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Sa 30 Mai Sterbehilfe und assistierter Suizid – Gedanken zur aktuellen Diskussion Beide Begriffe verharmlosen den Akt des Tötens indem sie nicht ausdrücken, was tatsächlich dahin­ter steht, nämlich Tötung bzw. Beihilfe zur Selbsttötung. Das Wort Sterbehilfe ist sogar geeignet Aus­löschen von menschlichem Leben als etwas Barmherziges, als einen Akt der Nächstenliebe hinzustel­len. Deshalb werde ich in diesem Beitrag die Worte „Töten“ und „Tötung“ dort verwenden, wo ich ungeschönt aufzeigen will, worüber eigentlich diskutiert wird. Zunächst 3 grundsätzliche Fragen: Wer beansprucht oder verlangt Straffreiheit für Tötung oder Beihilfe zur Selbsttötung? Politik, Gesellschaft oder Medien? Während alle das natürliche Ableben im hohen Alter ebenso tabuisieren und totschweigen wie die rasant wachsende Zahl der Pflegefälle und deren immer länger werdende Pflegedauer, fühlen sich „Instanzen“ oder Institutionen berufen, eine Diskussion um Sterbehilfe (nicht um Sterbebegleitung) anzufachen. Für wen wird straffreie Sterbehilfe oder assistierter Suizid verlangt oder gefordert? Wer soll Tötung straffrei exekutieren dürfen? | Wem soll es künftig auferlegt werden, die Tötung ausführen zu müssen? | Wem soll Beihilfe zu Selbsttötung straffrei erlaubt werden? Wird im nächsten Schritt die straffreie Auftragserteilung zur Sterbehilfe durch Angehörige diskutiert? Welche Personen soll man durch straffreie Sterbehilfe töten dürfen? Wollen wir wirklich wieder in die Zeit zurückkehren, da Menschen und Gesetze bestimmten welches Leben „lebenswert“ und welches Leben „lebensunwert“ war?! Allgemein Bei einem durch Sterbehilfe getöteten Mensch – da ja sowohl der Zeitpunkt des Sterbens als auch der Eintritt des Todes bewusst herbeiführt war – werden alle Lügen gestraft, die später behaupten von der Todesnachricht überrascht worden zu sein, dass dieses Geschehen unerwartet oder zu früh kam, dass es schockiert oder auch nur betroffen gemacht hat. ...
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Mi 2 Apr Das Wort „Pflegefall“ war ursprünglich kein medizinischer sondern ein rechtlicher Begriff. Pflegefall bedeutete, dass Krankenkassen für diesen Patient die Versorgungs-kosten im Spital (Krankenhaus) nicht bezahlten, es sei denn es konnte medizinische Behandlung aufgezeigt werden. Also wurden Untersuchungen gemacht, die eigentlich nicht notwendig waren, sonst hätte das Spital kein Geld für die Versorgung bzw. Betreuung des Patienten bekommen. Deshalb wurden und werden Pflegefälle in Pflegeheimen untergebracht. Pflegeheime sind Heime, die der Pflege (vormals „Aufbewahrung“, dann „Unterbringung“) von Personen dienen, die aufgrund ihres körperlichen oder geistig-seelischen Zustandes nicht imstande sind, die lebenswichtigen wieder­kehrenden Verrichtungen ohne fremde Hilfe zu besorgen[1]. Erst wenn durch eine akute Erkrankung wieder stationäre Pflege notwendig wird, bezahlt die Krankenkasse wieder.

Aus geriatrischer Sicht gesehen sind „Pflegefälle“ oder „Alterspflegebedürftige“ Personen, die infolge (chronischer) Krankheit nicht imstande sind, die notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens ohne fremde Hilfe zu besorgen. Diese Personen brauchen Pflege, Hilfe oder Betreuung, weil sie ständig krank sind. Man nennt sie auch chronisch Kranke. Dazu zählen: ältere multimorbide Menschen, Demente, unheilbar Kranke und Sterbende.

Durch die Fortschritte in der Medizin wird nämlich für jeden von uns die Chance größer, älter zu werden, dadurch den Ausbruch einer unheilbaren Krankheit zu erleben bzw. zu erfahren wie eine oder mehrere Krankheiten in ein chronisches Stadium übergehen. Heute ist niemand davor gefeit, ein Pflegefall bzw. pflegebedürftig zu werden. Wie lange Pflegebedürftigkeit heutzutage andauert, lesen Sie im Beitrag Patiententenautonomie.

