Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die in der professionellen Pflege und Betreuung zugelassen sind: * Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen * Diplomierte Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpfleger*innen * Diplom-Sozialbetreuer*innen für Altenarbeit ab 1.7.2019 ist die Veröffentlichung für Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen nur mit Eintragung im Gesundheitsberuferegister möglich. Erforderlicher Nachweis: Nachweis, dass Sie gemäß den gesetzlichen Vorschriften in der professionellen Pflege und Betreuung zugelassen sind: * für Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen mit Eintragung im Gesundheitsberuferegister; * für Diplomierte Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpfleger*innen mit Eintragung im Gesundheitsberuferegister; * für Diplom-Sozialbetreuer*innen für Altenarbeit den Nachweis des jeweiligen Abschlusses einer Ausbildung, die in Österreich absolviert oder nostrifiziert wurde; |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Pflege- und Betreuungseinrichtungen, die gemäß den gesetzlichen Vorschriften (z.B. Heimgesetz) zugelassen sind als * Seniorenheim / Seniorenwohnheim / Seniorenresidenz * Pflegeheim * andere stationäre Pflegeeinrichtung (Akutgeriatrie, Rehabilitationseinrichtung, stationäres Hospiz, Palliativstation) * Betreute Wohneinrichtung / ServiceWohnen * Institution in der Mobile Altenbetreuung oder Hauskrankenpflege Unternehmen mit aufrechter österreichischer Gewerbeberechtigung * für das Gewerbe Organisation von Personenbetreuung, die von der ÖQZ als Zertifizierte Vermittlungsagentur geführt werden |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen, die in der Psychotherapeut*innen-Liste des zuständigen Bundesministeriums als Psychotherapeut*in eingetragen sind (https://psychotherapie.ehealth.gv.at/) - Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision mit Nachweis ihrer Ausbildungseinrichtung Erforderlicher Nachweis: Bestätigung aus der hervorgeht, dass Sie berechtigt sind, als Psychotherapeut*in mit dem Zusatz: in Ausbildung unter Supervision zu arbeiten |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
- Institutionen, die entsprechend dem Psychotherapiegesetz die Dienstleistung Psychotherapie anbieten - Ausbildungseinrichtungen für Psychotherapie (Propädeutika und Fachspezifika) - Ministeriell anerkannte Praktikumsstellen für die Psychotherapie-Ausbildung |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen, die in die Liste des zuständigen Ministeriums als Klinische Psycholog*innen oder als Gesundheitspsycholog*innen eingetragen sind - Personen, die ein in Österreich absolviertes oder nostrifiziertes Diplom- oder Masterstudium der Psychologie (300 ECTS) abgeschlossen haben Erforderlicher Nachweis: Bestätigung, aus der hervorgeht, dass Sie ein in Österreich anerkanntes oder nostrifiziertes Psychologie Diplom- oder Masterstudium (300 ECTS) absolviert haben, und den Nachweis darüber, dass Sie derzeit als Psychologe*in tätig sind; Für Gesundheits- bzw. Klinische Psycholog*innen: Eintragung in die Liste der Gesundheits- bzw. Klinischen Psycholog*innen des zuständigen Bundesministeriums (unter Angabe der Eintragungsnummer). |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich psychologische Dienstleistungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die in der Österreichischen Ärzteliste eingetragen sind. Erforderlicher Nachweis: Eintragung in der Österreichischen Ärzteliste |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die VORWIEGEND medizinische Dienstleistungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anbieten (Berufsverbände, Krankenanstalten, Ambulatorien, Gruppenpraxen) |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Physiotherapeut*innen mit aufrechter Eintragung im Gesundheitsberuferegister Erforderlicher Nachweis: Eintragung als Physiotherapeut*in im Gesundheitsberuferegister (unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer) |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Physiotherapie als Dienstleistung entsprechend den österreichischen gesetzlichen Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Ergotherapeut*innen, mit aufrechter Eintragung im Gesundheitsberuferegister. Erforderlicher Nachweis: Eintragung als Ergotherapeut*in im Gesundheitsberuferegister (unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer). |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Ergotherapie anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Logopäd*innen mit aufrechter Eintragung im Gesundheitsberuferegister Erforderlicher Nachweis: Eintragung als Logopäd*in im Gesundheitsberuferegister (unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer) |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Logopädie anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die eine Kunsttherapie-Ausbildung absolviert haben Erforderlicher Nachweis: Bestätigung über den Abschluss einer Kunsttherapie-Ausbildung |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Kunsttherapie als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die in der offiziellen Musiktherapeut*innen-Liste des zuständigen Bundesministeriums eingetragen sind Erforderlicher Nachweis: Eintragung in die offizielle Musiktherapeut*innen-Liste des zuständigen Bundesministeriums (unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer) |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Musiktherapie als Dienstleistung (gem. MuthG) anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen mit aufrechter Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (mit Angabe der GISA-Zahl) - Lebensberater*innen in Ausbildung unter Supervision Erforderlicher Nachweis: für Lebens- und Sozialberater*innen ohne den Zusatz in Ausbildung unter Supervision: aufrechte Gewerbeberechtigung (Gewerbeschein) für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (mit Angabe der GISA-Zahl); Lebens- und Sozialberater*innen in Ausbildung unter Supervision: - Nachweis über den Abschluss eines zertifizierten Lehrgangs für Lebens- und Sozialberatung; oder - Bestätigung des Ausbildungsinstituts, dass Berechtigung vorliegt die Bezeichnung „Lebens- und Sozialberater*in in Ausbildung unter Supervision“ zu führen oder - Bestätigung des Ausbildungsinstituts, dass bereits die Hälfte der Ausbildung zum*zur Lebens- und Sozialberater*in erfolgreich absolviert wurde. (Wir ersuchen um Ihr Verständnis, dass Bestätigungen über die Absolvierung einzelner Lehrveranstaltungen nicht als Nachweise gelten.) |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Lebens- und Sozialberatung als Dienstleistung entsprechend österreichischen gesetzlicher Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen, die eine Mediations-Ausbildung absolviert haben - Mediator*innen in Ausbildung unter Supervision Erforderlicher Nachweis: Bestätigung über den Abschluss einer Mediations-Ausbildung |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Mediation als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen, die in der ÖVS oder beim ÖBVP als Supervisor*in eingetragen sind - Personen, die eine Supervisions-Ausbildung absolviert haben Erforderlicher Nachweis: Bestätigung über den Abschluss einer Supervisions-Ausbildung |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Supervision als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die eine Coaching-Ausbildung (mit Schwerpunkt für Coaching im beruflichen Kontext) im Ausmaß von mindestens 100 Stunden absolviert haben Erforderlicher Nachweis: Bestätigung über den Abschluss einer Coaching-Ausbildung (mit Schwerpunkt für Coaching im beruflichen Kontext) im Ausmaß von mindestens 100 Stunden |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Coaching als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten |
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