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News > Mehr Geld für Frauen, Pflegende und Beeinträchtigte, aber nur, wenn sie Deutsch lernen

Zitat Oberösterreichische Nachrichten vom 27.07.2022:

"Die Novelle der oberösterreichischen Sozialhilfe geht mit 1. August in Begutachtung. Sie soll mit Ende des Jahres im Landtag beschlossen werden. [...] Das Land Oberösterreich passt seine Sozialhilfe an. Frauen in Not, Menschen mit Beeinträchtigung und pflegende Angehörige sollen künftig mehr Unterstützung bekommen. Allerdings nur, wenn sie auch Deutsch lernen und bereit sind, sich eine Arbeit zu suchen. Die Novelle geht mit 1. August in Begutachtung, im Dezember soll sie im Landtag beschlossen werden und mit Jahresbeginn 2023 in Kraft treten. [...] VP und FP wollen zudem neben der Bemühungspflicht, einen Job zu finden, auch jene zum Spracherwerb festschreiben. Sprachlevel wird dabei keines vorausgesetzt. Das ist laut Verfassungsgerichtshof auch nicht zulässig. Das Level soll individuell durch AMS und Landfestgelegt werden. Man setze die Hürde bewusst niedrig an, so Hattmannsdorfer, denn es gehe darum, die Leute in Beschäftigung und auf eigene Beine zu bringen.

Dabei soll berücksichtigt werden, welche Art von Beruf jemand hat, aber auch, inwieweit er überhaupt in der Lage ist, eine Sprache zu lernen. Erfüllt man die Bemühungspflicht nicht, kann die Leistung schrittweise gekürzt werden.
Taschengeld wird nicht mehr abgezogen

Der Entwurf enthält auch einen Freibetrag für Menschen mit Beeinträchtigungen in geschützten Werkstätten. Ihnen wurde das »Taschengeld« bisher als Einkommen gewertet und damit die Sozialhilfe reduziert. Rund 400 Personen aus diesem Kreis würden damit künftig etwas mehr Geld bekommen, so Hattmannsdorfer.

Ebenso nicht mehr als Einkommen gewertet werden »krisenbedingte Sonder- und Mehrbedarfe«. Das sind etwa der Teuerungsausgleich für vulnerable Gruppen (300 Euro) und der Klimabonus (500 Euro). Auch pflegende Angehörige sollen unterstützt werden: Das Pflegegeld wird ihnen nicht mehr angerechnet und schmälert damit Sozialleistungen nicht mehr.

Neuerungen gibt es auch bei den »Haushaltsgemeinschaften«: Wer in einer Wohngemeinschaft lebt, bekommt normalerweise einen geringeren Satz ausbezahlt. Künftig sind "unfreiwillige" Wohngemeinschaften, wie etwa solche in einem Frauenhaus, in betreuten Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen oder in Wohngemeinschaften für Wohnungslose davon ausgenommen. [...]"

https://www.nachrichten.at/politik/innenpolitik/mehr-geld-fu...
Quelle: OÖN


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