[1] NÖ Sozialhilfegesetz § 45/7
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Fr 7 Feb Die Pflegebedürftigkeit dementer Personen kann durchaus noch länger dauern als die Zeitspanne von durchschnittlich 8 – 9 Jahren bei nicht dementen Personen. „Die verbrachte Lebenszeit in Pflegebe­dürftigkeit ist bei Dementen deutlich höher als bei Pflegebedürftigen ohne Demenz.“[1] Selbst wenn eine Patientenverfügung vorläge ist ja gar nicht garantiert, dass der einst niederge­schriebene Wille mit dem heutigen ident ist. Gehen wir also davon aus, dass der Demente gar keine Patientenverfügung gemacht hat, die Ärzten und Angehörigen eindeutig sagt, was der Patient wollte als er noch zur Gänze einsichts- und urteilsfähig war. Im Allgemeinen ist es heute so, dass auch bei dementen Personen erst gar nicht versucht wird, den Patientenwillen zu erkunden. Sie werden ungefragt nach dem objektiven, medizinischen Sachverstand behandelt. Die einzig richtige und auch gesetzlich vorgesehene Vorgehensweise – nämlich gemäß der subjektiven Einstellung des Patienten (Patientenautonomie) zu behandeln oder Behandlung zu unterlassen – wird meist sowohl von Ärzten (und zu Beginn der Pflegebedürftigkeit auch von Ange­hörigen) völlig außer Acht gelassen. So kommt es, dass Demente – ehe sie sterben „dürfen“ – mehr oder weniger lange leiden müssen. Wenn sie z.B. (auch nur mehr instinktiv) die Nahrungsaufnahme verweigern wird Angehörigen, Sach­waltern aber auch Gerichten die Einwilligung zum Setzen einer PEG-Sonde mit folgender Begründung abverlangt: „man kann den Men­schen ja nicht verhungern lassen“ oder sogar aggressiver fordernd „wollen Sie dass der Patient verhungert?“. Derartige Drohungen sind rasch ausgesprochen und errei­chen ihr Ziel meist auch effektiver als würden sich Ärzte die Zeit nehmen, Verantwortliche über vorhandene Richtlinien, Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und/oder Alternativen zum Legen einer PEG-Sonde aufzuklären, wie dies vom Gesetz eigentl­ich verlangt wird. ...
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So 26 Jan Ist die Patientenverfügung (PatVerf) ein geeignetes Instrument, sein natürliches Lebensende mitzubestimmen? Das natürliche Lebensende ist entweder nach mehr oder weniger langem Leiden die Folge einer un­heilbaren Krankheit oder es wird im hohen Alter – oft begleitet von (chronischen) Krankheiten – eintreten. Mittels PatVerf kann jemand bestimmen, welche medizinische Maßnahme(n) er in einer gewissen gesundheitlichen Situation ablehnt – insbesondere wenn er dann nicht einsichts- und urteilsfähig sein wird und oder sich nicht wird mitteilen können. Unter Maßnahmen fallen Beatmung, Wiederbelebung bei Herzstillstand oder Sonden-ernährung, aber auch jede andere Therapie (von gängigen Medikamenten angefangen bis Chemotherapie, Bestrah­lung, oder Operation) und sogar Physiotherapie oder das „Heraussetzen“ von bereits bis auf die Knochen abgemagerte Pflegefälle. Weil das Ablehnen von Maßnahmen dem medizinischen Sachver­stand widerspricht, müssen sich Ärzte nur daran halten, was in der PatVerf eindeutig geschrieben steht. Ärzte werden stets „Maßnahmen“ ergreifen die nicht explizit angeführt sind, weil sie sich nicht dem Vorwurf aussetzen möchten, eine mögliche Behandlung unterlassen zu haben. Aber nicht einmal ein Arzt kann alle Maßnahmen aufzählen, die jemand an seinem Lebensende wird ablehnen wollen – und ein Laie kann das sicher nicht. Es stellt sich also die Frage welche Maßnahme in einer PatVerf beschrieben wird, die der Verfasser einer PatVerf ablehnen möchte. Weiters ist in der PatVerf die Situation zu beschreiben, in welcher jemand die genannten Maßnah­men ablehnt. Wer aber kennt im Voraus die gesundheitliche Situation in der sich ein geriatrischer Patient vor seinem Lebensende befinden wird (z.B. dement, immobil, harn- und stuhlinkontinent, Schmerzen leidend, psychisch verändert nach Verlust des Ehepartners oder von Kindern). Wie also soll jemand jetzt (bei guter Gesundheit) mittels PatVerf ...
