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12 News gefunden


Zitat NÖN.at/ Hollabrunn vom 25.12.2023:

"Die Caritas bietet seit Kurzem mit dem Projekt »Telepflege« ein kostenloses Testangebot im Weinviertel, bei dem Interessierte diverse Beratungsleistungen von einer Pflegeperson über Videotelefonie in Anspruch nehmen können. Abgeschaut wurde hier von Finnland. [...]

Die Telepflege der Caritas ist eine Beratungsleistung durch eine diplomierte Pflegeperson und erfolgt als Einzelgespräch über ein Videotelefonat. Telepflege-Kunden erhalten ein Senioren-Tablet kostenlos für den Zeitraum des Angebotes zur Verfügung gestellt. Die Telepflege sei eine Ergänzung, jedoch kein Ersatz für die mobile Hauskrankenpflege, den Notruf oder einen Arztbesuch, betonen die Verantwortlichen.

Mögliche Beratungsgebiete im Rahmen der Telepflege:

* Gesundheitsförderung und Pflegehilfsmittel
* Interne und externe Unterstützungsleistungen (mobile Therapie, Palliativteams, mobiles Hospiz, Demenzberatung, etc.).
* Inkontinenzversorgung, Messung von Blutdruck, Puls oder Blutzucker oder diätbezogene und gesunde Ernährung.
* Diverse Formulare, Pflegegeld, Erwachsenenschutzvertretung.
* Pflegefachliche Beratung von pflegenden Angehörigen zu Pflegeleistungen und Umgang mit demenziell erkrankten Menschen.
* Diverse Beschäftigungsangebote im Wohnumfeld. [...]

Die Zielgruppe sind Personen im Alter ab 60 Jahren, es gibt jedoch auch immer wieder jüngere Telepflege-Kunden [...] Digitalisierung als Ergänzung [...] Kontakt für mehr Informationen [...] Für Korneuburg, Hollabrunn, Pulkautal und Klosterneuburg [...] Für Deutsch-Wagram, Hohenau, Mistelbach, Gänserndorf und Wolkersdorf [...]" ...
Quelle: noen.at

Zitat Oberösterreichisches Volksblatt vom 09.12.2023:

"Schlaganfälle treffen Frauen ab einem bestimmten Alter häufiger als Männer, und die Folgen sind oft schwerer. Rasches Handeln ist entscheidend, sobald sich erste Symptome zeigen. Doch gerade bei Frauen sind die Anzeichen nicht selten unklar und untypisch. [...]

Frauen mit Vorhofflimmern, Diabetes oder Bluthochdruck »trifft der Schlag« deutlich öfter als Männer mit den gleichen Grunderkrankungen, ebenso Raucherinnen. Die Einnahme von Hormonen, zur Verhütung oder in den Wechseljahren, kann Schlaganfälle ebenfalls begünstigen. Das Risiko steigt auch rund um eine Geburt. [...]

Bei Frauen, die in der Schwangerschaft Bluthochdruck entwickeln, bleibt die potenzielle Gefährdung sogar zeitlebens erhöht. Nicht zuletzt sind Frauen besonders betroffen, weil sie durchschnittlich älter werden als Männer und Schlaganfälle vorwiegend in höherem Alter auftreten. [...]

»Bei einem Schlaganfall geht es um jede Minute«, betont Prim. Univ.-Prof. Andreas Kampfl, Leiter der Neurologie am Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried. Entscheidend ist, die Warnsignale ernst zu nehmen und sofort zu handeln. [...]

»Klassische« Alarmzeichen sind Sprach- und Sehstörungen, halbseitige Lähmungserscheinungen und Gleichgewichtsprobleme. Gerade Frauen entwickeln aber nicht selten andere Symptome, die im ersten Moment nicht unbedingt auf einen Schlaganfall hindeuten. Dazu zählen allgemeine Schwäche, Müdigkeit, Erschöpfung, Bewusstseinsstörungen, aber auch zum Beispiel Harninkontinenz und diffuse Schmerzen. [...]

