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74 News gefunden


Zitat MeinBezirk.at/ Salzburg - Flachgau vom 04.04.2024:

"In der Pension zu arbeiten ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Bestimmte Regelungen sollten dabei beachtet werden. [...] Wer in der Pension weiter arbeiten möchte, um etwas dazu zu verdienen, der muss sich an bestimmte Regelungen halten. Momentan beträgt das Regelpensionsalter bei Männern 65 Jahre, bei Frauen wird es seit Jänner 2024 stufenweise an jenes der Männer angepasst.

Arbeiten in der Pension

Wer die Pension im Regelpensionsalter antrat, darf im Jahr 2024 bis zu 518,44 € brutto monatlich durch eine Arbeitsbeschäftigung dazuverdienen. Wer jedoch mehr dazuverdient, als die Geringfügigkeitsgrenze erlaubt, für den entfällt die gesamte Pension für das jeweilige Monat. Pensionisten, die frühzeitig ihre Pension begonnen haben, wie es zum Beispiel bei der Korridorpension oder dem Frühstarterbonus der Fall ist, dürfen nur geringfügig dazuverdienen, ansonsten würden sie ihre Pension verlieren. [...]

Steuerliche Bedingungen

Wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen und eine Pension beziehen, dann wird der gesamte Lohn versteuert. Bei der jährlichen Steuerberechnung werden alle Einkommensquellen, wie Löhne, Gehälter und die Pension zusammengerechnet und die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist von der Berechnung ausgenommen. [...]

Jahreseinkommen

Für 2024 gilt, dass bis zu einem Jahreseinkommen von 13.981 Euro keine Steuernachzahlung notwendig ist. Im Vergleich zu 2023 ist die Grenze des Jahreseinkommens höher angesetzt worden – 2023 lag sie bei 12.756 Euro. Bei einer Überschreitung des Jahreseinkommens von 13.981 Euro kommt es zu einer Steuernachforderung. [...]" ...
Quelle: meinbezirk.at

Zitat NÖN.at/ Neunkirchen vom 30.03.2024:

"Wie funktioniert das mit der Arbeitnehmerveranlagung? Jahr für Jahr organisieren NÖs Senioren zu dem Thema Informationstage, in Neunkirchen einmal mehr in der ÖVP-Bezirksparteizentrale. 87 Seniorinnen und Senioren nahmen das Angebot, sich von Fachleuten beraten zu lassen, heuer an. [...] Jährlich könne rund eine halbe Million Euro für die Mitglieder zurückgeholt werden, heißt es. [...]" ...
Quelle: noen.at

Zitat Vorarlberg Online vom 24.03.2024:

"Seit 2024 gelten in Österreich neue Regelungen zur Spendenbegünstigung, die eine Modernisierung des Spendenwesens im Land zum Ziel haben. [...]

Die Reform der Spendenbegünstigung ist in Österreich bereits wirksam: Seit 2024 gelten neue Regelungen, die vom Bundesministerium für Finanzen eingeführt wurden. Diese Änderungen zielen darauf ab, das Spendenwesen im Land zu modernisieren und die Liste der Organisationen, die für steuerbegünstigte Spenden infrage kommen, zu vergrößern.

Was ist Spendenbegünstigung?

Die Spendenbegünstigung ermöglicht es Spendern, ihre Zuwendungen an bestimmte Organisationen steuerlich geltend zu machen. Dies bedeutet, dass Spenden unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben oder Sonderausgaben abgesetzt werden können, was die Einkommen- oder Lohnsteuer des Zahlers mindert. Beispielsweise führt eine Spende von 100 Euro bei einem Steuersatz von 30 Prozent zu einer Steuerersparnis von 30 Euro.

Änderungen im Überblick

Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass Spender künftig aus einer größeren Auswahl an Organisationen wählen können, denen sie steuerbegünstigt spenden dürfen. Die Liste der begünstigten Einrichtungen wird auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. [...]

Für Spenden an Organisationen, die nicht in der Liste des BMF aufgeführt sind oder deren Begünstigungsstatus zum Zeitpunkt der Spende bereits aufgehoben wurde, ist eine steuerliche Absetzbarkeit nicht möglich.

