Registrierung
Wenn Sie selbst Expert*in in einer der unten angeführten Berufsgruppen sind, finden Sie hier die Möglichkeit zur Registrierung. Bitte beachten Sie, dass eine Veröffentlichung in den angeführten Berufsgruppen nur mit Nachweis der entsprechenden Qualifikation möglich ist.
Pflege und Betreuung
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag;
Personen, die in der professionellen Pflege und Betreuung zugelassen sind:
* Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen mit Eintragung im Gesundheitsberuferegister
* Diplomierte Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpfleger*innen mit Eintragung im Gesundheitsberuferegister
* Diplom-Sozialbetreuer*innen für Altenarbeit
Erforderlicher Nachweis:
Nachweis, dass Sie gemäß den gesetzlichen Vorschriften in der professionellen Pflege und Betreuung zugelassen sind:
* für Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen mit Eintragung im Gesundheitsberuferegister;
* für Diplomierte Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpfleger*innen mit Eintragung im Gesundheitsberuferegister;
* für Diplom-Sozialbetreuer*innen für Altenarbeit den Nachweis des jeweiligen Abschlusses einer Ausbildung, die in Österreich absolviert oder nostrifiziert wurde;
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften):Pflege- und Betreuungseinrichtungen, die gemäß den gesetzlichen Vorschriften (z.B. Heimgesetz) zugelassen sind als
* Seniorenheim / Seniorenwohnheim / Seniorenresidenz
* Pflegeheim
* andere stationäre Pflegeeinrichtung (Akutgeriatrie, Rehabilitationseinrichtung, stationäres Hospiz, Palliativstation)
* Betreute Wohneinrichtung / ServiceWohnen
* Institution in der Mobile Altenbetreuung oder Hauskrankenpflege
* Unternehmen mit aufrechter österreichischer Gewerbeberechtigung für das Gewerbe Organisation von Personenbetreuung, die von der ÖQZ als zertifizierte Vermittlungsagentur geführt werden
Psychotherapie
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag;
- Personen, die in der Psychotherapeut*innen-Liste des zuständigen Bundesministeriums als Psychotherapeut*in eingetragen sind (https://psychotherapie.ehealth.gv.at/)
- Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision mit Nachweis der Ausbildungseinrichtung
Erforderlicher Nachweis:
Bestätigung aus der hervorgeht, dass Sie berechtigt sind, als Psychotherapeut*in mit dem Zusatz: in Ausbildung unter Supervision zu arbeiten
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften):- Institutionen, die entsprechend dem Psychotherapiegesetz die Dienstleistung Psychotherapie anbieten
- Ausbildungseinrichtungen für Psychotherapie (Propädeutika und Fachspezifika)
- Ministeriell anerkannte Praktikumsstellen für die Psychotherapie-Ausbildung
Psychologie
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag;
- Personen, die in die Liste des zuständigen Ministeriums als Klinische Psycholog*innen oder als Gesundheitspsycholog*innen eingetragen sind
- Personen, die ein in Österreich absolviertes oder nostrifiziertes Diplom- oder Masterstudium der Psychologie (300 ECTS) abgeschlossen haben
Erforderlicher Nachweis:
Bestätigung, aus der hervorgeht, dass Sie ein in Österreich anerkanntes oder nostrifiziertes Psychologie Diplom- oder Masterstudium (300 ECTS) absolviert haben, und den Nachweis darüber, dass Sie derzeit als Psychologe*in tätig sind;
Für Gesundheits- bzw. Klinische Psycholog*innen: Eintragung in die Liste der Gesundheits- bzw. Klinischen Psycholog*innen des zuständigen Bundesministeriums (unter Angabe der Eintragungsnummer).
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften):Institutionen, die ausdrücklich psychologische Dienstleistungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anbieten
Ärzt*innen/Medizin
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag;
1. Ärzt*innen, die in der Österreichischen Ärzteliste mit einer der folgenden Fachrichtungen eingetragen sind:
Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin
Psychiatrie
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
Psychiatrie und Neurologie
Neurologie und Psychiatrie
2. Ärzt*innen, die in der Österreichischen Ärzteliste mit einem der folgenden ÖÄK-Diplome eingetragen sind:
Psy-I-Diplom, Psy-II-Diplom, Psy-III-Diplom
3. Ärzt*innen, die in der Österreichischen Ärzteliste mit Spezialisierung in fachspezifischer psychosomatischer Medizin eingetragen sind.
4. Ärzt*innen, die in der Österreichischen Ärzteliste eingetragen und qualifiziert sind zur Ausübung psychotherapeutischer Medizin unter Supervision.
Erforderlicher Nachweis:
Eintragung in der Österreichischen Ärzteliste mit der entsprechenden Fachrichtung bzw. dem entsprechenden Diplom:
1. Ärzt*innen, die in der Österreichischen Ärzteliste mit einer der folgenden Fachrichtungen eingetragen sind:
Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin
Psychiatrie
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
Psychiatrie und Neurologie
Neurologie und Psychiatrie
2. Ärzt*innen, die in der Österreichischen Ärzteliste mit einem der folgenden ÖÄK-Diplome eingetragen sind:
Psy-I-Diplom, Psy-II-Diplom, Psy-III-Diplom
3. Ärzt*innen, die in der Österreichischen Ärzteliste mit Spezialisierung in fachspezifischer psychosomatischer Medizin eingetragen sind.
