In über 1.300 Tests bewies das System – korrekte Antworten vorausgesetzt – eine Übereinstimmung von 99,7 % mit ärztlich erstellten Gutachten. Entwickelt hat das automatisierte System ein Gerichtssachverständiger für Geriatrie, der selbst viele Jahre Pflegegeldgutachten erstellt hat. Nun steht der Pflegegeld-Stufenrechner zur Nutzung bereit.
Für Sonder-Einstufungen [Kinder bis zum 15. Lebensjahr und diagnosebezogen (augenärztlich; oder Rollstuhlfahrer mit bestimmten Diagnosen)] ist der Stufenrechner nicht geeignet. Weil die Schweiz und Deutschland eigene Gesetze und Vorschriften haben, ist der Rechner auch nur für Österreich (BPGG) anwendbar. http://www.pflegestufen.at