Kurzzeitpflege oder Überleitungspflege ist eine zwischen einer Woche und maximal ca. zwei Monaten begrenzte Pflege von pflege- und betreuungsbedürftigen Personen, vor allem im teilstationären Bereich. Der Grund dafür kann sein, dass pflegende Angehörige aufgrund von beispielsweise Urlaub oder Krankheit die Pflege und Betreuung zu Hause unterbrechen müssen, oder aber ältere Personen nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht in der gesundheitlichen Lage sind, in ihren Wohnbereich zurück zu kehren und daher einer Überbrückung in einem Senioren- oder Pflegeheim bedürfen.
Seit der letzten Novelle des Bundespflegegeldgesetzes  ist auch eine Ersatzpflege bei gleichzeitigem Verbleib im häuslichen Bereich möglich. Ebenso wurde der Kreis der anspruchberechtigen Personen erweitert.

Das Verständnis von Kurzzeitpflege, die Regelungen sowie die Art und Höhe der Finanzierungszuschüsse dafür sind in den Bundesländern unterschiedlich.



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