Für die steuerliche Berücksichtigung von Spenden aus privatem Vermögen an inländische begünstigte Organisationen ist eine elektronische Übermittlung der Daten erforderlich. Spender müssen der Organisation einmalig ihren vollständigen Namen und ihr Geburtsdatum mitteilen. Die Organisation ist dann verpflichtet, bis spätestens Ende Februar des Folgejahres den Gesamtbetrag der im Vorjahr erhaltenen Spenden elektronisch zu melden. ...
Quelle: vol.at

Zitat Kurier vom 16.03.2024:

"Barbara van Melle war Journalistin und ist längst erfolgreiche Unternehmerin. Sie kritisiert das österreichische Versicherungssystem und verteidigt hohe Brotpreise. [...]

Zu einem Zeitpunkt, wenn andere ans Aufhören denken, an die Pension, hat Barbara van Melle ihr eigenes Unternehmen gegründet. Die ehemalige ORF-Journalistin und Buchautorin war damals 58 Jahre alt. Jetzt, wo ihre Firma »Kruste & Krume« richtig gut läuft, ist die 64-Jährige schon längst in Pension, aber eben weiterhin als Unternehmerin selbstständig tätig – eine Kombination, die sie »niemandem rät« [...]

Voll verdienen, während man Pensionistin ist, bedeute nämlich, die vollen Abgaben, also Sozialversicherung und damit sämtliche Beiträge zu zahlen. »Sogar der extrem hohe Pensionsbeitrag läuft weiter und man hat dabei das Gefühl, alles irgendwie doppelt zu bezahlen«, sagt van Melle. Sie kritisiert dabei vor allem, dass so »kein Mensch ermuntert wird, im Pensionsalter weiterzuarbeiten. Schon gar nicht als Unternehmerin.« [...]" ...
Quelle: kurier.at

Zitat Kurier vom 29.02.2024:

"Laut Schätzungen fehlen derzeit 28.000 IT-Fachkräfte in Österreich. Pensionisten sollen steuerfrei weiterarbeiten dürfen. [...]

Nach wie vor hinke Österreich im OECD-Vergleich bei der Frauen-Beschäftigung in der IT hinterher, verglichen mit anderen Studienfächern sei die Drop-Out-Rate in den IT-Studien hoch. Dazu kämen in den nächsten Jahren 10.000 Pensionierungen, die anstehen, so UBIT-Obmann Alfred Harl. Nun gehe es darum, Expertinnen und Experten, die länger arbeiten wollen, im Haus zu halten. »Längeres Arbeiten bzw. Dazuverdienen in der Pension muss sich aber auszahlen. Für die, die sich entscheiden, neben der Pension weiterzuarbeiten, müssen Steuern und Abgaben wegfallen«, fordert Harl. [...]" ...
Quelle: kurier.at

Zitat Die Presse vom 12.02.2024:

"Absetzbeträge. Pflegekosten können steuerlich geltend gemacht werden, zum Teil auch dann, wenn man nicht selbst betroffen ist, sondern nahe Angehörige finanziell unterstützt. Es kommt dabei aber auf viele Details an. [...]

In Österreich haben über 470.000 Menschen Anspruch auf Pflegegeld. Und rund 950.000 erwachsene Personen kümmern sich um pflegebedürftige Angehörige. Kinder und Jugendliche, die ebenfalls Familienmitgliedern helfen – sogenannte Young Carers – erhöhen diese Zahl noch weiter. Das geht aus dem aktuellen »Pflegevorsorgebericht« des Sozialministeriums hervor. [...]" ...
Quelle: diepresse.com

Zitat Der Standard vom 09.02.2024:

"In einer Zeit, in der immer mehr Menschen während ihrer Pension einer Erwerbstätigkeit nachgehen, stellt sich die Frage nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen [...] In einer Zeit, in der immer mehr Menschen während ihrer Pension einer Erwerbstätigkeit nachgehen, stellt sich die Frage nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen [...] Pensionist:innen steht es grundsätzlich frei, neben dem Bezug einer regulären Alterspension einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Männer ab dem vollendeten 65. Lebensjahr und Frauen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr (ab Jänner 2024 schrittweise Anhebung des Regelpensionsalters für Frauen auf das Regelpensionsalter der Männer bis 2033) können grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen, müssen aber weiterhin Lohn- oder Einkommensteuer zahlen. [...] Lag der Zuverdienst über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat (Wert 2023), fielen Sozialversicherungsbeiträge an. Selbst Pensionsversicherungsbeiträge mussten weiterhin bezahlt werden, und vom Zuverdienst blieb netto wenig übrig. Die nur geringfügige Erhöhung der Pension im Folgejahr aufgrund der bezahlten Pensionsversicherungsbeiträge war dafür nur ein schwacher Trost. [...]

Neues Jahr, neue Regelung

Das Jahr 2024 bringt nun wichtige gesetzliche Änderungen, die die Attraktivität und Förderung einer Erwerbstätigkeit in der Pension steigern sollen. Der Bund übernimmt die Dienstnehmer:innenbeiträge zur Pensionsversicherung für einen Zuverdienst bis zu einer Höhe von 1.036,88 Euro, was der doppelten Geringfügigkeitsgrenze entspricht. Pensionist:innen profitieren, indem bis zu diesem Freibetrag keine Pensionsversicherungsbeiträge abgezogen werden. Die Dienstgeber:innenbeiträge bleiben allerdings unverändert.

Diese Regelung erstreckt sich nicht nur auf ASVG-Versicherte, sondern auch auf GSVG- und BSVG-Versicherte. Die Beitragsübernahme gilt ausschließlich für Bezieher:innen einer Regelpension und betrifft ausschließlich laufende Bezüge und keine Sonderzahlungen. ...
Quelle: derstandard.at

Zitat Die Presse vom 08.02.2024:

"Bei den Pensionen wird vor allem über – notwendige – Reformen im staatlichen System diskutiert. Auf die private Vorsorge wird dabei oft vergessen. [...]" ...
Quelle: diepresse.com

Zitat Kronen Zeitung/ Tirol vom 06.02.2024:

"Zahlreiche Pensionisten in Tirol sind derzeit mit einer Rückzahlungsaufforderung von bis zu 500 Euro seitens des Finanzamtes konfrontiert. Das treibt ihnen Sorgenfalten auf die Stirn. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) fordert eine sofortige humane Lösung, das zuständige Ministerium klärt auf und spricht unter anderem von einer möglichen Ratenzahlung. [...]

»[...] ihnen wurde der Teuerungsbonus für 2022 unwissentlich doppelt ausbezahlt - direkt auf das Konto und via Steuerausgleich«, erklärt der Tiroler ÖGB-Vorsitzende Philip Wohlgemuth, »das Ganze geschah aus Sicht der Betroffenen unwissentlich. Es geht dabei um Menschen mit kleinen und mittleren Pensionen. Viele von ihnen leben unter oder an der Armutsgrenze« [...]

Bei Vorliegen der Voraussetzungen biete das Finanzamt Österreich Ratenzahlungen an, um die Auswirkungen des Fehlers dieses Unternehmens beziehungsweise Pensionsauszahlers auf die betroffenen Pensionisten abzufedern. [...]" ...
Quelle: krone.at

Zitat MeinBezirk.at/ Tirol - Kufstein vom 26.01.2024:

"Unter dem Motto »Lebensgschichten und Arbeitssachen« ging es beim Informationsabend in Kufstein darum, was man zum Thema Arbeiten in der Pension alles wissen sollte. [...] Zum Thema Arbeiten nach dem Pensionsantritt stehen einige vor vielen Fragezeichen. Wie viel Geld darf man sich dazuverdienen? Wird meine Pension dann gekürzt? Wie genau läuft das mit den Steuern ab? Um genau diesen Fragen auf den Grund zu gehen fand am Mittwoch, den 24 Jänner ein Informationsabend im Andreas Hofer Hotel in Kufstein statt. [...]" ...
Quelle: meinbezirk.at


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