Primär in stationären Pflegeeinrichtungen (geriatrische Einrichtungen, Pflege- und Seniorenheime) erfolgt eine zeitlich unbegrenzte Pflege und Betreuung von Mensch (jeden Alters) mit entsprechender (chronischer) Erkrankung oder/und Beeinträchtigung, genannt Langzeitpflege. Die mobilen Dienste sowie Hauskrankenpflege werden nicht dazu gezählt, ebenso ist in der Akutversorgung (Krankenhauseinrichtungen) keine Langzeitpflege vorgesehen.

Um die Langzeitpflege finanziell abzusichern sind die Mittel der Sozialhilfe der Bundesländer wie auch das Pflegegeld und die Eigenmittel der Betroffenen von Bedeutung.



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