4. Ärzt*innen, die in der Österreichischen Ärzteliste eingetragen und qualifiziert sind zur Ausübung psychotherapeutischer Medizin unter Supervision.
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften):Institutionen, die VORWIEGEND medizinische Dienstleistungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anbieten (Berufsverbände, Krankenanstalten, Ambulatorien, Gruppenpraxen)
Physiotherapie
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag;
Physiotherapeut*innen mit aufrechter Eintragung im Gesundheitsberuferegister
Erforderlicher Nachweis:
Eintragung als Physiotherapeut*in im Gesundheitsberuferegister (unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer)
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften):Institutionen, die ausdrücklich Physiotherapie als Dienstleistung entsprechend den österreichischen gesetzlichen Vorschriften anbieten
Ergotherapie
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag;
Ergotherapeut*innen, mit aufrechter Eintragung im Gesundheitsberuferegister.
Erforderlicher Nachweis:
Eintragung als Ergotherapeut*in im Gesundheitsberuferegister (unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer).
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften):Institutionen, die ausdrücklich Ergotherapie anbieten
Logopädie
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag;
Logopäd*innen mit aufrechter Eintragung im Gesundheitsberuferegister
Erforderlicher Nachweis:
Eintragung als Logopäd*in im Gesundheitsberuferegister (unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer)
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften):Institutionen, die ausdrücklich Logopädie anbieten
Kunsttherapie
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag;
Personen, die eine Kunsttherapie-Ausbildung absolviert haben
Erforderlicher Nachweis:
Bestätigung über den Abschluss einer Kunsttherapie-Ausbildung
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften):Institutionen, die ausdrücklich Kunsttherapie als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten
Musiktherapie
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag;
Personen, die in der offiziellen Musiktherapeut*innen-Liste des zuständigen Bundesministeriums eingetragen sind
Erforderlicher Nachweis:
Eintragung in die offizielle Musiktherapeut*innen-Liste des zuständigen Bundesministeriums (unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer)
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften):Institutionen, die ausdrücklich Musiktherapie als Dienstleistung (gem. MuthG) anbieten
Lebensberatung
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag;
- Personen mit aufrechter Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (mit Angabe der GISA-Zahl)
- Lebensberater*innen in Ausbildung unter Supervision
Erforderlicher Nachweis:
für Lebens- und Sozialberater*innen ohne den Zusatz in Ausbildung unter Supervision:
aufrechte Gewerbeberechtigung (Gewerbeschein) für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (mit Angabe der GISA-Zahl);
Lebens- und Sozialberater*innen in Ausbildung unter Supervision:
- Nachweis über den Abschluss eines zertifizierten Lehrgangs für Lebens- und Sozialberatung;
oder
- Bestätigung des Ausbildungsinstituts, dass Berechtigung vorliegt die Bezeichnung „Lebens- und Sozialberater*in in Ausbildung unter Supervision“ zu führen
oder
- Bestätigung des Ausbildungsinstituts, dass bereits die Hälfte der Ausbildung zum*zur Lebens- und Sozialberater*in erfolgreich absolviert wurde. (Wir ersuchen um Ihr Verständnis, dass Bestätigungen über die Absolvierung einzelner Lehrveranstaltungen nicht als Nachweise gelten.)
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften):Institutionen, die ausdrücklich Lebens- und Sozialberatung als Dienstleistung entsprechend österreichischen gesetzlicher Vorschriften anbieten
Mediation
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag;
- Personen, die eine Mediations-Ausbildung absolviert haben
- Mediator*innen in Ausbildung unter Supervision
Erforderlicher Nachweis:
Bestätigung über den Abschluss einer Mediations-Ausbildung
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften):Institutionen, die ausdrücklich Mediation als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten
Supervision
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag;
- Personen, die in der ÖVS oder beim ÖBVP als Supervisor*in eingetragen sind
- Personen, die eine Supervisions-Ausbildung absolviert haben
Erforderlicher Nachweis:
Bestätigung über den Abschluss einer Supervisions-Ausbildung
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften):Institutionen, die ausdrücklich Supervision als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten
Coaching
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag;
Personen, die eine Coaching-Ausbildung (mit Schwerpunkt für Coaching im beruflichen Kontext) im Ausmaß von mindestens 100 Stunden absolviert haben
Erforderlicher Nachweis:
Bestätigung über den Abschluss einer Coaching-Ausbildung (mit Schwerpunkt für Coaching im beruflichen Kontext) im Ausmaß von mindestens 100 Stunden
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften):Institutionen, die ausdrücklich Coaching (im beruflichen Kontext) als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten
Registrierung nur für Anzeigenbörse
Wenn Sie NICHT in einem der bestNET. Expert*innen-Verzeichnisse aufscheinen möchten, sondern nur in der Anzeigen-Börse eine Klein-Anzeige schalten wollen (zB. "Biete Praxisraum"), verwenden Sie bitte die spezielle Registrierung für die Anzeigen-Börse.
Zur Registrierung für die Anzeigenbörse