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Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege

Gesundheits- und Krankenpflege BSc (Health Studies)
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*in - DGKP

Akademischer Gesundheitsberuf mit eigenverantwortlicher Zuständigkeit für alle pflegerischen, präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen; nach ärztlicher Anordnung auch für die Durchführung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen. 
Mögliche Spezialisierungen: Kinder- und Jugendlichenpflege - Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege - Intensivpflege - Kinderintensivpflege - Anästhesiepflege - Pflege bei Nierenersatztherapie - Pflege im Operationsbereich - Krankenhaushygiene - Wundmanagement und Stomaversorgung - Hospiz- und Palliativversorgung - Psychogeriatrische Pflege - Lehraufgaben - Führungsaufgaben

Gesundheits- und Krankenpfleger*innen arbeiten in der 

Mobilen Pflege im Rahmen der:

  • Medizinischen Hauskrankenpflege - MedHKP oder der
  • Hauskrankenpflege - HKP, sowie in der
  • Kinderhauskrankenpflege = mobile Kinderhauskrankenpflege - KHKP
  • Acute Community Nursing - ACN

In der (mobilen) Pflegeberatung als:

In leitender Funktion als

  • Stationsleiter*in
  • Pflegedienstleiter*in
  • Pflegedirektor*in
  • im Pflegemanagement (zumeist: Advanced Practice Nurses - APN)

 

Berufsinformation und Gesundheitsberuferegister des Bundesministeriums (BMSGPK), sowie Berufsverband ÖGKV
AMS Ausbildungskompass zu Berufsbild und Ausbildungsort
Arbeiterkammer Österreich - AK (Oberösterreich)

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Pflegefachassistent*in - PFA

Pflegeassistenzberuf mit eigenverantwortlicher Zuständigkeit für pflegerische Maßnahmen nach Anweisung von Ärzt*innen oder Personal des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege. Die Ausbildung erfolgt in Schulen, kann aber auch als Lehrberuf oder für Pflegeassistent*innen in einem Aufbaulehrgang absolviert werden.

Berufsinformation und Gesundheitsberuferegister des Bundesministeriums (BMSGPK), sowie Berufsverband ÖGKV
AMS Ausbildungskompass zu Berufsbild und Ausbildungsort
Arbeiterkammer Österreich - AK (Oberösterreich)

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Pflegeassistent*in - PA

Pflegeassistenzberuf zur Unterstützung von Ärzt*innen und Personal des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege. Die Ausbildung erfolgt in Schulen (für Pflegestarter*innen auch ab 15 Jahren), kann aber auch als Lehrberuf absolviert werden.

Berufsinformation und Gesundheitsberuferegister des Bundesministeriums (BMSGPK), sowie
AMS Ausbildungskompass zu Berufsbild und Ausbildungsort
Arbeiterkammer Österreich - AK (Oberösterreich)

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Diplom-Sozialbetreuer*in Schwerpunkt Altenarbeit - DSB-A

Sozialbetreuungsberuf mit eigenverantwortlicher Zuständigkeit im Betreuungs- und Beratungsbereich älterer Menschen, Durchführung pflegerischer Tätigkeiten nur nach Anweisung durch Ärzt*innen und Personal des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege. Die Ausbildung erfolgt in Schulen. Der Beruf ist auf Bundes- und Landesebene gesetzlich geregelt.

AMS Ausbildungskompass zu Berufsbild und Ausbildungsort
 

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Fach-Sozialbetreuer*in Schwerpunkt Altenarbeit - FSB-A

Sozialbetreuungsberuf im Betreuungs- und Beratungsbereich älterer und pflegebedürften Menschen, Durchführung pflegerischer Tätigkeiten nur nach Anweisung durch Ärzt*innen und Personal des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege. Die Ausbildung erfolgt in Schulen und integriert die Qualifikationen einer Pflegeassistent*in. Der Beruf ist auf Bundes- und Landesebene gesetzlich geregelt. 

AMS Ausbildungskompass zu Berufsbild und Ausbildungsort

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Heimhelfer*in - HH

Ein in Österreich uneinheitlich gesetzlich geregelter Sozialbetreuungsberuf zur Unterstützung von betreuungs- und/oder pflegebedürftigen Menschen bei der Führung des eigenen Haushalts, aber auch im stationären Bereich tätig.

Heimhelfer*in erleichtern Betroffenen den Alltag zuhause zu bewältigen. Heimhilfe wird zumeist in Koordination mit dem gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege (Hauskrankenpflege) als Mobiler Dienst angeboten.

Berufsinformation  

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Personenbetreuer*in in der 24-Stunden-Betreuung

Eine Personenbetreuer*in benötigt grundsätzlich keinen Befähigungsnachweis und zählt zu den Gewerblichen Berufen im Gesundheitswesen - siehe dazu den Fachverband der WKO. Dadurch können Personenbetreuer*innen auch freiberuflich tätig sein. Sie können direkt, über Vermittlungsagenturen (z.B. mit ÖQZ-24 Zertifikat) und anderen Sozial- und Gesundheitsdiensten beauftragt werden. Grundsätzlich ist eine Personenbetreuer*in in einem ein- bis mehrwöchigen Turnus im Privathaushalt der zu betreuenden Person anwesend und unterstützt bei der Alltags- und Haushaltsbewältigung und trägt zum sozialen Wohlergehen bei. Die Arbeitszeit ist zu vereinbaren. Für eine staatliche, je Bundesland unterschiedlichen Förderung der 24-Stunden-Personenbetreuung bedarf es bestimmter Mindestqualifikationen.

AMS Berufsinformation
Tätigkeitsprofil und gesetzliche Regelungen
Arbeiterkammer - AK - Informationen zur Förderung von Personenbetreuung daheim

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Heimleiter*in von Senioren- und Pflegeeinrichtungen

Leitung von Seniorenheime, Pflegeheimen und weiteren stationären Einrichtungen in der Pflege und Betreuung älterer Menschen. Basierend auf einem von den Bundesländern gemeinsam erarbeiteten "Rahmenlehrplan für die Ausbildung von Führungskräften in der Altenhilfe" ist dies eine Zusatzqualifikation und auf Landesebene geregelt.

BIC.at - Berufsinformation
Arbeitsgemeinschaft für Heimleiter:innen und Pflegedienstleiter:innen der Alten- und Pflegeheime

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