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22 News gefunden


Zitat MeinBezirk.at/ Wien - Innere Stadt vom 27.03.2024:

"Wenn es einmal nicht mehr geht, dann gibt es ebenfalls viele Möglichkeiten für Hilfe. [...] In seinem Urteil vom 13.2.24 hat der Oberste Gerichtshof klargestellt: Die Diagnose »Demenz« alleine genügt auch bei einer 98 jährigen Dame nicht, um bei der Ermittlung der Pflegestufe den Erwschwerniszuschlag [sic] im Ausmaß von 45 Stunden pro Monat zugesprochen zu bekommen. [...]

Erhöhung von Pflegestufe 1 beantragt

Die 98 Jähre Dame bezieht seit 6 Jahren Pflegegeld der Pflegestufe 1 und hat nun einen Erhöhungsantrag gestellt. Dieser wurde von der SVS abgelehnt. Einerseits fehlten nur 10,5 Stunden Pflegebedarf pro Monat um Pflegegeld der Stufe zwei zu bekommen, andererseits wurde trotz attestierter Demenz der Erschwerniszuschlag von 45 Stunden/Monat nicht gewährt.

GutachterInnen auf Pflegebedarf hinweisen

GutachterInnen berücksichtigen die von PflegegeldwerberInnen bzw. von deren Angehörigen vorgetragenen Beschwerden und prüfen ob diese mit den vorliegenden Diagnosen zu rechtfertigen sind bzw. wie diese mit dem BPGG (Pflegegeldgesetz) und mit der Einstufungsverordnung zu vereinbaren sind. Es ist weder die Aufgabe von GutachterInnen, noch lässt es die für ein Gutachten veranschlagte und honorierte Zeit zu, dass sie von sich aus danach suchen, welche gesetzlichen Möglichkeiten es gibt, um der fast 100jährigen Dame zu einer höheren Pflegestufe zu verhelfen.

Dennoch gibt es Wege, solche gesetzlichen Möglichkeiten herauszufinden. [...] Wenn man mit Hilfe des Pflegestufenrechners [Anmerkung der Redaktion: Kontaktdaten finden Sie im Artikel – bitte nachstehenden Link anklicken] vor Antragstellung anonym und kostenlos die automatisiert berechnete Pflegestufe prüft, bekommt man schon eine Orientierung wie realistisch die Erfolgsaussichten für einen Erhöhungsantrag sind. Kostengünstigen Details zur Berechnung kommen dem Ergebnis schon näher. Entweder man erfährt aufgrund der berechneten Gesamtstundenanzahl wie weit die nächste Pflegestufe entfernt ist. ...
Quelle: meinbezirk.at

Zitat Kronen Zeitung vom 23.02.2024:

"Sie haben Ihr Leben lang hart gearbeitet - und jetzt denken Sie über den richtigen Zeitpunkt nach, in Pension zu gehen? Krone+ zeigt konkrete Rechenbeispiele, wie lange Sie leben müssen, damit Sie mehr Rente im Monat herausbekommen, als Sie einbezahlt haben. Zudem genaue Berechnungen, ob es sich lohnt, Schul- oder Studienzeiten nachzukaufen. Und wie Ihre Pension jetzt um bis zu 2000 Euro ansteigt. [...] Ein Blick auf den Gehaltszettel, und schon geht der Puls nach oben. Krankenversicherung hier, Arbeitslosenversicherung da, Arbeiterkammerumlage wird auch gleich abgezogen. Und natürlich darf die Zahlung für die Pensionsversicherung nicht fehlen. 18,12 Prozent werden Ihnen an Sozialversicherungsbeiträgen und anderen Lohnnebenkosten abgezogen, bevor das Geld auf das Konto wandert. [...]" ...
Quelle: krone.at

Zitat Kronen Zeitung vom 07.02.2024:

"Wie beeinflusst das Einkommen die eigene Pension? Die »Krone« erklärt, warum der Wert 1,78 für unsere spätere Rente die entscheidende Rolle spielt und was wir tun können, damit wir im Ruhestand mehr Geld haben. [...] Vom jährlichen Bruttoverdienst fließen immer 1,78 Prozent auf das Pensionskonto, in das alle Beschäftigten hier [Anmerkung der Redaktion: Die Weiterleitung finden Sie im Artikel – bitte nachstehenden Link anklicken] online Einsicht haben können. Die dort gutgeschriebenen Beträge werden jedes Jahr aufgewertet, damit es zu keinem Kaufkraftverlust kommt. [...]" ...
Quelle: krone.at

Zitat APA-OTS/ VOLKSHILFE Niederösterreich / Service Mensch GmbH vom 29.12.2023:

"Die aktuellen Werte des Landes Niederösterreich für die Berechnung der Kosten und Förderungen für die mobile Pflege und Betreuung sind in den Online-Preisrechner der Volkshilfe NÖ eingepflegt, ebenso das erhöhe Pflegegeld und die geänderten Absetzbeträge. Der Online-Rechner steht kostenlos und anonym allen NiederösterreicherInnen zur Verfügung: [...]

Die Kosten für mobile Pflege und Betreuung sind in Niederösterreich auf Einkommen und Pflegegeldstufe abgestimmt und meist fördert das Land Niederösterreich einen Teil davon. Der Mindeststundensatz beträgt 14,50 Euro. Dieser kommt bei Alleinstehenden bis zu einem Einkommen von 1.155,84 Euro zur Verrechnung, bei Ehepaaren bzw. Lebensgemeinschaften bis zu einem Einkommen von 1.823,47 Euro Euro.

Das Pflegegeld wurde mit 1. Jänner 2024 für alle Stufen um 9,7% angehoben. Pensionen von monatlich bis 5.850 Euro wurden um 9,7% erhöht. Für Pensionen darüber beträgt die Erhöhung monatlich 567,45 Euro. [...] Wie gewohnt stehen die MitarbeiterInnen der Volkshilfe NÖ / SERVICE MENSCH GmbH auch weiterhin für eine genaue Berechnung der Kosten und Förderungen in einem individuellen Beratungsgespräch zur Verfügung. Falls noch kein Pflegegeld bezogen wird, helfen diese auch bei der Antragstellung, informieren über eine mögliche Erhöhung der Pflegegeldstufe und beantworten Fragen rund um Pflege und Betreuung. Sie sind telefonisch unter der Service-Hotline erreichbar [...]" ...
Quelle: ots.at

Zitat Kronen Zeitung vom 28.12.2023:

"Den Österreichern bleiben 2024 dank der Abschaffung der kalten Progression in Summe 3,6 Milliarden Euro mehr übrig. Wie Angestellte, Arbeiter und Pensionisten ab Jänner im Einzelfall profitieren, lässt sich jetzt auf der Webseite finanzrechner.at ermitteln. Die »Krone« zeigt diverse Beispiele auf. [...] Pensionisten erhalten ab 1. Jänner die Pensionserhöhung von 9,7 Prozent und profitieren zudem ebenfalls von der Anpassung der Steuertarifstufen. Eine Bruttopension von 2000 Euro erhöht sich demnach auf 2194 Euro. Nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsabgaben bleiben 2024 monatlich 165,47 Euro mehr netto übrig. Aufs Jahr gerechnet ergibt sich ein Netto-Plus von 2332 Euro. Auf finanzrechner.at findet sich für die individuelle Ermittlung ein praktischer Pensionsrechner. [...]" ...
Quelle: krone.at

Zitat Kleine Zeitung vom 26.12.2023:

"Ab 2033 gehen Frauen erst mit 65 Jahren in Pension. Die schrittweise Anhebung beginnt ab dem nahenden neuen Jahr 2024. Was sich rund um die Pensionen sonst noch ändert. Ein Überblick. [...] Pensionsantritt berechnen [...]" ...
Quelle: kleinezeitung.at