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So 5 Mai Die European Association of Palliative Care (EAPC) und die Europäische Gesell-schaft für Geriatrie (EUGMS) stellten ein gemeinsam erarbeitetes Manifest vor, das zum Ziel hat, den Startschuss für einen europäischen Fahrplan für Palliativmedizin und Geriatrie zu geben. Eine Liste mit Forderungen, die zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen geriatrischen und palliativen fachüber-greifenden Teams führen soll, findet sich in der von EAPC und EUGMS gemeinsam herausgegebenen Broschüre „Palliative care for older people: better practices“.(Z Palliativmed 2013; 14 S 9 und 10) Während sich also Organisationen darum kümmern eine (bessere) Zusammen-arbeit zwischen Geriatrie und Palliativmedizin zu schaffen, sehe ich in der Praxis die dringliche Notwendigkeit, die Erkenntnisse beider medizinischen Teilbereiche zum Vorteil der leidenden, chronisch Kranken rasch umzusetzen. Ich nenne den Tätigkeitsbereich palliative Geriatrie. Bei zusammengesetzten Hauptwörtern ist immer das zuletzt stehende Hauptwort (Grundwort) der leitende Begriff, während die vorangestellten Hauptwörter deskriptiven Charakter zum Leitbegriff haben (z. B. Schifffahrt, Schifffahrtskapitän). Analog dazu geht es bei palliativer Geriatrie nicht um Palliativmedizin im eigentlichen Sinn, sondern nur um jenen Bereich der Geriatrie, bei welchem kurative Therapie (Heilung) nicht mehr möglich ist. Es handelt sich aber nicht (wie bei Palliativmedizin) nur um onkologische Erkrankungen (Krebs), denn in der Geriatrie gibt es viele Veränderungen, die Beschwerden machen aber nicht mehr heilbar sind (z.B. degenerative Veränderungen am Stütz- und Bewegungsapparat oder Demenz). Weil andererseits aber viele Erkrankungen und Symptome sehr wohl heilbar sind (z.B. Infektionen oder Herzschwäche) bestehen bei palliativer Geriatrie also kurative und palliative Maßnahmen nebeneinander, auch dadurch unterscheidet sich palliative Geriatrie von Palliativmedizin. Geriatrie impliziert, dass es sich um (hoch)betagte, multimorbide Patienten handelt, deren Betreuung sich über Monate und Jahre erstrecken kann. ...
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Sa 23 Feb "Nicht Ärzte habe das Recht zu behandeln,sondern der Patient hat das Recht, behandelt zu werden". Das Selbstbe­stimmungsrecht des Patienten stellt für uns Ärzte die abso­lute (Be)handlungsgrenze dar. Was spricht dafür, eine Patientenverfügung zu errichten? Viele möchten im Alter nicht jahrelang an Schwäche, Immobilität oder Schmerzen leiden, manche empfinden es entwürdigend bei De­menz betreut und gepflegt werden zu müssen, und andere wollen einfach Ihre Angehörigen nicht belasten. Moderne Medizin kann Pflegefälle heute durchschnittlich 8,5 Jahre am Leben halten. Deshalb ist es wichtig zu wissen, dass man mittels Patientenverfügung nicht nur künstliche Beatmung, Wiederbelebung, oder Ernährungs­sonde ablehnen kann, sondern man kann jede Therapie abweisen. Das tun Patienten ja auch, wenn sie Medikamente wegwerfen, aus­spucken oder einfach nicht schlucken. Niemand kann zu medizinischer Behandlung gezwungen werden. (So wie auch Alkoholiker nicht zur Entzugsbehandlung.) Solange aber jemand nichts anderes verlangt, geschieht alles was medizinisch möglich ist, auch wenn er das vielleicht gar nicht mehr möchte, aber nur nicht mehr sagen kann. Denn Ärzte sind ausgebildet und verpflichtet zu behandeln, Leben zu retten und Leben zu erhalten. Sie werden alles tun, um sich selbst vor möglichen Anzeigen zu schützen (defensive medicine). Ärzte müssen andererseits aber auch akzeptieren, dass je­mand Behandlung(en) ablehnt, selbst wenn die Entscheidung medizinisch unvernünftig ist, oder gar zum Tod führt. Denn der Wille des Patienten ist oberstes Gebot (Patientenautonomie), und Behandlung von Patienten ohne deren Einwilligung ist genau so strafbar wie Behandlung gar gegen deren Willen. Wozu also eine Patientenverfügung? Bestimmen Sie selbst[1] im Voraus mit einer verbindlichen Patientenverfügung wann Sie welche Behandlung nicht mehr möchten. Solch eine Patientenverfügung kann man ins Patientenverfügungsregister eintragen. Ärzte (auch in Spitälern) müssen sich dann an diese Verfügung halten. ...
