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News > Wichtiger Schritt gegen menschenrechtlich bedenkliche Unterbringung psychisch kranker Menschen

Zitat APA-OTS/ Volksanwaltschaft vom 28.04.2023:

"Einrichtungen für chronisch psychiatrisch kranke Menschen werden ab 1. Mai 2023 in das Kärntner Chancengleichheitsgesetz (K-ChG) aufgenommen. »Das bedeutet das Ende für die unprofessionelle und menschenrechtlich bedenkliche Unterbringung psychisch kranker Menschen in Zentren für psychosoziale Rehabilitation (ZPSR)«, so Achitz: »Die Bewohner*innen brauchen Zugang zu professioneller beruflicher und sozialer Rehabilitation oder zu Freizeitangeboten, damit der UN-Behindertenrechtskonvention entsprochen wird.« [...] Die UN-BRK verpflichtet Österreich, »die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern« [...]"

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230428_OTS0018/wic...
Quelle: OTS


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