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75 News gefunden


Zitat BIZEPS vom 16.03.2024:

"VertretungsNetz: Unterhaltsklagen verfestigen Armut und verstoßen gegen die UN-Behindertenrechtskonvention [...] Frau Zauner (Name geändert) ist 81 Jahre alt und wohnt in einem Linzer Pflegeheim. Ein Schlaganfall schon in sehr jungen Jahren hatte körperliche Beeinträchtigungen zur Folge, in den letzten Jahren hat sich außerdem eine demenzielle Erkrankung entwickelt, die rasch fortschreitet.

Fr. Zauner bezieht seit vielen Jahren Sozialhilfe, weil sie aufgrund ihrer Behinderung nie erwerbstätig war. Aus dem Sozialhilfe- und Pflegegeldbezug bleibt ihr ein Taschengeld von ca. 160 Euro pro Monat, wovon sie z.B. Hygieneprodukte, Kleidung und Friseurbesuche bezahlt.

Bis jetzt. Denn der Magistrat Linz hat die Sozialhilfe mit Anfang Jänner 2024 zur Gänze eingestellt, damit ist Fr. Zauner seither auch nicht mehr krankenversichert.

Was ist passiert?

Die Stadt Linz vollzieht das Sozialhilfegesetz seit einiger Zeit äußerst restriktiv. Die Behörde verlangte im Rahmen der »Mitwirkungspflichten«, dass Fr. Zauner ihren Sohn auf finanziellen Unterhalt verklagt. Fr. Zauner hat jedoch seit über 25 Jahren keinen Kontakt mehr zu ihrem Sohn. Auf keinen Fall möchte sie ihm jetzt zur finanziellen Belastung werden. Das Sozialamt besteht jedoch auf der Klage.

»Wir sind bestürzt, dass alten, pflegebedürftigen Menschen eiskalt die letzten 100 Euro gestrichen werden und damit auch in Kauf genommen wird, dass die für sie so wichtige Krankenversicherung entfällt«, ist Thomas Berghammer, Bereichsleiter Erwachsenenvertretung für OÖ bei VertretungsNetz, entsetzt.

Im Auftrag des Gerichts erhob der Erwachsenenschutzverein im Rahmen eines »Clearings«, ob Fr. Zauner eine gerichtliche Erwachsenenvertretung braucht oder ob es Alternativen dazu gäbe, die mehr Selbstbestimmung zulassen.

Diese Alternative hat es bislang eigentlich gegeben. Eine langjährige und enge Freundin war in den letzten Jahren als gewählte Erwachsenenvertretung für Fr. ...
Quelle: bizeps.or.at

Quelle: krone.at

Zitat Die Presse vom 11.03.2024:

"Die Neos warnen vor einem »Schlupfloch« im System. Und: Die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch das Sozialministerium zeigt, dass Menschen mit mehr als 30 Versicherungsjahren kaum zu den Mindestpensionisten zählen. [...]

Weniger als ein Euro erworbener Pensionsanspruch in Österreich, und trotzdem eine »Mindestpension« bekommen, kann das sein? Es kann – wie die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Neos-Abgeordneten Gerald Loacker durch das Sozialministerium zeigt. [...]

Darin wird nämlich erstmals vor einer größeren Öffentlichkeit ein solcher Fall dokumentiert. Grund dafür war die Aufforderung Loackers, eine Gliederung der Ausgleichszulagen-Bezieher je nach den in Österreich erworbenen Pensionsansprüchen vorzunehmen. Hintergrund: Wer in Österreich lebt und eine Pension unterhalb dessen, was landläufig als »Mindestpension« bezeichnet wird, hätte, der erfährt eine Aufstockung – die sogenannte Ausgleichszulage. Für Alleinstehende liegt diese aktuell bei 1218 Euro im Monat, für einen gemeinsamen Haushalt zweier Ehepartner bei rund 2000 Euro. [...]" ...
Quelle: diepresse.com

Zitat Salzburg24 vom 07.03.2024:

"Salzburger Polizei ermittelt gegen vermögenden Deutschen [...] Sozialleistungen in der Höhe von insgesamt rund 84.000 Euro hat ein 74-jähriger zu Unrecht bezogen. Er soll vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben. Ihm wird inzwischen ein Vermögen von 15 Millionen Euro zugeschrieben. [...] Die Task Force SOLBE-Salzburg konnte gemeinsam mit dem Sozialamt der Stadt Salzburg und der Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle Salzburg einen 74-jährigen Deutschen ausforschen, der bis 2022 in der Stadt Salzburg gemeldet war. Der Mann hat von Juli 2011 bis August 2014 Sozialunterstützung bezogen und von August 2014 bis März 2023 eine EWR-Ausgleichszulage bekommen – eine Zulage, die sich auf den Bezug einer Monatsrente in Deutschland begründet. [...] Keine Angaben zu Mieteinkünften und Vermögen [...] Sozialleistungsbetrüger mit 15 Millionen Euro Vermögen [...] Dem Sozialamt Salzburg entstand ein Schaden von 34.000 Euro, die Pensionsversicherungsanstalt erlitt einen Schaden von knapp 50.000 Euro an zu Unrecht ausbezahlten Pensionszahlungen.

