Diplom-SozialbetreuerIn für Altenarbeit (FSBA) (auch: Diplomierter Altenfachbetreuer) sind Angehörige der Sozialbetreuungsberufe auf Ebene der Diplom-Sozialbetreuer/innen (DSB).
Regelung auf Bundes-/Landesebene Bund – Gesetz für „Sozialbetreuungsberufe“
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40065144/NOR40065144.html
Ausbildung und Tätigkeitsbereiche der Sozialbetreuungsberufe BGBl. I Nr. 55/2005 Anl. 1
Inkrafttretensdatum 26.07.2005
Angestellt/freiberuflich
Primär angestellt und aber auch freiberufliche Tätigkeit möglich
Freiberuflich tätige Altenfachbetreuer, Familien- und Heimhelfer haben der Bezirksverwaltungsbehörde die Absolvierung von Weiterbildungsveranstaltungen nachzuweisen. Freies Gewerbe: Personenbetreuung
Tätigkeitsbereiche
• Pflege- und Betreuungseinrichtungen (Wohnheime, Altenheime, Behindertenheime - private, kirchliche oder staatliche Pflegeeinrichtungen)
• Krankenhäuser
• Rehabilitationszentren
• Mobile Dienste - Privatwohnungen
Zugangsvoraussetzungen
Mindestalter für die Tätigkeit als Diplom-Sozialbetreuer/in: 20 Jahre
Ausbildung
Diplomsozialbetreuung mit Schwerpunkt Altenarbeit
• 3-jährige Ausbildung, insgesamt 3.600 Unterrichtseinheiten
• baut auf Fachsozialbetreuungsausbildung auf
• Verhältnis Theorie-Praxis Unterricht: 600 Stunden Theorie und 600 Stunden Praxis
Ausbildungsinhalt Siehe Gesetz
Fort- und Weiterbildung
Diplom-Sozialbetreuer/innen sind verpflichtet, im Zeitraum von 2 Jahren mindestens 32 Stunden an Fortbildung zu absolvieren.