Kurzzeitpflege oder Überleitungspflege ist eine zwischen einer Woche und maximal ca. zwei Monaten begrenzte Pflege von pflege- und betreuungsbedürftigen Personen, vor allem im teilstationären Bereich. Gründe für diese Art der Pflege können sein, dass
* pflegende Angehörige die Pflege und Betreuung von zu Hause zu pflegenden Menschen unterbrechen müssen - z.B. aufgrund von Berufstätigkeit, Urlaub, Krankheit oder zur Entlastung = weitere Begriffe: Ersatzpflege, Entlastungspflege
* ältere Personen nach einem Krankenhausaufenthalt gesundheitlich noch nicht in der Lage sind, in ihren Wohnbereich zurück zu kehren und es vorab einer speziellen reaktivierenden Unterstützung in einer Einrichtungen bedarf- z.B. Krankenhaus - Abteilung: Geratrie & Remobilisation, Senioren- oder Pflege-Einrichtung. In der Regel ist dieser Bedarf im Rahmen des Entlassungsmanagements mit dem Klinischen Sozialdienst direkt im Krankenhaus zu besprechen, um bei Bedarf entsprechende Zuweisungen und ggf. Anträge zu erhalten = weitere Begriffe: Übergangspflege, Überleitungspflege, Remobilisierung
Seit der letzten Novelle des Bundespflegegeldgesetzes 2023 ist auch eine Ersatzpflege bei gleichzeitigem Verbleib im häuslichen Bereich möglich. Ebenso wurde der Kreis der anspruchberechtigen Personen erweitert.
pflege.at-Tipp Das Verständnis von Kurzzeitpflege, die Regelungen sowie die Art und Höhe der dafür vorgesehenen Finanzierungszuschüsse sind in den Bundesländern unterschiedlich. Manche Bundesländer bieten für pflegende Angehörige Erholungsurlaube in Verbindung mit Ersatzpflege für Personen mit höherer Pflegestufe. Bitte erkundigen Sie sich dazu. Ihre Ansprechpartner finden Sie hier.
Aktualisiert am 20.01.2026

