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Do 28 Mai Die Forderung nach Selbstbestimmung in medizinischen Belangen wird wieder modern … Oberflächlich betrachtet geht es dabei ja „nur“ um das Recht selbst bestimmen zu können, was medizinisch geschehen soll. Aber eben nur bei flüchtiger Betrachtung. Ginge es nämlich nur darum, was jemand selbst tun oder unterlassen möchte, bräuchte es keine Diskussion, denn jeder kann, darf und soll auch selbst über seine Gesundheit und über sein Leben entschei­den. So wie jeder im Allgemeinen selbst entscheidet ob er raucht, Alkohol oder Drogen konsumiert, übergewichtig ist, keine Bewegung macht usw. usf. oder eben diese Dinge nicht tut oder nicht zulässt, weil sie negative Auswirkungen auf seine Gesundheit haben. Die Diskussion um Selbstbestimmung findet statt, wenn möglichst unbemerkt Forderungen an andere transportiert werden sollen; was man ja nicht gerne offen sagt. Während man Selbstbestimmung immer nur einseitig darstellt, nämlich mit Bezug auf den Bestimmenden, kann sie doch auch anderweitige Folgen haben. Diskussion um “Abtreibungsparagraph” Vor 40 Jahren gab es eine Diskussion um den § 144 StGB. Auch damals wurde nur mit Selbstbestimmung der Frauen argumentiert, ohne auf Ärzte Rücksicht zu nehmen, die dieses Selbstbestimmungsrecht zu exekutieren haben. Da­mals wie heute ist diese Selbstbestimmung mit der stillschweigend vorausgesetzten Forderung an Ärzte verbunden, den Schwangerschaftsabbruch (für manche Krankenhäuser sogar selbstverständlich) durchzu­führen. Die ethische und menschliche Einstellung der Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen (müssen) ist von der legalisierten rechtlichen Einstellung ebenso völlig verdrängt worden, wie es die Legislative nicht als ihre Aufgabe sah, das Wohl der heute selbstbestim­menden Frauen auch für die Zukunft noch zu schützen. Abgesehen davon, ob oder welche trauma­tischen Folgen für eine Frau entstehen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lässt, sei ...
Allgemein Angehörige Begriffe & Spezielles Gesundheitspolitik   Permalink

Mo 20 Apr Die neue Perspektive Zum Pflegefall werden, das kann jeden treffen – die Eltern oder Großeltern, den Partner, Freunde, aber auch einen selbst. Mit moderner Medizin verlängert man heute Pflegefällen – meist ungefragt – das Leben (durchschnittlich 8, 9 oder 10 Jahre – je nach Quelle). Ein Zustand, den die Betroffenen als Schreckensszenario bezeichnen und vor dem sie Angst haben (Quelle: Österr. Hochbetagtenstudie 2015). Weil es die Generation der heute von Pflegebedürftigkeit betroffenen Alten vermeidet darüber zu sprechen, können ihnen diesbezüglich nur Personen helfen, die ihnen sehr nahe stehen. Primär bedarf es nämlich der Einsicht, bei medizinischer Behandlung von seinem Selbstbestimmungrecht Gebrauch zu machen, d. h. nicht jeder ärztlichen Empfehlung “blind” zu folgen. Das lehrt die Mobile-Health-Anwendung Pflegefall-Tool, welche ich nach geriatrischen, ethischen und rechtlichen Aspekten entwickelt habe.  Das Tool bestimmt nicht “von oben herab” was letzter Wissensstand ist und deshalb auch “gut für den Patient sein muss”. Vielmehr begleiten geeignete Fragen den Anwender durch den Entscheidungsfindungsprozess eine Therapie fortzuführen oder abzulehnen und lassen ihn schließlich selbst erkennen, ob er entscheidet dem vom Tool errechneten Vorschlag zu folgen. Er braucht dazu kein medizinisches Wissen. Die Entscheidung hängt von vielen Faktoren ab – z.B. vom Behandlungsziel, von Lebensqualität, von subjektivem Befinden oder von sozialen Komponenten. Zur Erleichterung für den Anwender listet das Tool dafür Beispiele auf, und es bietet gleichzeitig Antworten zur Auswahl an. Jede Maßnahme, jede Situation, jeder Fall ist einzeln und für sich zu beurteilen, weshalb das Pflegefall-Tool  für jede Berechnung eines Vorschlages individuelle Daten berücksichtigt. Der Anwender lernt, ärztliche Empfehlungen kritisch zu beurteilen, bis er nur mehr medizinische Maßnahmen zulässt, die auch er selbst für richtig findet. ...
