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Fr 9 Jan Wozu braucht man eine Pflegegeldberatung, wenn es automatisierte online-Rechner gibt? Ein Rechner kann nicht beurteilen welche Antworten zu großzügig (übertrieben dramatisch) oder zu vorsichtig (z.B. aus Eitelkeit unnötig beschönend) geklickt wurden. Angenommen die Frage nach selbstständig Gesicht und Oberkörper waschen wurde verneint, dann rechnet das Programm den dafür vorgesehenen Pflegeaufwand. Ein Pflegegeldberater sieht aber, wenn diese Tätigkeit sehr wohl selbständig erledigt werden kann, weil man z.B. nur ein Stockerl vor das Waschbecken zu stellen braucht. Hier war die Antwort zu großzügig geklickt. Jemand anderer hat vielleicht geklickt, selbst Schuhe und Strümpfe an- und ausziehen zu können. Der Pflegegeldberater erkennt aber aufgrund seiner Erfahrung, dass dies nur unter großer Mühe, unter Schmerzen oder mit kleiner Hilfe durch den Partner möglich ist. Diese Antwort war eindeutig zu vorsichtig geklickt, sodass der automatische Rechner diesen Pflegeaufwand nicht berücksichtigt hat. Im Rahmen von Pflegegeldberatung wird geklärt was medizinisch (aufgrund von Befunden) zu rechtfertigen ist und welche Fremdhilfe durch Verwendung von Hilfsmitteln vermeidbar ist. Um nichts weniger wichtig für die optimale Einstufung als die nüchterne Beurteilung sind schlüssige Begründungen und die richtige Formulierung von Argumenten für notwendige Hilfen. „Er/Sie kann wirklich nicht mehr …“ mag schon richtig sein, ist aber keine überzeugende Formulierung und auch keine ausreichende Begründung für benötigten Pflegeaufwand. Nur selten muss der Berater ein Gutachten erstellen, um es dem Einstufungsverfahren beizulegen. Meist genügt es den Kunden mit Information ausstatten, die er dann – je nach Verfahrensstand – entweder dem Gutachter der Sozialversicherung vermittelt damit sie sich schon im Erstgutachten findet. Der Berater kann dem Kunden die relevante Information geben die er dem Richter in der Verhandlung vorträgt, oder die er seinem ...
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So 5 Mai Die European Association of Palliative Care (EAPC) und die Europäische Gesell-schaft für Geriatrie (EUGMS) stellten ein gemeinsam erarbeitetes Manifest vor, das zum Ziel hat, den Startschuss für einen europäischen Fahrplan für Palliativmedizin und Geriatrie zu geben. Eine Liste mit Forderungen, die zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen geriatrischen und palliativen fachüber-greifenden Teams führen soll, findet sich in der von EAPC und EUGMS gemeinsam herausgegebenen Broschüre „Palliative care for older people: better practices“.(Z Palliativmed 2013; 14 S 9 und 10) Während sich also Organisationen darum kümmern eine (bessere) Zusammen-arbeit zwischen Geriatrie und Palliativmedizin zu schaffen, sehe ich in der Praxis die dringliche Notwendigkeit, die Erkenntnisse beider medizinischen Teilbereiche zum Vorteil der leidenden, chronisch Kranken rasch umzusetzen. Ich nenne den Tätigkeitsbereich palliative Geriatrie. Bei zusammengesetzten Hauptwörtern ist immer das zuletzt stehende Hauptwort (Grundwort) der leitende Begriff, während die vorangestellten Hauptwörter deskriptiven Charakter zum Leitbegriff haben (z. B. Schifffahrt, Schifffahrtskapitän). Analog dazu geht es bei palliativer Geriatrie nicht um Palliativmedizin im eigentlichen Sinn, sondern nur um jenen Bereich der Geriatrie, bei welchem kurative Therapie (Heilung) nicht mehr möglich ist. Es handelt sich aber nicht (wie bei Palliativmedizin) nur um onkologische Erkrankungen (Krebs), denn in der Geriatrie gibt es viele Veränderungen, die Beschwerden machen aber nicht mehr heilbar sind (z.B. degenerative Veränderungen am Stütz- und Bewegungsapparat oder Demenz). Weil andererseits aber viele Erkrankungen und Symptome sehr wohl heilbar sind (z.B. Infektionen oder Herzschwäche) bestehen bei palliativer Geriatrie also kurative und palliative Maßnahmen nebeneinander, auch dadurch unterscheidet sich palliative Geriatrie von Palliativmedizin. Geriatrie impliziert, dass es sich um (hoch)betagte, multimorbide Patienten handelt, deren Betreuung sich über Monate und Jahre erstrecken kann. ...