Nicht jeder Schlaganfall lässt sich vermeiden, doch der Lebensstil spielt eine große Rolle. »Wer nicht raucht, regelmäßig körperlich aktiv ist, sich gesund ernährt, wenig Alkohol trinkt und seinen Body-Mass-Index unter 25 hält, kann sein Schlaganfallrisiko um bis zu 80 Prozent senken«, weiß Kampfl. [...]" ...
Quelle: volksblatt.at

Zitat APA-OTS/ Freiheitlicher Parlamentsklub - FPÖ vom 06.07.2023:

"Siebzig- bis achtzigtausend Pflegekräfte werden in Österreich in den nächsten Jahren gebraucht. Es liege daher an der Politik, den Pflegeberuf so attraktiv zu gestalten, dass er von jungen Menschen auch ergriffen wird. In der heutigen Sitzung des Nationalrats wurden weitere Punkte der von der Bundesregierung vorgelegten Pflegereform beschlossen. Dazu zählt beispielsweise die Ermächtigung für das selbstständige Verordnen von Medizinprodukten wie Verbandszeug, Gehhilfen oder Inkontinenzprodukten durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger. [...]

Nicht verstehen kann Belakowitsch allerdings den Umstand, warum vom grünen Gesundheitsminister nichts unternommen wird, um den Pflegeberuf insgesamt attraktiver zu machen. Dazu zähle auch eine entsprechend gut ausgestaltete Lehrlingsentschädigung. »Ich finde es traurig, dass unsere Anträge für eine Erhöhung der Lehrlingsentschädigung von den Regierungsparteien nicht berücksichtig werden. Es muss sich für junge Menschen auch auszahlen, den Pflegeberuf zu erlernen. Das ist in Österreich derzeit aber leider nicht der Fall. In der Schweiz ist der Pflegeberuf bereits die zweibeliebteste Lehre. Da müssen wir in Österreich auch hin, also geben Sie sich einen Ruck und bezahlen Sie den zukünftigen Pflegekräften eine ordentliche Lehrlingsentschädigung«, so FPÖ-Sozialsprecherin NAbg. Dagmar Belakowitsch an die Adresse des grünen Gesundheitsministers Rauch. [...]" ...
Quelle: OTS

Zitat Der Standard vom 06.07.2023:

"Ärztekammern haben nun keine Vetomöglichkeit mehr. Beschlossen wurden auch Neuerungen im Pflegebereich und beim Eltern-Kind-Pass sowie der Ausbau der Barrierefreiheit bei elektronischen Geräten [...]

Der Nationalrat hat am Donnerstag seinen Sommerkehraus fortgesetzt. Erster Punkt waren Neuerungen in der Primärversorgung [...] Die Errichtung entsprechender Einheiten im Gesundheitswesen wird erleichtert und entbürokratisiert, den Ärztekammern ihre Vetomöglichkeit genommen. [...] Aus den aktuell 44 bestehenden Primärversorgungseinheiten (PVE) sollen bis 2025 120 in ganz Österreich werden. Aktuell sind 30 in Planung, davon fünf für Kinder. Statt bisher 340.000 Patientinnen und Patienten sollen so mindestens 705.500 Menschen pro Jahr versorgt werden. Auch andere Gesundheitsberufe als Ärzte können Gesellschafter werden, Ärzte müssen aber mehr als 50 Prozent am Kapital der Gesellschaft halten. Rechtlich ermöglicht werden auch reine Kindermedizin-Einrichtungen.

Die Ärztekammern verlieren ihre Vetomöglichkeit gegen neue PVE. Bei zwei länger unbesetzten Kassenstellen in einer Versorgungsregion kann die Landeszielsteuerungskommission (bestehend aus Land und Sozialversicherung; ohne Ärztekammer) einen Beschluss für eine PVE an einem Standort in dieser Region fassen. Außerdem entfällt die Bedarfsprüfung für gemeinnützige Ambulatorien, die eine PVE betreiben wollen. Rechtlich ermöglicht werden auch reine Kindermedizin-Einrichtungen. [...]

