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169 News gefunden


Zitat Der Standard vom 11.04.2024:

"Eine Rechtsanwältin, ein Notar und und ein Sachverständiger stehen im Verdacht, wohlhabende demente Klienten um ihre Liegenschaften gebracht zu haben. Die Staatsanwaltschaft Wels hat daher eine Durchsuchung der Kanzleiräumlichkeiten der Juristen sowie im Fall des Gutachters sogar dessen Festnahme angeordnet, wie sie am Donnerstag in einer Presseaussendung mitteilte. Die Juristen sollen die Verträge errichtet und der Psychiater ein Gefälligkeitsgutachten erstellt haben. [...]

Sie sollen einer Frau, die zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr geschäftsfähig gewesen sei, ihre Immobilie am Traunsee zu einem viel zu niedrigen Preis abgeluchst haben. Die Eigentümerin soll so um mindestens 900.000 Euro gebracht worden sein.

Ermittlungen wegen schweren Betrugs [...] Die Rechtsanwältin und der Notar stehen aber noch wegen eines weiteren Falls im Visier der Staatsanwaltschaft: Sie werden verdächtigt, 2022 eine demenzkranke Frau dazu gebracht zu haben, einen Übergabevertrag, zwei Schenkungsverträge für den Fall ihres Todes und eine Vorsorgevollmacht zu unterschreiben. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass sich die Frau nicht bewusst war, dass sie mit ihrer Unterschrift ihr gesamtes landwirtschaftliches Anwesen in Pasching (Bezirk Linz-Land) samt Liegenschaftsvermögen an ihren Neffen übertrug. [...]
Die Verträge wurden laut Aussendung der Staatsanwaltschaft von der Rechtsanwältin bzw. deren Kanzlei errichtet und vom Notar beurkundet, obwohl die Demenzerkrankung der Betroffenen offenkundig gewesen sei. [...]

Gegen die Anwältin, den Notar und den Psychiater werden in diesem Fall Ermittlungen wegen schweren Betrugs geführt. Letzterer wird zudem verdächtigt, 2023 ein Gefälligkeitsgutachten im Zusammenhang mit der beabsichtigten Testamentserrichtung einer dementen Person angeboten zu haben. [...]" ...
Quelle: derstandard.at

Zitat BVZ/ Oberwart vom 10.04.2024:

"Der Oberste Gerichtshof hatte das im Dezember 2022 gegen den 48-jährigen Arzt am Landesgericht Eisenstadt verhängte Urteil aufgehoben. Daher muss das Strafverfahren gegen den Mediziner jetzt im zweiten Rechtsgang neuerlich durchgeführt werden.

Ihm wird vorgeworfen, von Juni bis September 2021 vier Patientinnen im Aufwachraum seiner Ordination im Südburgenland nach einer Sedierung im Intimbereich berührt zu haben.

Am Dienstag, 9. April 2024, waren ein mutmaßliches Opfer in einer direkten Aussage im Gerichtssaal und drei weitere Frauen in Form von Videoaufnahmen ihrer kontradiktorischen Einvernahmen zu Wort gekommen.

Am Mittwoch, 10. April, wurde der Prozess mit den Aussagen der Assistentinnen fortgesetzt, die in der Ordination des angeklagten Arztes mitarbeiten. [...] Nach den Zeugeneinvernahmen folgten die Schlussplädoyers. Kurz vor 13 Uhr zog sich der Schöffensenat zur Beratung zurück. [...]" ...
Quelle: bvz.at

Zitat Kronen Zeitung/ Niederösterreich vom 09.04.2024:

"Das Gericht in Straßburg verurteilte die Schweiz nach einer Klage von 2000 Senioren wegen Verletzung der Menschenrechtskonvention. Das wirkt sich auch auf die Klage eines Österreichers aus. [...]