Der derzeitige Aufenthaltsort des Mannes ist unbekannt. Er wird wegen schweren Betruges bei der Staatsanwaltschaft Salzburg angezeigt. [...]" ...
Quelle: salzburg24.at

Zitat Österreichischer Behindertenrat vom 18.01.2024:

"Die Behindertenanwaltschaft und der Verein Lichterkette fordern eine zeitgemäße Einstufung von Sozialleistungen bei Vorliegen einer Behinderung. [...] Kriterienkorsett von gestern [...] Vom System übersehen [...] Ruf nach Umschwung [...] Es ist höchste Zeit: Rechtsgrundlagen, die Zugangsvoraussetzungen zu Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen regeln, brauchen dringend eine umfassende Überarbeitung – partizipativ, gemeinsam mit allen relevanten Stakeholdern und mit dem sozialen Modell von Behinderung als Leitgedanke. Nur so können wir in Österreich die Umsetzung der Standards von Teilhabe und Inklusion im Sinne der UN-Konvention gewährleisten. [...]" ...
Quelle: behindertenrat.at

Zitat 5 Minuten vom 16.01.2024:

"Seit 1. Jänner ist der neue ORF-Beitrag (früher: GIS) in Kraft, bezahlen müssen ihn nun fast alle Haushalte in Österreich – die ersten Rechnungen dürften dabei auch schon eingetrudelt sein. [...] In manchen Fällen kann man sich aber auch von diesem Beitrag befreien lassen und sich so fast 200 Euro und in manchen Bundesländern sogar deutlich über 200 Euro sparen. [...]

Die Befreiung bekommt man allerdings nicht einfach so, man muss sie beantragen. [...] Den ausgefüllten Antrag muss man dann per Post nach Wien schicken. Aber Achtung: Es kann sich nicht jeder einfach so befreien lassen. Dazu gibt es nämlich gewisse Bestimmungen und Voraussetzungen. [...]

Zu jenen Österreichern, die sich befreien lassen können, zählen Personen, die Studien- oder Schülerbeihilfe, Pflegegeld, Pension, Arbeitslosengeld, Kinderbetreuungsgeld, Lehrlingsentschädigung, Mindestsicherung oder Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln beziehen und wo soziale Bedürftigkeit besteht. Außerdem sollte das Haushaltsnettoeinkommen zusätzlich nicht über 1.364,12 Euro für eine Person bzw. 2.152,03 Euro für zwei Personen zuzüglich 210,48 Euro für jede weitere Person kommen. [...]

»Zusätzlich sind ein Telefonzuschuss bei Verwendung für private Zwecke und eine EAG-Kostenbefreiung für die Erneuerbare-Förderpauschale, den Erneuerbaren-Förderbeitrag und den Grüngas-Förderbeitrag möglich. Diese sind auf der Strom- und/oder Gasrechnung ersichtlich«, heißt es seitens des Bundesministeriums für Finanzen. [...]" ...
Quelle: 5min.at

Zitat finanz.at vom 30.11.2023:

"Die Weihnachtszeit belastet durch weiterhin hohe Preise, steigende Energie- und Heizkosten und teure Geschenke viele Haushalte in Österreich massiv. Neue Zuschüsse und Bonuszahlungen werden daher noch im Dezember ausgezahlt werden. Eine ausführliche Übersicht und alle Details findet man hier [...] Weihnachtsbeihilfe für Mindestpensionen [...] In Oberösterreich erhalten rund 52.000 Familien niedrigem Einkommen einen einmaligen Weihnachtszuschuss. Dieser beträgt bis zu 400 Euro maximal - also 100 Euro pro Kind für bis zu vier Kinder. Die Auszahlung erfolgt automatisch, ein Antrag ist nicht notwendig.

Wer einen erfolgreichen Bescheid für den Energiekostenzuschuss, die Wohnbeihilfe oder den Wohn- und Energiekostenbonus in Oberösterreich erhalten hat, wird bei der Auszahlung berücksichtigt werden. Der Beschluss für den Weihnachtszuschuss von 400 Euro soll am 04. Dezember im Landtag fallen. [...] Nachzahlung 240 Euro Sozialhilfe [...] Freiwillige Teuerungsprämie 3.000 Euro möglich [...] Pendlerbeihilfe von 389 Euro [...] NÖ Pflege- und Betreuungsscheck 2023 [...] Wohnkostenzuschuss [...] Energieunterstützung Plus von 500 Euro [...]" ...
Quelle: finanz.at

Zitat Der Standard vom 24.11.2023:

"Frauen und Kinder stehen im Fokus der ersten Caritas-Präsidentin: »Wir können Solidarität, aber das hängt auch davon ab, wie die Politik die Weichen stellt« [...]