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) zeigte sich zufrieden. »Was wir heute beschließen, ist ein erster, aber ein ganz wesentlicher Baustein einer umfassender Gesundheitsreform, die wir jetzt versuchen im Zuge des Finanzausgleichs auf den Boden zu bringen.« Mit dem forcierten Ermöglichen von Primärversorgungszentren könne man dem Trend zu unbesetzten Kassenarztstellen, dem Boom bei Wahlärzten und dem Ausweichen der Patienten in Spitalsambulanzen entgegentreten, zeigte er sich überzeugt. ...
Quelle: DerStandard

Zitat APA-OTS/ ÖVP Parlamentsklub vom 28.06.2023:

"Konkret werden unter anderem Erleichterungen bei der Ausbildung und dem Berufszugang zur Pflege, eine Verordnung von Medizinprodukten durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege sowie Maßnahmen für eine niederschwellige Versorgung umgesetzt, zeigte sich ÖVP- Abg. Michael Hammer, Mitglied im Sozialausschuss, erfreut. Das gesamte Pflegepaket umfasst eine Vielzahl an Maßnahmen mit einem Volumen von etwa einer Milliarde Euro für den Pflegeberuf, die Ausbildung sowie für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Auch Verbesserungen bei der Kinder-Rehabilitation waren heute Thema. [...]

Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sollen zudem künftig in gewissen Bereichen wie beispielsweise Nahrungsaufnahme, Inkontinenzversorgung oder Mobilisations- und Gehilfen Medizinprodukte erstverordnen dürfen. Bisher war nur eine Weiterverordnung erlaubt.

Auch die pflegerische Versorgung soll niederschwelliger werden. In Zukunft dürfen bis zu drei Personen im selben Haushalt von einer Person betreut werden, auch wenn sie nicht miteinander verwandt sind. »Diese Teilbarkeit soll es Menschen erleichtern, im Alter zusammenzuziehen bzw. bestehende Wohnformen aufrecht zu erhalten«, sagte Hammer.

Die Tätigkeitsbereiche der Pflegeassistenzberufe sollen ebenfalls ausgeweitet werden. Konkret sollen Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten subkutane und periphervenöse Verweilkanülen entfernen dürfen und Pflegefachassistentinnen und Pflegeassistenten befugt werden, Blasenverweilkatheter bei Männern zu legen. Zivildiener sollen künftig unterstützende Tätigkeiten bei der Basisversorgung an den von ihnen betreuten Personen durchführen dürfen, wenn sie das entsprechende Ausbildungsmodul absolviert haben. [...]

Bei der Rehabilitation von Kindern wird es einen Rechtsanspruch samt Anspruch auf Pflegekarenzgeld für Begleitung von bis zu vier Wochen durch die Eltern geben. ...
Quelle: OTS

Zitat MeinBezirk.at vom 19.06.2023:

"Der zweite Teil des Pflegepakets, das vergangene Woche im Nationalrat eingebracht wurde, wird von Gewerkschaften und Krankenpflegeverband prinzipiell begrüßt. Trotzdem gibt es auch Kritik an einzelnen Plänen. [...]
Ein Initiativantrag zur Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) wurde vergangene Woche im Plenum des Nationalrats eingebracht. Dieser zweite Teil der Pflegereform sieht eine Erweiterung der Kompetenzen für diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal vor. Sie können Medizinprodukte künftig selbstständig verordnen. Die Anerkennung von im Ausland absolvierten Ausbildungen wird erleichtert, der Zugang zu weiterführender Qualifikation vereinfacht [...]

Die Ersteinstufung für Pflegegeld, Erleichterungen bei der Nostrifikation und eine erleichterte Aufschulung sind Punkte, die Elisabeth Potzmann vom Österreichischen Krankenpflegeverband gutheißt. Dass diplomierte Pflegekräfte künftig Verbandsmaterialien oder Inkontinenzprodukte selbst verordnen können, sei ebenfalls positiv, sagte sie gegenüber Ö1. Dass das nur für Angestellte gelte und nicht für die bis zu 10.000 selbständige Pflegekräfte, sei jedoch nicht verständlich. Dadurch werde deren Versorgungswirksamkeit unnötig eingeschränkt. Dieses Versäumnis gehöre im vorliegenden Entwurf dringend korrigiert, so die Expertin. Und Potzmann kritisiert auch, dass 24-Stundenkräfte künftig bis zu drei nicht verwandte Pflegebedürftige allein betreuen können soll. [...]