Mex M. (43) aus dem niederösterreichischen Waldviertel leidet an Multipler Sklerose. Auch er klagte Österreich, denn: Ist es wärmer als 25 Grad, verlangsamt sich seine Nervenleit-Geschwindigkeit, und er muss in den Rollstuhl. Bei über 30 Grad kann er diesen nicht mehr selbst schieben. Wegen mangelndem Klimaschutz klagte er Österreich, doch der Verfassungsgerichtshof wies die Klage ab. Nun versucht er es in Straßburg. Sein Fall wird in den nächsten Monaten behandelt. [...]

Anders als die Senioren in der Schweiz klagt er nicht als Verein, sondern als Einzelperson. Der größte Unterschied: Bei Mex M. ist die Betroffenheit wesentlich höher, da er schon im Rollstuhl sitzt und es bereits direkte Auswirkungen der Klimaerwärmung gibt. [...] Gewinnt Mex M., verpflichtet sich Österreich, ein Klimaschutzgesetz zu erlassen. [...]" ...
Quelle: krone.at

Zitat Kurier vom 09.04.2024:

"Zum allerersten Mal war eine Klimaklage vor einem europäischen Menschenrechtsgericht erfolgreich. Es handelt sich um ein Urteil mit großer Signalwirkung. [...]

»Wenn es draußen über 30 Grad hat, sollten Sie das Haus nicht verlassen.« Kurz und drastisch war die Empfehlung, die ein Arzt der heute 84-jährigen Ruth Schaub mit auf den Weg gab. Die Schweizer Seniorin war unmittelbar davor, im besonders heißen Sommer des Jahres 2015, kollabiert. Schaub stellte daraufhin ihr ganzes Leben um, wie sie dem eidgenössischen Tagesanzeiger schilderte. Sie ging nur noch nachts nach draußen, goss die Gartenblumen im Dunkeln. [...]
Doch irgendwann reichte es der rüstigen Pensionistin, und sie beschloss: Etwas muss sich ändern – und zusammen mit mehreren hundert anderen, älteren Schweizerinnen zog sie vor Gericht. Verklagte den Staat mit dem Vorwurf: Die Politik gehe nicht ausreichend gegen den Klimawandel vor.

Bald schlossen sich an die 2.000 Klimaseniorinnen an und klagten sich in den vergangenen acht Jahren durch alle Schweizer Instanzen - bis hin zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EMRG). Der kam schließlich am Dienstag in Straßburg zu einem historischen Urteil. [...]" ...
Quelle: kurier.at

Zitat Kleine Zeitung vom 09.04.2024:

"Mit Spannung wurde am Dienstag ein Urteil am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erwartet. Die Schweizer »Klimaseniorinnen« haben den Staat, wegen dessen Klimapolitik verklagt. Der Gerichtshof gab ihnen recht. [...]

Der 2016 gegründete Verein »Klimaseniorinnen« hatte den Staat wegen dessen Klimapolitik verklagt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) musste sich deshalb mit der Frage befassen, ob ein Staat den Ausstoß von Treibhausgasen reduzieren muss, um die Menschenrechte der eigenen Bevölkerung zu schützen. [...] Das Gericht hat der Klage nun stattgegeben. Und das, obwohl die Menschenrechtskonvention an sich kein Recht auf saubere Umwelt beinhaltet. Doch gibt es gewisse Rechte auf Umweltschutz in anderen Artikeln. Auch im Fall der Schweizer Seniorinnen kam dieser Artikel zum Tragen. Das Land verletze Artikel 8 (»Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens«) der europäischen Menschenrechtskonvention, hielten die Richter mit 16 zu einer Stimme fest. Die Schweizer Behörden hätten es versäumt, rechtzeitig und angemessen auf den Klimawandel zu reagieren, heißt es in einer Aussendung des EGMR. [...]

»Wegweisendes Urteil«

Das positive Urteil im Falle der Klimaseniorinnen könnten nach Ansicht von Experten im Vorfeld der Entscheidungen ein Wendepunkt im Kampf gegen den Klimawandel sein. Denn durch die Urteile könnten Regierungen zu einer ehrgeizigeren Klimapolitik gezwungen werden. [...]

