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Zitat APA-OTS/ Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) vom 15.05.2024:

"Nach mehr als 30 Jahren wird das Berufsgesetz für die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe reformiert. Die Berufsbilder von Physiotherapeut:innen, Diätolog:innen, Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen, Orthoptiker:innen, Radiologietechnologi:nnen und biomedizinischen Analytiker:innen werden aktualisiert, ihre Kompetenzen erweitert. Sie können künftig bestimmte Arzneimittel und Medizinprodukte selbst verschreiben. Rechtlich verankert wird auch die Möglichkeit, Behandlungen online durchzuführen. Fachhochschulen dürfen künftig spezialisierte Masterstudiengänge anbieten. [...]

Rund 41.000 Menschen üben einen höheren medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberuf aus. Sie übernehmen als Physiotherapeut:innen, Diätolog:innen, Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen, Orthoptiker:innen, Radiologietechnologi:nnen oder als biomedizinische Analytiker:innen wichtige spezialisierte Aufgaben im Gesundheitssystem und tragen wesentlich zur Versorgung von Patient:innen bei.

Um auf gestiegene Herausforderungen für diese Gesundheitsberufe zu reagieren, haben sich die Regierungsparteien auf eine Reform ihres Berufsgesetzes geeinigt. Das neue MTD-Gesetz wurde in einem breiten Prozess unter Einbindung der Berufsverbände erarbeitet. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde heute in Begutachtung geschickt. [...]

Die Berufsbilder werden aktualisiert und die Kompetenzen der gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufen erweitert. So können sie künftig bestimmte Arzneimittel und Medizinprodukte auch ohne ärztliche Anordnung verschreiben. Nähere Details werden per Verordnung des Gesundheitsministers bestimmt. Auch die Möglichkeit von Online-Beratungen und -Behandlungen wird rechtlich verankert. [...]

Nachdem die Ausbildung der gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe seit 2005 an Fachhochschulen angeboten wird, können dort künftig auch spezialisierte Masterstudiengänge stattfinden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden mit dem neuen MTD-Gesetz geschaffen.

Angehörige der sieben Berufsgruppen erhalten damit die Möglichkeit, sich weiter zu spezialisieren. Die Studienpläne und akademischen Abschlüsse werden durch die Fachhochschulen anhand der hochschulrechtlichen Bestimmungen definiert. Der Gesundheitsminister legt inhaltliche Vorgaben und Eckpunkte per Verordnung fest. [...]"

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240515_OTS0098/meh...
Quelle: ots.at


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