Suchmenü einblenden

Grundpflege

Unter Grundpflege versteht man v.a. folgende Leistungen, die durch eine Person des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege selbständig oder unter Anleitung durchgeführt werden: Mobilisierung und Reaktivierung, Ausscheidungskontrolle und Inkontinenzversorgung, Kontrolle der Vitalfunktionen, Lagerung und Prophylaxenanwendung, Durchführung und Hilfestellung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens, Ernährungsberatung, Kontrolle und Hilfestellung bei der Nahrungszufuhr, Pflegeplanung und -dokumentation sowie Begleitung zur Erreichung von individuellen Pflegezielen, interdisziplinäre und einrichtungsübergreifende Zusammenarbeit (Case- und Care-Management),  Übernahme der Koordinationsverantwortung für die Gesamtbetreuung des Bewohners durch das Pflegeteam.

Behandlungspflege

Behandlungspflege ist eine vom Arzt verordnete Pflegetätigkeit (z.B. durch eine Hauskrankenpflege), die einem Krankenhausaufenthalt entgegenwirken oder diesen verkürzen sollen bzw. das Ziel der ärztlichen Behandlung zusätzlich absichern soll. Diese Pflegeleistungen werden von den Krankenkassen übernommen, wenn sie vorweg beantragt und genehmigt wurden. Zu den Tätigkeiten der Behandlungspflege zählen vor allem:

  • Hilfestellung bei der Einnahme bzw. Anwendung von Medikamenten
  • Durchführung von speziellen Prophylaxen
  • Anlegen von verordneten Wickeln und Verbänden (z.B. Kompressionsstrümpfe)
  • Hilfestellung bei der Besorgung und der Einschulung von Heilbehelfen und Gehhilfen (u.a. auch Wechsel von Blasenkathetern)
  • Infusions- und/oder Injektionstherapien laut ärztlicher Anordnung

Wenn WachkomapatientInnen (apallisches Syndrom) das Bewusstsein nicht wieder erlangen und die Pflege von einem Pflegeheim oder zuhause durch Angehörige übernommen wird, ist die aktivierende Behandlungspflege sinnvoll um sekundäre und tertiäre Komplikationen zu vermeiden, wie auch das Erkennen von Rehabilitationspotential und die Einbeziehung der Angehörigen zu unterstützen.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege oder Überleitungspflege ist eine zwischen einer Woche und maximal ca. zwei Monaten begrenzte Pflege von pflege- und betreuungsbedürftigen Personen, vor allem im teilstationären Bereich. Der Grund dafür kann sein, dass pflegende Angehörige aufgrund von beispielsweise Urlaub oder Krankheit die Pflege und Betreuung zu Hause unterbrechen müssen, oder aber ältere Personen nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht in der gesundheitlichen Lage sind, in ihren Wohnbereich zurück zu kehren und daher einer Überbrückung in einem Senioren- oder Pflegeheim bedürfen.
Seit der letzten Novelle des Bundespflegegeldgesetzes  ist auch eine Ersatzpflege bei gleichzeitigem Verbleib im häuslichen Bereich möglich. Ebenso wurde der Kreis der anspruchberechtigen Personen erweitert.

Das Verständnis von Kurzzeitpflege, die Regelungen sowie die Art und Höhe der Finanzierungszuschüsse dafür sind in den Bundesländern unterschiedlich.

Langzeitpflege

Primär in stationären Pflegeeinrichtungen (geriatrische Einrichtungen, Pflege- und Seniorenheime) erfolgt eine zeitlich unbegrenzte Pflege und Betreuung von Mensch (jeden Alters) mit entsprechender (chronischer) Erkrankung oder/und Beeinträchtigung, genannt Langzeitpflege. Die mobilen Dienste sowie Hauskrankenpflege werden nicht dazu gezählt, ebenso ist in der Akutversorgung (Krankenhauseinrichtungen) keine Langzeitpflege vorgesehen.

Um die Langzeitpflege finanziell abzusichern sind die Mittel der Sozialhilfe der Bundesländer wie auch das Pflegegeld und die Eigenmittel der Betroffenen von Bedeutung.

Überleitungspflege

Begriffe wie "Nahtstellenmanagement" oder "Pflegeüberleitung" bzw. "Übergangspflege" sind mit "Überleitungspflege" gleichzusetzen.