In ihrer Beschwerde argumentierten die Rentnerinnen, dass vor allem die ältere Bevölkerung unter dem Temperaturanstieg durch den Ausstoß von Treibhausgasen leide. [...]

Einen ähnlichen Fall gab es im vergangenen Jahr in Österreich. Damals hatten zwölf Kinder und Jugendliche die Republik vor dem Verfassungsgerichtshof verklagt, weil sie ihre Zukunft durch fehlende oder unzureichende Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung gefährdet sahen. Der Verfassungsgerichtshof hatte die Klage jedoch abgewiesen. ...
Quelle: kleinezeitung.at

Zitat ORF Steiermark vom 09.04.2024:

"Ein kurioser Fall von Rechtsmissbrauch hat es bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) geschafft: Eine Steirerin bezog nach dem Tod ihres ersten Gatten im Jahr 1981 Witwenpension. Um diese weiter zu bekommen, ließ sich die Frau dann gleich zwölfmal von ihrem zweiten Mann scheiden. [...]

1981 war die Steirerin Witwe geworden und hatte Witwenpension bekommen. Im darauffolgenden Jahr heiratete sie ihren zweiten Gatten, von dem sie sich sechs Jahre später scheiden ließ. Wieder bezog sie Witwenpension – und das wollte sie sich offenbar nicht nehmen lassen, auch als sie ihren zweiten Ehemann wieder heiratete.

Hochzeiten und Scheidungen bis 2022

Bis zum Mai 2022 heiratete sie denselben Gatten weitere elfmal und ließ sich ebenso oft wieder scheiden, obwohl die beiden die ganze Zeit in einem gemeinsamen Haushalt lebten und »die Haushaltstätigkeiten und die (wesentlichen) Kosten teilten und auch eine Geschlechtsgemeinschaft unterhielten«, wie es vom OGH nun hieß.

PVA hatte nach der zwölfte Scheidung genug

Nach den ersten elf Scheidungen gewährte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) der Klägerin nach Ablauf der Wartefrist von 2,5 Jahren jeweils erneut die Witwenpension nach ihrem verstorbenen ersten Gatten und nach jeder erneuten Heirat immer eine Abfertigung in Höhe des 2,5-fachen Jahresbezugs der Witwenpension. Nach der letzten Scheidung im Mai 2022 allerdings verweigerte die Pensionsversicherungsanstalt die erneute Gewährung der Witwenpension, weil die mittlerweile zwölfte Scheidung von ihrem zweiten Gatten »eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Scheidungsrechts darstelle«.

Frau vor OGH abgeblitzt

Das gefiel der Frau nicht, sie zog vor den Obersten Gerichtshof. Dieser bestätigte im März aber das Urteil des Erstgerichts: Da die Lebensverhältnisse der beiden seit ihrer ersten Heirat unverändert blieben, könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Ehe unheilbar zerrüttet war, hieß es. ...
Quelle: steiermark.orf.at

Zitat Heute/ Wiener Neustadt vom 08.04.2024:

"In Wr. Neustadt musste sich ein 61-Jähriger wegen des Vergehens des schweren und gewerbsmäßigen Betruges vor Gericht verantworten. [...]

Die Liste der Krankheiten des Angeklagten ist jedenfalls lang: Epilepsie, Lungenembolie, Leukämie, Tumor am Gehirn. Auch eine Netzhautablösung liegt vor, jedoch soll der Angeklagte angegeben haben, dass er so gut wie gar nichts sieht.

Eine Autofahrt in Wr. Neustadt vom Hilton-Hotel zur Zollbehörde gab der Angeklagte vor Gericht zwar zu, sehtechnisch sei es ihm an diesem Tag sehr gut gegangen. Die Fahrt sei trotzdem ein Fehler gewesen. Der 61-Jährige bekannte sich nicht schuldig – vertagt, es gilt die Unschuldsvermutung. [...]" ...
Quelle: heute.at

Zitat NÖN.at/ Wr. Neustadt vom 06.04.2024:

"Acht Jahre bezog ein Mann aus dem Bezirk Wiener Neustadt wegen einer schweren Sehbehinderung Pflegegeld. Allerdings bestehen an der Behinderung große Zweifel, weil er sogar mit dem Auto unterwegs war.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten (62), den unrechtmäßigen Bezug von Pflegegeld durch Vorspiegelung einer nicht mehr bestehenden Sehbehinderung vor. Damit soll von März 2015 bis Juni 2023 ein Schaden in Höhe von über 63.000 Euro entstanden sein. [...]" ...
Quelle: noen.at

Zitat MeinBezirk.at/ Wien - Innere Stadt vom 27.03.2024:

"Wenn es einmal nicht mehr geht, dann gibt es ebenfalls viele Möglichkeiten für Hilfe. [...] In seinem Urteil vom 13.2.24 hat der Oberste Gerichtshof klargestellt: Die Diagnose »Demenz« alleine genügt auch bei einer 98 jährigen Dame nicht, um bei der Ermittlung der Pflegestufe den Erwschwerniszuschlag [sic] im Ausmaß von 45 Stunden pro Monat zugesprochen zu bekommen. [...]

Erhöhung von Pflegestufe 1 beantragt

Die 98 Jähre Dame bezieht seit 6 Jahren Pflegegeld der Pflegestufe 1 und hat nun einen Erhöhungsantrag gestellt. Dieser wurde von der SVS abgelehnt. Einerseits fehlten nur 10,5 Stunden Pflegebedarf pro Monat um Pflegegeld der Stufe zwei zu bekommen, andererseits wurde trotz attestierter Demenz der Erschwerniszuschlag von 45 Stunden/Monat nicht gewährt.

GutachterInnen auf Pflegebedarf hinweisen

GutachterInnen berücksichtigen die von PflegegeldwerberInnen bzw. von deren Angehörigen vorgetragenen Beschwerden und prüfen ob diese mit den vorliegenden Diagnosen zu rechtfertigen sind bzw. wie diese mit dem BPGG (Pflegegeldgesetz) und mit der Einstufungsverordnung zu vereinbaren sind. Es ist weder die Aufgabe von GutachterInnen, noch lässt es die für ein Gutachten veranschlagte und honorierte Zeit zu, dass sie von sich aus danach suchen, welche gesetzlichen Möglichkeiten es gibt, um der fast 100jährigen Dame zu einer höheren Pflegestufe zu verhelfen.

Dennoch gibt es Wege, solche gesetzlichen Möglichkeiten herauszufinden. [...] Wenn man mit Hilfe des Pflegestufenrechners [Anmerkung der Redaktion: Kontaktdaten finden Sie im Artikel – bitte nachstehenden Link anklicken] vor Antragstellung anonym und kostenlos die automatisiert berechnete Pflegestufe prüft, bekommt man schon eine Orientierung wie realistisch die Erfolgsaussichten für einen Erhöhungsantrag sind. Kostengünstigen Details zur Berechnung kommen dem Ergebnis schon näher. Entweder man erfährt aufgrund der berechneten Gesamtstundenanzahl wie weit die nächste Pflegestufe entfernt ist. ...
Quelle: meinbezirk.at

Zitat ORF Oberösterreich vom 26.03.2024:

"Eine 24-jährige Pflegekraft, die am 5. Oktober 2023 in Geretsberg (Bezirk Braunau) einen von ihr betreuten 82-Jährigen erstochen hat, ist am Dienstag in Ried wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen befanden sie einstimmig für schuldig und ebenso einstimmig für zurechnungsfähig. [...] Mangelnde Impulskontrolle und Alkohol [...] Anfangs gutes Einvernehmen mit 82-Jährigem [...] Einstimmiges Urteil rechtskräftig

Das einstimmige Urteil der Geschworenen nach sehr kurzer Beratungszeit: schuldig des Mordes und zurechnungsfähig. Die Pflegekraft wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt und zudem in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Mildernd wurden das Geständnis und der Alkoholeinfluss gewertet, erschwerend das Ausmaß der Gewalt und die Wehrlosigkeit des Opfers. [...]" ...
Quelle: ooe.orf.at


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