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So 26 Aug Immer wieder kommt es vor, dass Pflegefälle oder Demente die Aufnahme von Flüssigkeit und Nahrung ablehnen oder sogar strikt verweigern. Damit bringt der alte Mensch Angehörige, Pflege­personal wie auch Ärzte zur Verzweiflung. Selbstverständlich kann die heute schon fast allmächtige Medizin auch mit diesem Problem leicht „fertig werden“. Die Zauberformel heißt hier (vgl. meinen Artikel) PEG-Sonde. Die perkutane endoskopische Gastrostomie, abgekürzt PEG, ist ein endoskopisch angelegter, künstlicher Zugang zum Magen. Die PEG-Sonde ist eine Ernährungssonde, die durch die Bauchdecke hindurch in den Magen gelegt, fixiert und an der Bauchwand angenäht wird. Diese „einfache“, „kostengünstige“ und „effektive“ Intervention löst rasch das Problem, welches die Umwelt des nahrungsverweigernden Patienten mit dessen Verhalten hat. Deshalb wird die PEG Sonde oft auch als „ultima Ratio“ hingestellt und Angehörigen eingeredet, nur so wäre der Patient „vor dem Verhungern“ zu bewahren. Ärzte die den Eingriff empfehlen und die den Eingriff durchführen, nehmen in den meisten Fällen keine Rücksicht auf den Willen des Patienten. Der Patientenwille wird gar nicht erst erkundet, oder schlicht missachtet. Was bewirkt die PEG-Sonde beim Patient? Ob orientiert oder desorientiert – Jeder Patient weiss, empfindet oder bemerkt zumindest irgendwann, dass er keine Nahrung mehr schluckt. Er muss die Demütigung hinnehmen, sich auch gegen seinen Willen ernähren lassen zu müssen. Er erkennt seine Ohnmacht, sich dagegen nicht mehr wehren zu können. Meist verliert er auch die persönliche Zuwendung durch das Pflege-personal, weil die „Technik des Fütterns durch die Sonde“ keinen Patientenkontakt mehr erfordert. Dass es bei Ernährung durch die PEG Sonde keine Möglichkeit mehr gibt Geschmack einer Nahrung wahrzunehmen ist ebenso Tatsache, wie dass der Patient keine Konsistenz der Nahrung mehr spüren kann, geschweige denn sehen könnte, wie eine „Speise“ angerichtet ist. ...
