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Mi 16 Apr Die WGKK verlinkt zum online Ratgeber Pflegegeld. Der Ratgeber fragt einige notwendige Anspruchsvoraussetzungen ab und listet auch andere gesetzliche Vorschriften. Sie erfahren dort aber nicht welche Pflegestufe in Ihrem Fall zutreffen könnte. Die voraussichtlich zutreffende Pflegestufe können Sie mit dem Pflegegeldrechner ermitteln. Allgemein Nach Antragstellung (Neu- oder Erhöhungsantrag) erhalten Sie eine Verständigung über den Eingang des Antrages. Ein eventueller Anspruch beginnt ab dem 1. des nächsten Kalendermonats. Schriftlich wird nun mitgeteilt, wann und durch wen die Begutachtung erfolgen wird. Die Begutachtung findet beim Pflegegeldwerber (PGW) zuhause statt. Das Schreiben informiert auch, wie vorzugehen ist, wenn der Termin nicht eingehalten werden kann. Um Objektivität zu gewährleisten, kommen meist externe Gutachter zum Einsatz. Diese sind nicht Mitarbeiter der Versicherungsanstalt, sondern unabhängige Ärzte. In ihrem Gutachten (s.u.) schlagen sie ein Ergebnis vor. Dieses wird von internen Ärzten oberbegutachtet und anschließend in der Versicherungsanstalt weiter bearbeitet. Also nicht der Gutachter der zum PGW kommt bestimmt, ob oder in welcher Höhe jemand Pflegegeld bekommt. Jeder Gutachter lehnt Gutachtensaufträge bei Befangenheit ab (z.B. eigener Patient). Auch Sie haben das Recht einen Gutachter abzulehnen, wenn triftige Ablehnungsgründe vorliegen. Die Ablehnung eines Gutachters sollte schriftlich erfolgen und muss begründet sein. Welche Unterlagen sind für die Begutachtung vorzubereiten? Der PGW benötigt einen Lichtbildausweis und schriftliche medizinische Befunde. Am besten einen Patientenbrief bereit, den man bei Spitalsentlassung bekommt. Sorgen Sie dafür, dass bei der Begutachtung zumindest Kopien von den Befunden da sind. Wenn Befunde bei Ihrem Arzt liegen, oder wenn Sie diese mit dem Antrag in die Versicherungsanstalt geschickt haben, nützt das dem Gutachter nicht. Das Beiziehen einer Vertrauensperson dient dazu, dem PGW beizustehen (weniger aufgeregt zu sein, bei Vergesslichkeit auszuhelfen etc. ...
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