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Di 8 Jan In der Altersmedizin gibt es eine 2-Klassenmedizin, die zwar auch mit Geld zusammenhängt, aber doch anders ist als die bekannte 2-Klassen-Medizin. Patienten der Sonderklasse sind für mich arme „zu bedauernde“ Patienten, während Betagte, die der Allgemeinen Klasse angehören, für mich Patienten sind, deren Leben natürlich zu Ende gehen darf. Patienten der Sonderklasse in der Altenmedizin sind die „zu bedauernde Klasse“, denn sie müssen jede heute mögliche, medizinische Maßnahme über sich ergehen lassen. Entweder weil sie berühmt sind (vgl. die Meldung v. 28.1.2013, dass man bei Ariel Sharon, dem ehemaligen israelischen Ministerpräsidenten, nach 7 Jahren Koma Hirnaktivitäten feststellen konnte, erst knapp 1 Jahr später – am 14.1.14 – durfte er sterben) oder weil Patient bzw. Angehörige Geld haben oder zusatzversichert sind, sodass man ihnen viele medizinische Leistungen verkaufen kann. Zu Sonderklasse-Patienten zählen auch jene, bei denen man zwar nicht direkt Geld kassiert, sich mit solchen Patienten aber trotzdem Geld verdienen lässt, weil man im System Leistungen verrechnen kann. Diese Gruppe der „zu bedauernden Klasse“ genießt gegenüber Direktzahlern noch den Vorteil, dass vor der einen oder anderen zu setzenden Maßnahme, ethische Aspekte, Patientenautonomie und vielleicht auch Sinnhaftigkeit einer medizinischen Maßnahme hinterfragt werden. Anders ergeht es Patienten der Allgemeinen Klasse. Das sind Patienten, die nicht alles über sich ergehen lassen müssen was medizinisch machbar ist, weil sie entweder sagen können, oder schon im Voraus festgelegt haben, welche Therapien oder Maßnahmen sie an sich zulassen oder ablehnen. Jeder kann sich in die Gruppe der Allgemeinen Klasse erheben, deren Leben auf natürliche Art zu Ende gehen darf. Es genügt eine Patientenverfügung zu errichten, die es Medizinern verbietet bestimmte Maßnahmen zu setzen. Wer nicht als Pflegefall durchschnittlich 8-9 Jahre lang auf Pflege durch ...
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Sa 17 Nov Die Patientenverfügung verfolgt zwei Ziele: Zum einen ermöglicht sie es jedem selbst zu bestimmen wie lange und wie viel Leid er am Ende seines Lebens ertragen möchte. (Heute sind Pflegefälle durchschnittlich 8 bis 9 Jahre lang auf Hilfe angewiesen.) Zum anderen entlastet man seine Angehörigen durch eine Patientenverfügung, weil es dann nicht sie sind, die höchstpersönliche Entscheidungen treffen müssen. Mit einer Patientenverfügung wird z.B. verlangt in bestimmten gesundheitlichen Situationen (z. B. zum Tod führende Krankheit oder Bewusstlosigkeit infolge Unfall) auf künstliche lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten, aber alle Möglichkeiten der Schmerzlinderung zu nutzen. Sobald eine Patientenverfügung vorliegt, müssen Ärzte respektieren welche Behandlung der Patient wünscht („nur“ schmerz- und angstfrei zu sein oder Intensivmedizin um jeden Preis). Wer eine Patientenverfügung errichten will, sollte sich vorab mit (s)einem Arzt beraten, der diesbezüglich Erfahrung hat. Das PatientenVerfügungs-Gesetz (PatVG), schreibt eine dokumentierte, umfassende ärztliche Aufklärung vor. Es müssen alle abgelehnten Behandlungen konkret beschrieben sein und der Arzt muss Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Patienten attestieren. Eine Patientenverfügung gilt immer nur für 5 Jahre, und der Patient kann sie jederzeit widerrufen. Über rechtliche Details informieren Rechtsanwalt, Notar oder Mitarbeiter der Patientenvertretung (Patientenanwalt), wo die Patientenverfügung auch errichtet und ins Patientenverfügungsregister eingetragen werden kann. Die Rechtsanwaltskammer bietet im Rahmen „check Dein Recht“ ein spezifisches Beratungspaket zum Pauschale von € 120,– (inkl. Ust.). Die Patientenverfügung ist kein Testament, sondern eine Willenserklärung, die zu Lebzeiten wirksam wird u.zw. sobald die darin beschriebene (gesund-heitliche) Situation eintritt. Tipp: In der Natur jedes Menschen liegt es, gesund bleiben zu wollen, im Krankheitsfall wieder zu genesen und überhaupt am Leben bleiben zu wollen. ...
