren (wie z. B. Angehörige von Pflegefällen). Bei geriatrischen Patienten unterscheide ich 2 Altersgruppen. Die jüngere Gruppe der geriatrischen Patienten im Alter von 45 bis 65 Jahren. Sofern sie arbeitslos sind sehen sie sich aufgrund der Unvermittelbarkeit am Arbeitsmarkt mit denselben psychischen Problemen konfrontiert wie die ältere Gruppe geriatrischer Patienten, die wegen Erreichens des Pensionsalters aus dem Arbeitsprozess ausscheiden (mussten). Oder sie zählen deshalb zu geriatrischen Patienten, weil sie aufgrund mehrerer Zivilisationserkrankungen (Veränderungen des Stütz- und Bewegungsapparates, wegen Stoffwechselerkrankungen, Fehlernährung, übermäßigen Alkohol- und Nikotinkonsums) arbeitslos sind und als multimorbid einzustufen sind. Viele Studien belegen, dass besonders in dieser Gruppe psychische Probleme auch somatische (körperliche) Beschwerden hervorrufen und sogar organische Krankheiten zur Folge haben können. Arbeitende 45 – 65Jährige suchen Geriater auf, weil sie mit geriatrischen Problemen der Eltern besser zu Recht kommen wollen. Menschen die geboren wurden als ihre Eltern ...
Allgemein Angehörige Geriatrie Patient   Permalink

Di 7 Aug Fortschritte in der Medizin und in der Medizintechnik haben vieles möglich gemacht. Insbe­sondere gelingt es durch intensivmedizinische und operative Maßnahmen immer häufiger Menschen vor deren Ableben zu bewahren. Das ist die eine Seite der Medaillie. Auf der an­deren Seite ist mit dem Fortschritt aber auch verbunden, dass Menschen infolge „geglückter“ Rettungsmaßnahmen z.B. einen Schlaganfall zwar über­leben, für den Rest ihres Lebens aber nicht mehr denken oder sprechen können, gelähmt, bettlägerig und pflegebedürftig bleiben, das heißt völlig von anderen Menschen abhängig sind. Heute ist es möglich, dass der menschliche Körper nur aufgrund von Maschinen oder Medikamenten am Leben gehalten wird, bis hin zum Extremfall, wo man sich in der Situation findet, vom Arzt das Abschalten der Maschinen zu verlangen. Ich sehe dieser Entwicklung – das Sterben durch Medizintechnik gewaltsam zu verlängern – mit Sorge entgegen und ich fürchte gleichzeitig, dass sie nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Wohl aber kann sich der Einzelne davor bewahren, wenn er damit nicht einverstanden ist. Von von niemandem kann – auch von einem Arzt darf nicht – verlangt werden, das Leben eines Men­schen zu beenden. Ebenso kann der Patient auch Beihilfe zum Selbstmord nicht verlangen. Nicht nur, weil beides strafbare Delikte sind, sondern weil jeder Arzt das Recht hat, ein solches Verlangen aus Gewissensgründen zurückzuweisen. Wohl aber kann ein Patient von Ärzten fordern, eine bestimmte Behandlung(sart) zu unterlassen, indem er seine Zustimmung dazu verweigert. Kein Patient darf gegen seinen Willen zu einer Behandlung gezwungen werden. Dem Alkoholkranken kann zwangsweise ebenso wenig eine Entzugsbehandlung auferlegt werden wie einem Drogenabhängigen. Gleichermaßen darf ein Patient es auch verweigern, zur Behandlung in ein Spital eingeliefert zu werden. Ob einem Arzt daraus der Vorwurf des Unterlassens gemacht werden kann, ist noch nicht ausjudiziert. ...
Allgemein   Permalink


Sie sind hier: Startseite

Weitere bestNET.Portale

powered by T3consult
Datenschutz-Erklärung