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So 7 Sep Das persönliche Gespräch zwischen Arzt und Betroffenem (Patient oder Angehöriger) bringt für den Arzt meist zusätzliche, wichtige Information und es erzeugt beim Betroffenen Vertrauen, Zuversicht, Beruhigung, Sicherheit – kurz eine Fülle von emotionellen, nicht messbaren Kriterien die für die Genesung und für die Unterstützung des Patienten von großer Bedeutung sind. Auch Angehörige sollten auf all das nicht zu verzichten. Das ärztliche Gespräch kann zwar durch nichts ersetzt werden, trotzdem wird es immer seltener geführt. Auf ärztlicher Seite sind dafür leider nicht nur die beiden populistischen Argumente verantwortlich „Zeitmangel“ und „wird von der Krankenkassa nicht bezahlt“. Weil auch in der Medizin vieles (gemäß statistischer Häufigkeit) automatisiert abläuft, haben Mediziner verlernt ihre Intuition und ihre Sinne zu schärfen, ärztliche Erfahrung zu sammeln und in die Arzt-Patient Beziehung einfließen zu lassen. Wo nach state-of-the-art und nach Leitlinien behandelt wird, hat nichts mehr Platz was nicht diesen Normen entspricht. Darüber hinaus hat das geltende Motto „jeder klagt jeden“ Ärzte sehr vorsichtig gemacht. Vor dem Richter kann sich kein Arzt damit verantworten nach seiner Intuition und nach seiner Erfahrung gehandelt zu haben. Allemal aber „geht frei“, wer nach evidence based medicine oder nach Leitlinien gehandelt und behandelt hat. Von Betroffenenseite wird das persönliche Gespräch u.a. deshalb immer seltener in Anspruch genommen, weil heute jeder über das Internet Zugang zu Fachinformation hat. Laien fühlen sich mit dem im Internet zugänglichen Wissen um ein Vielfaches besser informiert als sie zuvor waren. Manchmal sind sie sogar auch wirklich besser informiert als ein Arzt, der nicht auf dem neuesten Stand ist. Doch der Schein trügt. Mit medizinischer Information ausgestattet fühlen sich viele Menschen genug kompetent den eigenen Gesundheitszustand zu beurteilen und zu behandeln. Ja sie ...