All diese Begriffe beziehen sich auf die fachliche Begleitung eines möglichst schonenden Übergangs einer/eines PatientIn aus dem Akutkrankenhaus/Akutgeriatrie zurück in den eigenen Wohnbereich (privat oder in einer Einrichtung). So kann durch eine sogenannte Überleitungspflegeperson bereits im stationären Bereich Kontakt und Vertrauen aufgebaut werden. Unter Einbeziehung der (pflegenden) Angehörigen und des behandelnden und pflegenden Teams vor Ort wird der zukünftige Versorgungsbedarf erhoben und dementsprechend alle nötigen Hilfsmitteln, Pflegebehelfe oder Pflegedienste (mobil/teilstationär, ...) vorbereitet. Damit verbunden ist aber auch, die Selbständigkeit der/des PatientIn bestmöglich zu fördern und durch Rehabilitationsmaßnahmen zu stabilisieren oder zu erweitern.

Intensivpflege

PatientInnen, die aufgrund weniger oder keiner Ressource sich selbst zu helfen, versorgt werden müssen und deren Vitalfunktionen (Herz-, Lungen-, Nierenfunktion, Temperaturregulierung, bestimmte neurologische Funktionen etc.) laufend überwacht oder unterstützt werden muss, bedürfen einer Intensivpflege, einer speziellen Form der Krankenpflege. Zur Überwachung und Unterstützung der Vitalfunktionen oder auch für den Ersatz einer solchen sind zumeist viele technische Mittel und ein hoher Personalaufwand nötig, primär mit dem Ziel, dass der Körper des/der PatientIn die Funktionen wieder übernehmen kann. Das Pflegepersonal bedarf für diese Art der Pflege einer Sonderausbildung zur Fachpflegekraft für Intensivpflege und Anästhesie.

In Krankenhäusern erfolgt diese stationäre Intensivpflege in Verbindung mit intensivmedizinischen Maßnahmen vor allem auf den Intensivstationen als auch in den chirurgischen Abteilungen (OP-Saal, Aufwachraum, ...). Dieser Behandlung bedürfen vor allem Menschen aufgrund einer Beeinträchtigung von Vitalfunktionen, eines Schocks, Lungenfunktionsstörungen (u.a. auch schweres Asthma, nach großen Operationen), Stoffwechselentgleisungen, Vergiftungen, schweren Verbrennungen, Schädelverletzungen und komatösen Zuständen, medizinisch eingeleitetem Tiefschlaf u.ä.m.

Im privaten/häuslichen Bereich wird die ambulante Intensivpflege aus gleichem Grund aber überall dort angewandt, wo die akutmedizinische Versorgung nicht mehr ständig benötigt wird und der/die PatientIn in häusliche Pflege entlassen werden kann. Zumeist private Anbieter - sogenannte Intensivpflegedienste - übernehmen hier die weitere Pflege.

Intensivpflege ist aber nicht an ein klinisches Umfeld gebunden. Auch für die häusliche Pflege, z. B. bei Heimbeatmung gibt es zahlreiche, meist private Anbieter ambulanter Intensivpflege (Intensivpflegedienst).

Die Aufgaben des Intensivpflegedienstes dabei sind z.B.:

  • Überwachung der Vitalsituation des/der PatientIn (ggf. Intervention, Reanimationsbeginn)
  • Bedienung der Medizintechnik - z. B.: Überwachungsmonitore, Beatmungs- oder Dialysegerät, Infusionspumpen
  • Assistenz bei Diagnostik und Therapie
  • Verabreichen von Medikamenten und Infusionen
  • Steuerung der Schmerztherapie
  • Körperpflege des/der PatientIn
  • Verbandwechsel, ggf. Tubuspflege, Wundversorgung
  • Assistenz bei medizinischen Eingriffen (z. B. Anlegen eines zentralen Venenzugangs, Bronchoskopie, …) und Transporten zu Untersuchungen wie CT, MRT etc.
  • Ausführen ärztlicher Anordnungen
  • Vornehmen kleinerer invasiver Eingriffe - z.B. Legen eines peripheren venösen Zugangs, eines Blasenkatheters oder einer Magensonde, endotracheales Absaugen
  • spezielle Lagerungstherapien und ggf. Mobilisation des/der PatientIn
  • psychologische Betreuung des/der PatientIn und dessen/deren Angehörigen im Rahmen der Möglichkeiten
  • Sterbebegleitung


Sie sind hier: WegweiserPflege nach Arten

Weitere bestNET.Portale

powered by T3consult
Datenschutz-Erklärung