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Mi 24 Okt Aktive Sterbehilfe Handeln oder Unterlassen welches mit Sicherheit zum Tod führt. Für all jene, denen eine kurze, prägnante und anschauliche Definition lieber ist: aktive Sterbehilfe ist gleichzusetzen mit töten. Passive Sterbehilfe Handeln oder Unterlassen welches es einer dritten Person (z. B. auch dem Patienten selbst) ermöglicht, zu töten. Passive Sterbehilfe ist gleichzusetzen mit Beihilfe zum Töten. Zunächst sei festgestellt, dass die folgenden Ausführungen kein Beitrag zur Diskussion über Euthanasie sind. Das hier Gesagte bezieht sich auf den Patientenkreis der Hochbetagten bzw. auf unheilbar Kranke es darf aber nicht uneingeschränkt bzw. unreflektiert auf Verunfallte oder auf psychisch Kranke über­nommen werden. Ich ziehe eine eindeutige Grenze zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe einerseits und Sterbebe­gleitung andererseits. Ich lehne sowohl aktive wie auch passive Sterbehilfe absolut ab, und ich hoffe, dass es hierzulande nie Gesetze geben wird, welche zur unmittelbaren oder auch nur zur mittelbaren Tötung legitimieren. Auch aus ethischen Gründen lehne ich sowohl aktive wie auch passive Sterbehilfe ab. Ein Arzt, der mit sich selbst darüber klar gekommen ist, seine ärztlichen Fähigkeiten einzusetzen, um menschliches Leben zu beenden, der wird aufrichtiger Weise niemals einem Patienten in die Augen sehen können und ihm versichern können, dass sein Handeln stets, ausnahmslos und ausschließlich darauf ausgerichtet ist, Leiden des Patienten zu lindern aber gleichzeitig menschliches Leben zu schützen. Das Beenden von Schmerz- oder Leidenszuständen durch Tötung, wie dies von manchen befürwortet oder möglicherweise gar praktiziert wird, ist für mich als Arzt indiskutabel, zumal es – gerade heute – Alternativen gibt. Schmerzlinderung oder Schmerzausschaltung ist in der modernen Schmerztherapie sicher keine Frage die mit Tötung verbunden ist, sondern eine Frage der Medikamentenwahl und deren Dosierung. Niemals wird es ...
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So 26 Aug Es gibt auch gar nicht so selten das Szenario, dass Menschen infolge „heroischer“ Rettungsmaßnahmen z.B. einen Schlaganfall zwar überleben, aber für den Rest ihres Lebens nicht mehr denken oder sprechen können, gelähmt, bettlägerig und pflegebedürftig bleiben, das heißt völlig von anderen Menschen abhängig sind. Ich sehe dieser Entwicklung – das Sterben durch Medizintechnik gewaltsam zu verlängern – mit Sorge entgegen und fürchte gleichzeitig, dass sie auch nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. (vgl. meine Artikel Lebensende - Sterben; Sterben - Tod)

Tipp: In der Natur jedes geistig gesunden Menschen liegt es, gesund bleiben zu wollen, im Krankheitsfall wieder gesund werden zu wollen und – generell – am Leben bleiben zu wollen.
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