Zivildienstserviceagentur "In Österreich besteht die allgemeine Wehrpflicht für alle männlichen österreichischen Staatsbürger vom 17. bis zum 50. Geburtstag (bzw. in Sonderfällen bis zum 65. Geburtstag). Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst aus Gewissensgründen. Voraussetzungen zur Leistung des Zivildienstes sind die Tauglichkeit bei der Stellung und die rechtzeitige Abgabe der Zivildiensterklärung. Für die Abwicklung des Zivildienstes ist die Zivildienstserviceagentur zuständig, eine Bundesbehörde, die dem Bundeskanzleramt unterstellt ist. [...]" https://www.zivildienst.gv.at
"Zur Wahrung und Sicherung der Rechte und Interessen von Personen in allen Angelegenheiten des Gesundheitswesens und Pflegebereichs sind in jedem Bundesland PatientInnen- und Pflegeanwaltschaften bzw. Ombudsstellen eingerichtet. [...]" https://www.ig-pflege.at/service/patientenanwaltschaften