Allgemein Angehörige Geriatrie   Permalink

Sa 6 Jul Geistig Veränderte Heute beschäftige ich mich mit der Gruppe von Patienten, bei denen die Ursache der geistigen Veränderungen nicht behebbar oder heilbar ist, wobei es für diesen Artikel, keinen Unterschied macht, welche Ursache zugrunde liegt. Wenn sich diese Patienten auch auf dem Weg in Richtung Demenz befinden, nenne ich sie doch lieber „Patienten mit ‚cerebralen Defiziten’ (cD)“ oder „geistig Veränderte (gV)“ und nicht „Demente“. Man kann nicht genug vorsichtig sein, einem Menschen nicht „den Stempel ‚dement’ aufzudrücken“. Gangstörung als Symptom von cerebralem Defizit cD äußern sich vielfältig; z.B. in Form von Gedächtnisstörungen, Orientierungsstörungen, kognitiven Störungen, oder auch als Veränderung der Persönlichkeit. cD können aber auch in Form von Koordinationsstörungen auftreten, sodass der Patient zusehends schlechter gehen kann. In solch einem Fall wird der Patient die Frage „warum können Sie nicht gehen?“ nicht beantworten können. Er wird voller Verzweiflung sagen: „ich weiß es nicht“. Nun kann man ihm Gründe für Gangstörungen anbieten: Haben Sie beim Gehen Schmerzen? Haben Sie keine Kraft in den Beinen? Sind Sie müde? Sind Sie schwindlig? Lassen die Knie aus? Folgt ein Bein nicht? Spüren Sie Ihre Beine oder den Fußboden nicht? usw. usf. Wenn der tatsächliche Grund für die Gangunsicherheit aber eine Koordinationsstörung im Rahmen eines cerebralen Defizits ist, wird der geistig Veränderte angebotene Gründe entweder bejahen, gleichzeitig bejahen und verneinen oder nur verneinen. Verhalten des geistig Veränderten Für Betreuer belastend, sind folgende Verhalten des geistig Veränderten: er hat Wünsche die nicht realisierbar sind; er beschuldigt; er beleidigt; er ist undankbar; er nützt andere Personen aus, indem er seine Autorität ausspielt, oder moralischen Druck ausübt; er zeigt egozentrisches Verhalten ↔ Suche nach Zuneigung; er verhält sich egoistisch; oder er versucht Mitleid zu erregen. ...
Allgemein Angehörige Patient   Permalink

So 5 Mai Die European Association of Palliative Care (EAPC) und die Europäische Gesell-schaft für Geriatrie (EUGMS) stellten ein gemeinsam erarbeitetes Manifest vor, das zum Ziel hat, den Startschuss für einen europäischen Fahrplan für Palliativmedizin und Geriatrie zu geben. Eine Liste mit Forderungen, die zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen geriatrischen und palliativen fachüber-greifenden Teams führen soll, findet sich in der von EAPC und EUGMS gemeinsam herausgegebenen Broschüre „Palliative care for older people: better practices“.(Z Palliativmed 2013; 14 S 9 und 10) Während sich also Organisationen darum kümmern eine (bessere) Zusammen-arbeit zwischen Geriatrie und Palliativmedizin zu schaffen, sehe ich in der Praxis die dringliche Notwendigkeit, die Erkenntnisse beider medizinischen Teilbereiche zum Vorteil der leidenden, chronisch Kranken rasch umzusetzen. Ich nenne den Tätigkeitsbereich palliative Geriatrie. Bei zusammengesetzten Hauptwörtern ist immer das zuletzt stehende Hauptwort (Grundwort) der leitende Begriff, während die vorangestellten Hauptwörter deskriptiven Charakter zum Leitbegriff haben (z. B. Schifffahrt, Schifffahrtskapitän). Analog dazu geht es bei palliativer Geriatrie nicht um Palliativmedizin im eigentlichen Sinn, sondern nur um jenen Bereich der Geriatrie, bei welchem kurative Therapie (Heilung) nicht mehr möglich ist. Es handelt sich aber nicht (wie bei Palliativmedizin) nur um onkologische Erkrankungen (Krebs), denn in der Geriatrie gibt es viele Veränderungen, die Beschwerden machen aber nicht mehr heilbar sind (z.B. degenerative Veränderungen am Stütz- und Bewegungsapparat oder Demenz). Weil andererseits aber viele Erkrankungen und Symptome sehr wohl heilbar sind (z.B. Infektionen oder Herzschwäche) bestehen bei palliativer Geriatrie also kurative und palliative Maßnahmen nebeneinander, auch dadurch unterscheidet sich palliative Geriatrie von Palliativmedizin. Geriatrie impliziert, dass es sich um (hoch)betagte, multimorbide Patienten handelt, deren Betreuung sich über Monate und Jahre erstrecken kann. ...