Zitat Tiroler Tageszeitung vom 22.12.2023:

"Die Wohn- und Pflegeheime können wegen Personalmangels jedes zehnte Bett nicht belegen. Die Neuberechnung der Pflege-Finanzierung für 2024 [...]" ...
Quelle: tt.com

Zitat MeinBezirk.at/ Oberösterreich - Ried vom 21.11.2023:

"Der Arbeitsmarkt ist stark vom demografischen Wandel geprägt. Besonders bei Älteren besteht Potenzial, um Lücken beim Personal zu füllen. Resi und Rosi gehen im ASZ Ried mit gutem Beispiel voran. [...] Bis 2040 werden in Oberösterreich 92.000 Beschäftigte (4,1 Prozent) fehlen. Laut WIFO-Ökonom Peter Huber könne man hier gezielt mit Migration im qualifizierten Bereich vorgehen. [...] Das Altstoffsammelzentrum Ried spricht aufgrund von Personalmangel gezielt Pensionisten an. [...]

Personen, die ihre Pension im regulären Alter antreten können so viel dazu verdienen, wie sie möchten. Jedoch wird in den meisten Fällen im Folgejahr Einkommensteuer fällig, da das zusätzliche Einkommen die steuerliche Belastung erhöht. [...] Es ist wichtig zu beachten, dass bei Überschreiten dieser Geringfügigkeitsgrenze die gesamte Pension für den betreffenden Monat entfällt. Dies erfordert eine genaue Planung und Abstimmung des zusätzlichen Einkommens, um finanzielle Einbußen zu vermeiden. [...]" ...
Quelle: meinbezirk.at

Zitat finanz.at vom 16.09.2023:

"Nun ist es fix: Die Steuersenkung bzw. Abschaffung der kalten Progression ab 2024 wird niedrige und mittlere Einkommen überproportional entlasten. Auf alle Steuerstufen entfallen mindestens 6,60 Prozent der Gesamtentlastung. Zusätzlich wird die Steuerfreigrenze um 9,60 Prozent auf 12.816 Euro erhöht. Die Grenzwerte der weiteren Stufen steigen ebenfalls stufenweise an.

Der neue Brutto-Netto-Rechner für das Jahr 2024 zeigt, wie viel man Netto durch die Steuersenkung mehr bekommen wird. Dabei wird nicht nur die Abschaffung der kalten Progression durch die Anhebung der Grenzwerte der Steuertarife, sondern auch die Senkung der dritten Stufe von 41 auf 40 Prozent berücksichtigt. [...]

Die Regelung sieht vor, dass zwei Drittel der Entlastung von insgesamt 9,90 Prozent - konkret also 6,60 Prozent - auf alle Steuerstufen verteilt werden. [...] Auch die Absetzbeträge werden erhöht - und zwar um 9,90 Prozent. [...]" ...
Quelle: finanz.at

Zitat finanz.at vom 14.09.2023:

"Nun ist es fix: Die Pensionen steigen um 9,7 Prozent. Eine Zusatzzahlung, wie mehrfach gefordert, wird es nicht geben. Jedoch wird es einen Deckel für besonders hohe Pensionen geben. Alle Details inklusive Rechner für 2024 gibt es hier auf Finanz.at. [...] Wie von der Bundesregierung am Mittwoch nach dem Ministerrat angekündigt, wird man sich an die Berechnungen der Statistik Austria halten. Eine Überkompensation der Teuerung, wie von PensionistenvertreterInnen gefordert wurde, wird ausbleiben. Die Pensionen steigen daher fix ab 2024 um 9,7 Prozent.

Beamtenpensionen sollen ebenfalls mit einer Anpassung um diese Höhe rechnen können. Das Gesamtpaket wird den Staat rund 5,3 Milliarden Euro kosten. [...] 150 Euro mehr pro Monat [...] Neuer Pensionsrechner 2024 [...]" ...
Quelle: finanz.at


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