Und die Gewerkschaft GÖD begrüßt zwar den Beschluss der Landesgesundheitsreferenten, dass im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen Reformen für Gesundheit und Pflege verhandelt werden sollen. Gleichzeitig warnt die Gewerkschaft, dass die angekündigten Reformen erst in mehreren Jahren eine spürbare Entlastung bringen würden. [...]

Bei im Ausland ausgebildeten Pflegekräften wird die Nostrifikation vereinfacht. Künftig werden die Gesamtqualifikation und Berufserfahrung beurteilt und nicht mehr das Stundenausmaß der einzelnen Fächer in der Ausbildung. ...
Quelle: meinbezirk.at

Zitat APA-OTS/ ÖVP Parlamentsklub vom 14.06.2023:

"ÖVP-Klubobmann: Nostrifikationserleichterung, beschleunigte Ersteinstufung bei beantragtem Pflegegeld, Kompetenzausweitung von Pflegekräften und Grundausbildung Pflege für Zivildiener [...]

»Die Pflege und Betreuung von Menschen stellt eine der zentralen Herausforderungen für die Zukunft dar. Deshalb sorgen wir als Regierungsfraktionen mit einem zweiten Pflegepaket für deutliche strukturelle Verbesserungen für alle Pflegenden." [...] So beinhaltet das Maßnahmenbündel Erleichterungen bei Nostrifikationen. Damit werden im Ausland erworbene Qualifikationen für Pflegekräfte einfacher und schneller anerkannt. [...] Außerdem sollen Ersteinstufungen bei beantragtem Pflegegeld durch Pflegekräfte ermöglicht werden [...] Auch bei den Kompetenzen von Pflegekräften sei ein klarer Fortschritt gelungen, so Wöginger. Man wolle auch hier die Prozesse straffen indem Pflegekräfte bei Erstverordnungen von Medizinprodukten wie Inkontinenz- und Wundmaterial hinkünftig nicht mehr auf ärztliche Verordnungen angewiesen sind.[...]
Für den Klubobmann sei die freiwillige Teilnahmemöglichkeit für Zivildiener an einer Grundausbildung »Pflege« von besonderer Bedeutung. Zivildienstleistende sollen die berufsrechtliche Befugnis zur Durchführung von unterstützenden Tätigkeiten bei der Basisversorgung, durch Absolvierung des Moduls Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV), erlangen können. Damit können sie im Rahmen des Zivildienstes auch in der niederschwelligen Basisversorgung eingesetzt werden und dort wertvolle Unterstützung leisten. [...]" ...
Quelle: OTS

Zitat Berliner Morgenpost/ Deutschland vom 31.05.2023:

"Gewalt im Pflegeheim ist keine Ausnahme, zeigt eine Analyse. Wie Angehörige erkennen, ob eine Einrichtung gut mit den Bewohnern umgeht. [...] Die Gewalt kann ganz unterschiedliche Formen haben: Sie kann körperlich oder psychisch sein, in Form von Grenzverletzung, Misshandlung oder Vernachlässigung auftreten. »Gewalt zu erfahren bedeutet für die oft hochaltrigen pflegebedürftigen Menschen zum Beispiel, dass sie beschimpft werden, körperliche und teilweise auch sexualisierte Übergriffe erleben« [...]

Gewalterfahrungen bedrohten ihre Lebensqualität, ihre Gesundheit und verletzten ihre Rechte. »Schon wenn die Pflegekraft einen Bewohner ohne Zustimmung duzt oder Babysprache benutzt, kann das verbale Gewalt sein« [...] Wenn also die Ansprache unangemessen, nicht auf Augenhöhe ist und die Intimsphäre nicht respektiert wird. [...]

»Wird im Beisein anderer Personen zum Beispiel über das Inkontinenzverhalten einer Bewohnerin gesprochen oder fallen Sätze wie: »Na, hast du wieder in die Hose gekackt?«, ist das eindeutig eine Grenzüberschreitung, geprägt von fehlendem Respekt den Menschen gegenüber« [...]

