"Das Landesinstitut für Integrierte Versorgung (LIV) Tirol hat vom Land Tirol und den Tiroler Sozialversicherungsträgern den Auftrag, die Hospiz- und Palliativversorgung in Tirol sicherzustellen.
Dazu ist das LIV Tirol initiierend und koordinierend tätig. Ebenso ist das LIV Tirol für die Qualitätssicherung sowie für die Weiterentwicklung zuständig. Vielfältige Netzwerke und Partner stärken das System der Hospiz- und Palliativversorgung in Tirol.
"Eine Sterbeverfügung ist eine höchstpersönliche Willenserklärung, mit der eine sterbewillige Person ihren dauerhaften, freien und selbstbestimmten Entschluss festhält, ihr Leben selbst zu beenden. Das Sterbeverfügungsgesetz ermöglicht unheilbar kranken oder durch schwere Krankheit dauerhaft beeinträchtigen Personen unter bestimmten Voraussetzungen, ihr Leben nach einem freien und selbstbestimmten Entschluss zu beenden. Dabei kann sich die Person auch der Hilfe einer dazu bereiten dritten Person bedienen. Der Gesetzgeber kommt mit dem Sterbeverfügungsgesetz, dem Grundrecht auf Selbstbestimmung nach. Das im Gesetz festgelegte Prozedere soll zudem einen gesicherten Rahmen bieten. Das Sterbeverfügungsgesetz ist mit 1. Jänner 2022 in Kraft getreten. [...]" https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/patienten... BundInformationBehördeSterbeverfügung