Gesetzliche Berufsbezeichnung
• Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in (DGKP)
oder mit spez. Ausbildung:
• Diplomierte/r Kinderkrankenpfleger/in (DKKP)
• Diplomierte/r psychiatrische/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in (DPGKP)
Tätigkeitsbereiche
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Krankenhäuser, Kliniken, Ambulanzen (PatientInnenzimmern, Untersuchungs- und Behandlungsräumen, Operationssälen, Notaufnahmen)
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Alten- und Pflegeheime, Hospize
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Kuranstalten, Rehabilitationszentren/kliniken
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Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung
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Blutspendezentralen
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Gesundheitsberatungsstellen
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Hauskrankenpflege, Einrichtungen der mobilen Krankenpflege
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Arzt- und Facharztpraxen, ...
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Freiberufliche Berufsausübung
arbeiten im Team mit Fachkräften aus medizinischem, medizinisch-technischen und sozialen Bereich (ÄrztInnen, PhysiotherapeutInnen, Hebammen, SanitäterInnen, Diplomierte/r medizinische/r FachassistentIn (MFA), RadiologietechnologIn, ErgotherapeutInnen, StationsgehilfInnen, …)
Aufgaben
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PatientInnen zu Untersuchungen und Behandlungsmaßnahmen begleiten oder befördern
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auf ärztliche Anweisung z. B. Untersuchungen vorbereiten, Medikamente verabreichen, Injektionen vorbereiten und verabreichen, Blut abnehmen, Infusionen vorbereiten und anschließen, Katheter setzen – bedienen von Messinstrumenten sowie medizinischer Geräte (Monitore, Röntgengeräte,…)
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PatientInnen bei der Körperpflege, z. B. Waschen, Baden, Aufstehen, unterstützen und Hilfe leisten
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Pflegepersonal und Hilfspersonal anweisen und koordinieren
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Organisations- und Verwaltungsaufgaben z. B. Arzneimittel lagern und bestellen, Datenbanken, Listen und Karteien führen, Pflegemaßnahmen und Genesungsverlauf dokumentieren
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Patientlnnen und Angehörige auf die Entlassung aus dem Krankenhaus vorbereiten, z. B. bezüglich der weiteren Pflegemaßnahmen zu Hause beraten, Dokumente und Rezepte ausfertigen
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PatientInnen und Angehörige über Krankheitsvorbeugung und Anwendung von gesundheitsfördernden Maßnahmen informieren
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bei der Pflegeforschung mitwirken
(genau, detaillierte Auflistung siehe Bundesgesetz s.o.)
Angestellt/freiberuflich
Eine selbstständige Berufsausübung ist in Form des freien Berufes Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege möglich, z. B. im Bereich der Hauskrankenpflege.
Für eine freiberufliche Tätigkeit ist die Bewilligung der örtlichen Bezirkshauptmannschaft bzw. des örtlichen Magistrats und ein Berufssitz in Österreich erforderlich.
Zugangsvoraussetzungen
• Gute Deutschkenntnisse
Aufnahmebedingungen für Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege:
• erfolgreiche Absolvierung von 10. Schulstufen (Mindestalter 17 Jahre)
• Aufnahmegespräch oder Aufnahmetest
• gesundheitliche (körperliche und geistige) Eignung - Ärztliche Bestätigung über gesundheitliche Eignung
• Vertrauenswürdigkeit - Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
Zugangsvoraussetzungen zu einem Fachhochschul-Bachelorstudiengang:
• allgemeine Universitätsreife oder eine einschlägige berufliche Qualifikation
• berufsspezifische und gesundheitliche Eignung
Ausbildung
Dauer: 3 Jahre
Inhalt:
2.000 Stunden Theorie
2.480 Stunden Praxis
120 Stunden geriatrischer Schwerpunkt im schulautonomen Bereich
spezielle Grundausbildungen: (§ 74-80) GuKG
• Kinder- und Jugendlichenpflege
• Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege
Ausbildung mit speziellem Schwerpunkt:
• Geriatrischer Schwerpunkt im schulautonomen Bereich (Lehre von der Heilung alter Menschen)
Verkürzte Ausbildung für Pflegehelfer § 44 GuKG
Verkürzte Ausbildung für Sanitätsunteroffiziere § 45 GuKG
Verkürzte Ausbildung nach einer speziellen Grundausbildung § 46 GuKG
Verkürzte Ausbildung für Hebammen § 47 GuKG
Verkürzte Ausbildung für Mediziner § 48 GuKG
Ausbildungsinhalte der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege
1. Berufsethik und Berufskunde der Gesundheits- und Krankenpflege
2. Grundlagen der Pflegewissenschaft und Pflegeforschung
3. Gesundheits- und Krankenpflege
4. Pflege von alten Menschen
5. Palliativpflege
6. Hauskrankenpflege
7. Hygiene und Infektionslehre
8. Ernährung, Kranken- und Diätkost
9. Biologie, Anatomie und Physiologie
10. Allgemeine und spezielle Pathologie, Diagnose und Therapie, einschließlich komplementärmedizinische Methoden
11. Geriatrie, Gerontologie und Gerontopsychiatrie
12. Pharmakologie
13. Erste Hilfe, Katastrophen- und Strahlenschutz
14. Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung, einschließlich Arbeitsmedizin
15. Soziologie, Psychologie, Pädagogik und Sozialhygiene
16. Kommunikation, Konfliktbewältigung, Supervision und Kreativitätstraining
17. Strukturen und Einrichtungen des Gesundheitswesens, Organisationslehre
18. Elektronische Datenverarbeitung, fachspezifische Informatik, Statistik und Dokumentation
19. Berufsspezifische Rechtsgrundlagen.