Die designierte Caritas-Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler möchte »unbequem« sein. Als »soziales Gewissen« Österreichs sei es die Kernaufgabe der Caritas, »Not zu sehen und zu handeln«, und das werde die erste Frau an der Spitze der Hilfsorganisation weiterführen. An die Politik richtete die gewählte Nachfolgerin Michael Landaus bei ihrer Einstandspressekonferenz am Freitag einen Appell für strukturelle und nachhaltige Armutsbekämpfung.

In einer Zeit der »wachsenden Unsicherheit und Resignation« rechnete die 40-Jährige mit keinen leichten Jahren für die Caritas. Zentraler Punkt bleibt die Bekämpfung von Armut in Österreich. [...] Konkret forderte sie eine Reform der Sozialhilfe und des Arbeitslosengeldes. Dringend brauche es auch mehr Kinderbetreuungsplätze. [...]

»Die Caritas ist von vielen starken Frauen geprägt – in den Betreuungseinrichtungen, aber auch in der Führungsetage«, sagte Tödtling-Musenbichler, machte aber auch darauf aufmerksam, dass Sorgearbeit nach wie vor weiblich geprägt sei und für Frauen Nachteile wie eine geringere Pension bringe. [...]

Der scheidende Präsident Michael Landau betonte in seiner letzten Pressekonferenz in dieser Funktion das in den vergangenen Jahre Gelungene – etwa Verbesserungen in der Pflege, Hospiz- und Palliativversorgung oder eine Gesellschaft, die allgemein für Menschen mit Behinderung inklusiver geworden sei.

Der Auftrag der Caritas bestehe darin, »Not zu sehen und zu handeln«, und dieser sei unter jeder Bundesregierung der gleiche. [...]" ...
Quelle: derstandard.at

Zitat APA-OTS/ SPÖ-Parlamentsklub vom 16.10.2023:

"Morgen ist der internationale Tag für die Beseitigung der Armut. SPÖ-Volksanwaltschaftssprecher, Abgeordneter zum Nationalrat Rudolf Silvan fordert die Regierung auf, endlich konkrete Maßnahmen gegen die Teuerung zu setzen, denn: »Die Armut betrifft nicht wenige, sondern bedroht aufgrund der enormen Teuerung die sogenannte Mittelschicht immer mehr!« Er unterstützt diesbezüglich eine Forderung von Volksanwalt Bernhard Achitz, der sich für die Einführung einer echten Mindestsicherung anstatt der nunmehrigen Sozialhilfe (der Zugang ist geregelt und beschränkt durch das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz) ausgesprochen hat. [...]

Achitz und Silvan setzen sich auch vehement für die Verankerung sozialer Grundrechte in der Verfassung ein. [...] Der Abgeordnete fordert daher, wie Achitz, mehr Tempo, denn: »In einem modernen Staat sollten nicht nur Freiheits- und Eigentumsrechte in der Verfassung gesichert sein, sondern eben auch soziale Rechte!«

Der Volksanwaltschaftssprecher stellt sich unter möglichen Rechten, die in der Verfassung verankert werden sollten, etwa das Recht auf ein Dach über dem Kopf, auf Arbeit oder auf Altersversorgung und Pflege sowie auf Versorgung bei Krankheit und Unfall vor. Dies ist Österreich seinen Arbeitnehmer*innen und Pensionist*innen schuldig, besonders weil die Regierung im Kampf gegen die Teuerung versagt hat. [...]" ...
Quelle: ots.at

Zitat Kleine Zeitung vom 19.09.2023:

"Bedingte Haftstrafe für Sozialbetrügerin in Wien. Sie hatte vorgetäuscht, wegen der Diagnose Multiple Sklerose auf einen Rollstuhl angewiesen zu sein. Das war allerdings »eine Scharade«. [...] Eine 33-jährige Frau ist am Montag wegen erschlichener Sozialleistungen von einem Wiener Strafgericht schuldig gesprochen worden. Sie hat seit 2008 aufgrund der Diagnose Multiple Sklerose und ihrer angeblich daraus resultierenden Bettlägerigkeit Pflegegeld der Stufe 6 in der Höhe von monatlich 1200 Euro erhalten, obwohl sie recht mobil gewesen ist. Einer Ärztin fielen bereits 2018 die Ungereimtheiten auf, Anfang 2023 wurde die 33-Jährige ohne Rollstuhl beim Stehlen erwischt.

Der nicht rechtskräftige Schuldspruch in der Höhe von 22 Monaten erfolgte wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges, Herbeiführung einer unrichtigen Beweisaussage und Diebstahls. Die Strafe wurde für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Während der Staatsanwalt das Urteil annahm, erbat der Rechtsvertreter der Wienerin um drei Tage Bedenkzeit, da die Angeklagte nach der Urteilsverkündung wie bereits im Lauf der Verhandlung lauthals zu schimpfen begann. Der Fall umfasste ursprünglich vier Angeklagte, auch die Eltern und der Ehemann der 33-Jährigen standen bereits vor Gericht. Das Verfahren der Frau wurde damals ausgeschieden, da sie zunächst nicht verhandlungsfähig war. Nun ging der Strafprozess auch gegen sie über die Bühne. [...]" ...
Quelle: kleinezeitung.at


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