Allgemein   Permalink

Di 8 Jan In der Altersmedizin gibt es eine 2-Klassenmedizin, die zwar auch mit Geld zusammenhängt, aber doch anders ist als die bekannte 2-Klassen-Medizin. Patienten der Sonderklasse sind für mich arme „zu bedauernde“ Patienten, während Betagte, die der Allgemeinen Klasse angehören, für mich Patienten sind, deren Leben natürlich zu Ende gehen darf. Patienten der Sonderklasse in der Altenmedizin sind die „zu bedauernde Klasse“, denn sie müssen jede heute mögliche, medizinische Maßnahme über sich ergehen lassen. Entweder weil sie berühmt sind (vgl. die Meldung v. 28.1.2013, dass man bei Ariel Sharon, dem ehemaligen israelischen Ministerpräsidenten, nach 7 Jahren Koma Hirnaktivitäten feststellen konnte, erst knapp 1 Jahr später – am 14.1.14 – durfte er sterben) oder weil Patient bzw. Angehörige Geld haben oder zusatzversichert sind, sodass man ihnen viele medizinische Leistungen verkaufen kann. Zu Sonderklasse-Patienten zählen auch jene, bei denen man zwar nicht direkt Geld kassiert, sich mit solchen Patienten aber trotzdem Geld verdienen lässt, weil man im System Leistungen verrechnen kann. Diese Gruppe der „zu bedauernden Klasse“ genießt gegenüber Direktzahlern noch den Vorteil, dass vor der einen oder anderen zu setzenden Maßnahme, ethische Aspekte, Patientenautonomie und vielleicht auch Sinnhaftigkeit einer medizinischen Maßnahme hinterfragt werden. Anders ergeht es Patienten der Allgemeinen Klasse. Das sind Patienten, die nicht alles über sich ergehen lassen müssen was medizinisch machbar ist, weil sie entweder sagen können, oder schon im Voraus festgelegt haben, welche Therapien oder Maßnahmen sie an sich zulassen oder ablehnen. Jeder kann sich in die Gruppe der Allgemeinen Klasse erheben, deren Leben auf natürliche Art zu Ende gehen darf. Es genügt eine Patientenverfügung zu errichten, die es Medizinern verbietet bestimmte Maßnahmen zu setzen. Wer nicht als Pflegefall durchschnittlich 8-9 Jahre lang auf Pflege durch ...
Allgemein Geriatrie Gesundheitspolitik   Permalink

Sa 17 Nov Die Patientenverfügung verfolgt zwei Ziele: Zum einen ermöglicht sie es jedem selbst zu bestimmen wie lange und wie viel Leid er am Ende seines Lebens ertragen möchte. (Heute sind Pflegefälle durchschnittlich 8 bis 9 Jahre lang auf Hilfe angewiesen.) Zum anderen entlastet man seine Angehörigen durch eine Patientenverfügung, weil es dann nicht sie sind, die höchstpersönliche Entscheidungen treffen müssen. Mit einer Patientenverfügung wird z.B. verlangt in bestimmten gesundheitlichen Situationen (z. B. zum Tod führende Krankheit oder Bewusstlosigkeit infolge Unfall) auf künstliche lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten, aber alle Möglichkeiten der Schmerzlinderung zu nutzen. Sobald eine Patientenverfügung vorliegt, müssen Ärzte respektieren welche Behandlung der Patient wünscht („nur“ schmerz- und angstfrei zu sein oder Intensivmedizin um jeden Preis). Wer eine Patientenverfügung errichten will, sollte sich vorab mit (s)einem Arzt beraten, der diesbezüglich Erfahrung hat. Das PatientenVerfügungs-Gesetz (PatVG), schreibt eine dokumentierte, umfassende ärztliche Aufklärung vor. Es müssen alle abgelehnten Behandlungen konkret beschrieben sein und der Arzt muss Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Patienten attestieren. Eine Patientenverfügung gilt immer nur für 5 Jahre, und der Patient kann sie jederzeit widerrufen. Über rechtliche Details informieren Rechtsanwalt, Notar oder Mitarbeiter der Patientenvertretung (Patientenanwalt), wo die Patientenverfügung auch errichtet und ins Patientenverfügungsregister eingetragen werden kann. Die Rechtsanwaltskammer bietet im Rahmen „check Dein Recht“ ein spezifisches Beratungspaket zum Pauschale von € 120,– (inkl. Ust.). Die Patientenverfügung ist kein Testament, sondern eine Willenserklärung, die zu Lebzeiten wirksam wird u.zw. sobald die darin beschriebene (gesund-heitliche) Situation eintritt. Tipp: In der Natur jedes Menschen liegt es, gesund bleiben zu wollen, im Krankheitsfall wieder zu genesen und überhaupt am Leben bleiben zu wollen. ...
