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Informationen zu Barrierefreiheit - BMASGPK

"Der Zustand der Barrierefreiheit ist erreicht, wenn für möglichst alle Menschen bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (vgl. Legaldefinition in § 6 Abs. 5 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz). [...]"
https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Menschen-mi...

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