Behandlungspflege ist eine vom Arzt verordnete Pflegetätigkeit (z.B. durch eine Hauskrankenpflege), die einem Krankenhausaufenthalt entgegenwirken oder diesen verkürzen sollen bzw. das Ziel der ärztlichen Behandlung zusätzlich absichern soll. Diese Pflegeleistungen werden von den Krankenkassen übernommen, wenn sie vorweg beantragt und genehmigt wurden. Zu den Tätigkeiten der Behandlungspflege zählen vor allem:

  • Hilfestellung bei der Einnahme bzw. Anwendung von Medikamenten
  • Durchführung von speziellen Prophylaxen
  • Anlegen von verordneten Wickeln und Verbänden (z.B. Kompressionsstrümpfe)
  • Hilfestellung bei der Besorgung und der Einschulung von Heilbehelfen und Gehhilfen (u.a. auch Wechsel von Blasenkathetern)
  • Infusions- und/oder Injektionstherapien laut ärztlicher Anordnung

Wenn WachkomapatientInnen (apallisches Syndrom) das Bewusstsein nicht wieder erlangen und die Pflege von einem Pflegeheim oder zuhause durch Angehörige übernommen wird, ist die aktivierende Behandlungspflege sinnvoll um sekundäre und tertiäre Komplikationen zu vermeiden, wie auch das Erkennen von Rehabilitationspotential und die Einbeziehung der Angehörigen zu unterstützen.



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