Wollen Angehörige herausfinden, wie der Umgang mit den Bewohnerinnen und Bewohnern in einer Einrichtung ist, rät Sascha Köpke dazu, sich vor Ort umzusehen. »Man sieht, ob dort auf den Fluren Leben herrscht, und hört, wie mit den Bewohnern gesprochen wird. Gewalt wird man nicht sehen, aber spüren« [...] Die Pflegebedürftigen sind also auf die Unterstützung ihrer Angehörigen angewiesen. [...]" ...
Quelle: morgenpost.de

Zitat APA-OTS/ Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) vom 24.05.2023:

"Höhere Förderungen und mehr Qualität für 24-Stunden-Betreuung - leichtere Anerkennung und mehr Kompetenzen für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe - Verbesserungen für pflegende Angehörige [...] Vor einem Jahr hatten Sozialminister Rauch und ÖVP-Klubobmann Wöginger die Pflegereform präsentiert: Sie enthielt 20 Maßnahmen, etwa die Erhöhung der Gehälter, eine sechste Urlaubswoche für alle in der pflege tätigen berufsangehörigen ab dem 43. Lebensjahr, finanzielle Unterstützung während der Ausbildung und deutlich mehr Ausbildungsplätze. Alle 20 Maßnahmen sind bereits auf den Weg gebracht.

Der am Mittwoch präsentierte zweite Teil der Pflegereform konzentriert sich auf strukturelle Verbesserungen für alle jene, die Pflege leisten. Er umfasst 18 Maßnahmen. Dafür stellt die Bundesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode über 120 Millionen Euro zur Verfügung. [...]

Maßnahmen für die 24-Stunden-Betreuung [...]

- Erhöhung der Förderung: Die Förderung für 24-Stunden-Betreuung wird schnellstmöglich, spätestens ab 1. September 2023 erneut um 25 Prozent angehoben. Sie steigt von 640 auf 800 Euro bei zwei selbständigen Personenbetreuer:innen, von 1.280 auf 1.600 Euro bei zwei unselbstständigen Betreuungspersonen. Der Bund übernimmt die Kosten von 23 Millionen Euro für 2023. Ab 2024 soll eine Übernahme in die Regelfinanzierung erfolgen (60% Bund, 40% Länder).

- Hausbesuche: Um Sicherheit und Qualität der Betreuung zu Hause zu gewährleisten, wird die Zahl der Hausbesuche durch diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal auf bis zu vier Besuche im Jahr ausgeweitet. Dadurch soll in der 24-Stunden-Betreuung eine laufende Begleitung durch qualifiziertes Personal sichergestellt werden.

- Teilbarkeit: Selbstständige 24-Stunden-Betreuer:innen dürfen künftig bis zu drei Personen in einem privaten Haushalt betreuen, auch wenn sie nicht in einem Verwandtschaftsverhältnis stehen. ...
Quelle: OTS

Zitat PQE 2.0/ Deutschland vom 16.02.2017:

"Die tagtägliche Leistung der Pflege abzubilden und somit das Unsichtbare sichtbar zu machen ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Pflegequalität in Gesundheitseinrichtungen. Regelmäßige, objektive und standardisierte Erhebungen von Pflegeproblemen, wie z.B. die Pflegequalitätserhebung 2.0, unterstützen dabei.

Die Pflegequalitätserhebung 2.0 wird einmal jährlich in unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens durchgeführt. Gemessen werden strukturelle Qualitätsindikatoren sowie die Prävalenz und die pflegerischen Maßnahmen zu 6 häufigen und relevanten Pflegeproblemen: Dekubitus, Inkontinenz, Mangelernährung, Stürze, Freiheitsein-/beschränkende Maßnahmen und Schmerz.

Die Pflegequalitätserhebung 2.0 ist ein zuverlässiges Instrument zum Aufzeigen der IST-Situation und kann gezielt Potenziale zur Verbesserung der Pflegequalität identifizieren. Die Ergebnisse können – im Sinne von Benchmarking – primär zum Vergleich mit anderen Einrichtungen, mit einzelnen Stationen/Wohnbereichen, mit österreichweiten Daten herangezogen werden. Im Dashboard, einer online Ergebnispräsentation, werden die Ergebnisse graphisch übersichtlich dargestellt werden und können auf einen Blick verglichen werden. [...]" ...


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