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News > Zu kurz verheiratet. Kärntner Witwe bekommt keine Witwenpension

Zitat Kleine Zeitung/ Kärnten vom 28.09.2022:

"Paar lebte 15 Jahre in Lebensgemeinschaft, dann wurde geheiratet. Bald darauf starb der Mann unerwartet. Die Frau beantragte Witwenpension. Doch ihr Antrag wurde abgelehnt. Anwältin erklärt, warum. [...] Komplizierte Bestimmungen [...] »Im konkreten Fall kommen die Bestimmungen des Pensionsgesetzes der Bundesbeamten zur Anwendung«, sagt die Anwältin. »Das heißt: Wenn die Ehe mindestens drei Jahre gedauert hat und der Altersunterschied der Ehegatten nicht mehr als zwanzig Jahre beträgt, haben die Witwe oder der Witwer Versorgungsanspruch." Hätten die beiden ein gemeinsames Kind gehabt, wäre die Voraussetzung der dreijährigen Ehe-Dauer entfallen. »Die Frau hätte dann schon nach zehn Monaten Ehe eine Witwenpension bekommen.« [...] Die betroffene Kärntnerin war – und ist – immer berufstätig. Trotzdem müsse sie nun jeden Cent umdrehen, sagt sie. Mit nur mehr einem Einkommen ist alles schwieriger geworden. Neben der Trauer kämpft sie auch mit der finanziellen Situation. »Ich kann jedem nur raten, rechtzeitig daran zu denken, wie man im Todesfall des Partners finanziell abgesichert ist. Man glaubt immer, so etwas kann einem nicht passieren. Das ist leider falsch.« Die Frau und ihr Partner waren zwar 15 Jahre zusammen, bevor sie geheiratet haben. »Aber die Länge der Lebensgemeinschaft ist überhaupt nicht relevant für einen Anspruch auf Witwenpension«, weiß die Betroffene. [...]"

https://www.kleinezeitung.at/kaernten/6193821/Zu-kurz-verhei...
Quelle: Kleine Zeitung


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