Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die in der professionellen Pflege und Betreuung zugelassen sind: * Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen * Diplomierte Psychiatrische Gesundheits- und KrankenpflegerInnen * Diplom-SozialbetreuerInnen für Altenarbeit ab 1.7.2019 ist die Veröffentlichung für Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen nur mit Eintragung im Gesundheitsberuferegister möglich. Erforderlicher Nachweis: Nachweis, dass Sie gemäß den gesetzlichen Vorschriften in der professionellen Pflege und Betreuung zugelassen sind: * für Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen mit Eintragung im Gesundheitsberuferegister; * für Diplomierte Psychiatrische Gesundheits- und KrankenpflegerInnen * für Diplom-SozialbetreuerInnen für Altenarbeit den Nachweis des jeweiligen Abschlusses einer Ausbildung, die in Österreich absolviert oder nostrifiziert wurde; |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Pflege- und Betreuungseinrichtungen, die gemäß den gesetzlichen Vorschriften (z.B. Heimgesetz) zugelassen sind als * Seniorenheim / Seniorenwohnheim / Seniorenresidenz * Pflegeheim * andere stationäre Pflegeeinrichtung (Akutgeriatrie, Rehabilitationseinrichtung, stationäres Hospiz, Palliativstation) * Betreute Wohneinrichtung / ServiceWohnen * Institution in der Mobile Altenbetreuung oder Hauskrankenpflege Unternehmen mit aufrechter österreichischer Gewerbeberechtigung * für das Gewerbe Organisation von Personenbetreuung, die von der ÖQZ als Zertifizierte Vermittlungsagentur geführt werden |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen, die in der PsychotherapeutInnen-Liste des zuständigen Bundesministeriums als PsychotherapeutIn eingetragen sind - PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision mit Nachweis ihrer Ausbildungseinrichtung Erforderlicher Nachweis: Bestätigung aus der hervorgeht, dass Sie berechtigt sind, als PsychotherapeutIn mit dem Zusatz: in Ausbildung unter Supervision zu arbeiten |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
- Institutionen, die entsprechend dem Psychotherapiegesetz die Dienstleistung Psychotherapie anbieten - Ausbildungseinrichtungen für Psychotherapie (Propädeutika und Fachspezifika) - Ministeriell anerkannte Praktikumsstellen für die Psychotherapie-Ausbildung |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen, die in die Liste des zuständigen Ministeriums als Klinische PsychologInnen oder als GesundheitspsychologInnen eingetragen sind - Personen, die ein in Österreich absolviertes oder nostrifiziertes Diplom- oder Masterstudium der Psychologie (300 ECTS) abgeschlossen haben Erforderlicher Nachweis: Bestätigung, aus der hervorgeht, dass Sie ein in Österreich anerkanntes oder nostrifiziertes Psychologie Diplom- oder Masterstudium (300 ECTS) absolviert haben, und den Nachweis darüber, dass Sie derzeit als PsychologIn tätig sind; Für Gesundheits- bzw. Klinische Psychologen/Psychologinnen: Eintragung in die Liste der Gesundheits- bzw. Klinischen PsychologInnen des zuständigen Bundesministeriums (unter Angabe der Eintragungsnummer). |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich psychologische Dienstleistungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
(Fach)ÄrztInnen, die in den öffentlich zugänglichen Ärzte-Verzeichnissen der Landes-Ärzte-Kammern gelistet sind. Erforderlicher Nachweis: Eintragung im öffentlich zugänglichen Ärzte-Verzeichnis der jeweiligen Landes-Ärzte-Kammer. |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die VORWIEGEND medizinische Dienstleistungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anbieten (Berufsverbände, Krankenanstalten, Ambulatorien, Gruppenpraxen) |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
PhysiotherapeutInnen mit aufrechter Eintragung im Gesundheitsberuferegister Erforderlicher Nachweis: Eintragung als PhysiotherapeutIn im Gesundheitsberuferegister (unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer) |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Physiotherapie als Dienstleistung entsprechend den österreichischen gesetzlichen Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
ErgotherapeutInnen, mit aufrechter Eintragung im Gesundheitsberuferegister. Erforderlicher Nachweis: Eintragung als ErgotherapeutIn im Gesundheitsberuferegister (unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer). |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Ergotherapie anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
LogopädInnen mit aufrechter Eintragung im Gesundheitsberuferegister Erforderlicher Nachweis: Eintragung als Logopäde oder Logopädin im Gesundheitsberuferegister (unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer) |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Logopädie anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die eine Ausbildung in Kunsttherapie absolviert haben Erforderlicher Nachweis: Ausbildungsbestätigung für Kunsttherapie |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Kunsttherapie als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die in der offiziellen MusiktherapeutInnen-Liste des zuständigen Bundesministeriums eingetragen sind Erforderlicher Nachweis: Eintragung in die offizielle MusiktherapeutInnen-Liste des zuständigen Bundesministeriums (unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer) |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Musiktherapie als Dienstleistung (gem. MuthG) anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen mit aufrechter oder ruhender Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung in Österreich - LebensberaterInnen in Ausbildung unter Supervision Erforderlicher Nachweis: Gewerbeberechtigung (aufrecht oder ruhend) für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung; LebensberaterInnen in Ausbildung unter Supervision: Nachweis über den Abschluss eines zertifizierten Lehrgangs für Lebens- und Sozialberatung; oder Nachweis des Ausbildungsinstituts, dass Berechtigung vorliegt die Bezeichnung „Lebens- und SozialberaterIn in Ausbildung unter Supervision“ zu führen; |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Lebens- und Sozialberatung als Dienstleistung entsprechend österreichischen gesetzlicher Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen, die eine Mediations-Ausbildung absolviert haben - MediatorInnen in Ausbildung unter Supervision Erforderlicher Nachweis: Ausbildungsbestätigung für Mediation |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Mediation als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen, die in der ÖVS oder beim ÖBVP als SupervisorIn eingetragen sind - Personen, die eine Supervisions-Ausbildung absolviert haben Erforderlicher Nachweis: Ausbildungsbestätigung für Supervision |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Supervision als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die eine Coaching-Ausbildung (mit Schwerpunkt für Coaching im beruflichen Kontext) im Ausmaß von mindestens 100 Stunden absolviert haben Erforderlicher Nachweis: Coaching-Ausbildungsbestätigung (mit Schwerpunkt für Coaching im beruflichen Kontext) im Ausmaß von mindestens 100 Stunden |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Coaching als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten |
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