Zitat vol.at/ Vorarlberg online vom 28.03.2023:
"Wer pflegebedürftig ist, aber von der Pensionsversicherungsanstalt kein Pflegegeld zugestanden bekommt, kann klagen. Doch die Verfahren können sich lange ziehen. [...] Für die Betroffenen ist ein Gerichtsverfahren um zu geringes oder überhaupt verweigertes Pflegegeld nie lustig, aber es entbehrt dennoch nicht einer gewissen Ironie, dass manche Klagen derart lange dauern, dass die Kläger während der Verfahrenszeit so pflegebedürftig werden, dass auch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) der Meinung ist, dass ein Anspruch zu Recht besteht. [...]"

