"Wer pflegebedürftig ist, hat einen Rechtsanspruch auf Pflegegeld. Die Höhe hängt vom nötigen Pflegeaufwand ab. Für den Bezug muss ein monatlicher Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden bestehen. Der Pflegeaufwand wird bei einer ärztlichen oder pflegerischen Untersuchung festgestellt. [...]" https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/krankh...