Allgemein Begriffe & Spezielles   Permalink

Mi 24 Okt Aktive Sterbehilfe Handeln oder Unterlassen welches mit Sicherheit zum Tod führt. Für all jene, denen eine kurze, prägnante und anschauliche Definition lieber ist: aktive Sterbehilfe ist gleichzusetzen mit töten. Passive Sterbehilfe Handeln oder Unterlassen welches es einer dritten Person (z. B. auch dem Patienten selbst) ermöglicht, zu töten. Passive Sterbehilfe ist gleichzusetzen mit Beihilfe zum Töten. Zunächst sei festgestellt, dass die folgenden Ausführungen kein Beitrag zur Diskussion über Euthanasie sind. Das hier Gesagte bezieht sich auf den Patientenkreis der Hochbetagten bzw. auf unheilbar Kranke es darf aber nicht uneingeschränkt bzw. unreflektiert auf Verunfallte oder auf psychisch Kranke über­nommen werden. Ich ziehe eine eindeutige Grenze zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe einerseits und Sterbebe­gleitung andererseits. Ich lehne sowohl aktive wie auch passive Sterbehilfe absolut ab, und ich hoffe, dass es hierzulande nie Gesetze geben wird, welche zur unmittelbaren oder auch nur zur mittelbaren Tötung legitimieren. Auch aus ethischen Gründen lehne ich sowohl aktive wie auch passive Sterbehilfe ab. Ein Arzt, der mit sich selbst darüber klar gekommen ist, seine ärztlichen Fähigkeiten einzusetzen, um menschliches Leben zu beenden, der wird aufrichtiger Weise niemals einem Patienten in die Augen sehen können und ihm versichern können, dass sein Handeln stets, ausnahmslos und ausschließlich darauf ausgerichtet ist, Leiden des Patienten zu lindern aber gleichzeitig menschliches Leben zu schützen. Das Beenden von Schmerz- oder Leidenszuständen durch Tötung, wie dies von manchen befürwortet oder möglicherweise gar praktiziert wird, ist für mich als Arzt indiskutabel, zumal es – gerade heute – Alternativen gibt. Schmerzlinderung oder Schmerzausschaltung ist in der modernen Schmerztherapie sicher keine Frage die mit Tötung verbunden ist, sondern eine Frage der Medikamentenwahl und deren Dosierung. Niemals wird es ...