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Mo 20 Aug Oft nehmen geriatrische Patienten (zu) viele Medikamente, wofür es mehrere Ursachen gibt. a) Patienten informieren neu konsultiere Ärzte nicht über alle Medikamente, die sie bereits einneh­men; der neue Arzt weiß also gar nicht, dass schon ein anderer Kollege ein solches oder ähnliches Medikament verordnet hat. b) Jeder Arzt denkt beim Verordnen nur an sein Fachgebiet (viele Fachärzte = viele Medikamente). (vgl. „Diagnose(n) aus dem Internet“; „Behandeln von Krankheiten bei alten Menschen“) c) Ärzte wollen durch Verschreiben eines Medikamentes ihr eigenes Gewissen beruhigen, ihr Honorar rechtfertigen oder ihr Können unter Beweis stellen. Ein Rezept zu schreiben macht auf Patient und Angehörige einen besseren Eindruck als zu sagen „dagegen kann man nichts machen“. Tatsache ist aber auch, dass Patienten oft mit der Erwartung zum Arzt gehen, ein Medikament verschrieben zu bekommen, das „alles heilen oder zumindest besser machen wird“. d) Ein Rezept schreiben geht schneller, als dem alten Patient etwas ausführlich erklären zu müssen. e) Im Rahmen der heute notwendigen „defensive medicine“ verschreiben Ärzte immer häufiger Medikamente, um sich rechtlich abzusichern, damit man ihnen nichts vorwerfen kann. Es gibt Medikamente, die für einen Patient (lebens)wichtig sind und solche von denen man bloß erwartet, dass sie eine Verbesserung der Lebensqualität bringen. Dementsprechend ist sorgfältig abzuwägen, welche Medikamente unbedingt eingenommen werden sollen und auf welche der Patient verzichten kann, weil die Nebenwirkungen mehr Schaden anrichten können, als die Wirkungen Nutzen bringen. Besonders bei älteren Menschen sind ärztlich verordnete und tatsächlich geschluckte 20 bis 25 Tabletten pro Tag keine Seltenheit. Niemand hat aber wohl mehr Appetit, wenn der Magen gleich in der früh mit 7 oder 8 “Pulverln” begrüßt wird. Insbesondere alten Patienten muss man und soll man manchmal ...
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Do 26 Jul Die perkutane endoskopische Gastrostomie, abgekürzt PEG, ist ein endoskopisch angelegter, künstli­cher Zugang zum Magen. Die PEG-Sonde ist eine Ernährungssonde, die durch die Bauchdecke hindurch in den Magen gelegt, fixiert und an der Bauchwand angenäht wird. Die PEG Sonde wird oft als „ultima Ratio“ hingestellt, um einen Patienten der Essen und Trinken verweigert „vor dem Verhungern“ zu bewahren. Bei der Empfehlung der Ärzte, eine PEG Sonde zu legen, wird aber in den meisten Fällen der Wille des Patienten gar nicht erst erkundet, sondern oft schlicht missachtet. Das Erteilen der Zustimmung an einer dritten Person (die nicht mehr für sich selbst entscheiden kann) einen medizinischen Eingriff vorzunehmen ist für Nicht-Ärzte keine leicht zu tragende Bürde. Durch Zunahme der Lebenserwartung, Ansteigen der Zahl von nicht einsichts- und urteilsfähigen Personen sowie vermehrtem Einsatz aller medizinisch machbaren Maßnahmen stellt sich immer öfter die Frage ob geriatrischen u/o palliativmedizinischen Patienten eine PEG-Sonde zu setzen ist oder nicht. Obwohl oft schon Routine, zählt das Legen einer PEG-Sonde zu medizinischen Behandlungen, die mit schwerer, nachhaltiger Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit und der Persönlichkeit verbunden sind und bedarf deshalb der Einwilligung (§§ 90, 110 StGB). Die Problematik der von Patientenseite erfor-derlichen Zustimmung besteht bei besachwalterten Personen. Da Sachwaltern ein Zeugnis gem. § 283 (2) ABGB im Allgemeinen nicht vorliegt, wird meist gerichtliche Genehmigung verlangt. Im geriatrischen Gutachten sind dann drei Fragen zu beantworten: Ist bei einer bestimmten Person das Setzen einer PEG-Sonde medizinisch indiziert? Zweitens ist diese Maßnahme zur Wahrung des Wohles der betroffenen Person angezeigt? und drittens verfügt die betroffene Person über Einsichts- und Urteilsfähigkeit, um dem Eingriff zustimmen oder ihn ablehnen zu können? Während die Beurteilung ...
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