Allgemein Geriatrie Wissen   Permalink

Di 2 Okt Kommentar zur Presseaussendung OTS 0029 vom 1.10.2012 Der frisch gebackene Professor für Geriatrie sagt: „Geriatrie ist keine Pflegemedizin, es ist eine Akutmedizin für Ältere, die darüber hinaus multidimensionale Aufgaben übernimmt“. Damit ist die Trennung in klinische Geriatrie und in “praktische Geriatrie” (außerhalb von Spital und Pflegeheim angewandte Geriatrie) gerechtfertigt und notwendig. Bestehen doch markante Unterschiede zwischen klinischer Geriatrie und praktischer Geriatrie. Praktische Geriatrie geht hinaus zum Patienten, passt sich an dessen Umgebung und an seine Angehörigen an, während klinische Geriatrie den Patient von seinem Zuhause wegholt und zur Behandlung in eine Institution bringen lässt. Dieser einfach und banal klingende Unterschied hat aber gravierende Auswirkungen auf die eingesetzte Therapie und damit für den alten Menschen. Mittels intensiv- und akutmedizinischen Maßnahmen alte, multimorbide Patien-ten aus speziellen medizinischen Situationen zu „erretten“, um sie dann als Pflegefälle auf Hilfe, Pflege und Betreuung angewiesen, wieder nach Hause oder ins Pflegeheim entlassen zu können – das ist nur mit klinischer Geriatrie möglich. Möchte ein Patient in den eigenen vier Wänden inmitten seiner Familie, ohne Hektik und ohne High-Tech-Medizin, zwar mit ärztlicher Behandlung, angst- und schmerzfrei aber dennoch die Natur walten lassen, so ist das wiederum nur mit praktischer Geriatrie zu bewerkstelligen. Meine Artikel in diesem Blog sind aus der Warte eines Arztes geschrieben, der nicht in klinischer Geriatrie forscht, lehrt und arbeitet, sondern der seit mehr als 30 Jahren praktische Geriatrie lebt. Schon vor 20 Jahren formulierte ich den Leitsatz für praktische Geriatrie: Geriatrie ist mehr als bloß das Behandeln von Krankheiten bei alten Menschen. Tipp: Es liegt am Patient und an den Angehörigen rechtzeitig (d.h. noch bevor die Entscheidung zu treffen ist) zu besprechen und festzulegen ob klinische Geriatrie oder praktische Geriatrie zum Einsatz kommen soll. ...
Gesundheitspolitik   Permalink

Sa 11 Aug In der Geriatrie spreche ich gerne von Zustandsbildern und verstehe darunter Symptome, Krankheits­zeichen, Leiden, Beschwerden, Empfindungen, Verhal-tensweisen, Störfaktoren oder sonstige „Kleinig­keiten“ die Patienten belasten und das Zusammenleben mit Angehörigen und Pflegepersonen erschweren, stören und manchmal sogar unmöglich machen. Diese Komplexität ist auch der Grund, weshalb Patienten und Angehörige oft nicht genau sagen können, „wo der Schuh drückt“. Wie in anderen zwischen-menschlichen Beziehungen kann sich Unausgesprochenes aber aufstauen, irgendwann einmal plötzlich zum Ausbruch kommen und dann nicht wieder gutzumachenden Schaden anrichten. Die folgende Auflistung will helfen präzise Formulierungen für Zustandsbilder zu finden, um sie dem Arzt mitzuteilen oder sie auch nur zu benennen, um darüber sprechen zu können. Hier sind einige Zustandsbilder gelistet, die man in der Geriatrie häufig antrifft. Zustandsbilder des geriatrischen Patienten (P.) P. ist nicht mehr (ganz) selbstständig P. ist nicht mehr ganz verlässlich P. ist vergesslich P. fühlt sich verfolgt/bestohlen P. ist verwirrt P. verlangt Mitleid P. fordert rücksichtslos P. ist ungerecht, ist beleidigend P. ist herrschsüchtig P. will immer jemanden um sich haben P. übt moralischen Druck aus P. hat keine Interessen mehr P. ist starrköpfig P. verwendet Hilfsmittel aus Eitelkeit nicht (IKP, Hörgerät, Stock) P. verlangt nicht nach Hilfe P. ist zu wenig aktiv, antriebslos P. legt keinen Wert mehr auf Äußeres (Kleider) P. stellt sich in den Mittelpunkt P. nützt seine Krankheit aus P. ist motorisch unruhig (Wandertrieb) P. ist seelisch-geistig unruhig P. ist aggressiv P. schläft zu wenig / zu kurz P. fragt immer dasselbe kommuniziert mit Angehörigen nur über stereotype Phrasen P. ist pessimistisch P. ...
Allgemein Angehörige Geriatrie Patient   Permalink

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