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37 News gefunden


Zitat Kurier vom 12.03.2024:

"Der französische Präsident will damit eines seiner Wahlversprechen einlösen. Das sorgt für eine Spaltung der Gesellschaft. [...] Es war eine Entscheidung des Präsidenten, auf die viele Menschen in Frankreich schon lange gewartet haben, unter ihnen auch so berühmte wie die Sängerin Françoise Hardy. Im Dezember flehte die 80-Jährige Emmanuel Macron in einem offenen Brief an, aktive Sterbehilfe zuzulassen. Weil sie seit Jahren schwer an ihrer Krebserkrankung leide, wolle sie »so bald und so schnell wie möglich« aus dem Leben scheiden, schrieb der frühere Chansons-Star. [...]" ...
Quelle: kurier.at

Zitat Kleine Zeitung/ Steiermark vom 03.02.2024:

"Mehrere Pflegeheimbetreiber sollen ihren Bewohnern per Hausordnung untersagen, assistierten Suizid in Anspruch zu nehmen. Das hat die Volksanwaltschaft bei unangekündigten Visiten in Pflegeheimen entdeckt. [...] Das berichtete das Nachrichtenmagazin »profil« am Samstag. Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) forderte die Heimbetreiber dazu auf, die im Sterbeverfügungsgesetz vorgesehene Möglichkeit des straflosen assistierten Suizids »zu akzeptieren«. [...]" ...
Quelle: kleinezeitung.at

Zitat Kronen Zeitung vom 03.02.2024:

"Mehrere Betreiber von Pflegeheimen sollen ihren Bewohnerinnen und Bewohnern per Hausordnung untersagen, assistierten Suizid in Anspruch zu nehmen. Das hat die Volksanwaltschaft laut einem Bericht bei unangekündigten Visiten entdeckt. Grundsätzlich ist passive Sterbehilfe in Österreich straflos. [...] Laut der Volksanwaltschaft drohen die betroffenen Betreiber ihren Bewohnerinnen und Bewohnern damit, den Heimvertrag zu kündigen, sollten sie bei Vorbereitungen zur Sterbehilfe erwischt werden. Einige Heimträger dürften ihrem Personal auch untersagt haben, die Bewohnerinnen und Bewohner auf Anfrage über die rechtlichen Möglichkeiten zu beraten. [...] Die Passagen in den Heimordnungen, die Sterbehilfe untersagen, seien »nichtig«. Es stehe Betreibern nicht frei, mit Kündigungen zu drohen. Die Bewohnerinnen und Bewohner seien außerdem »mangels Mobilität darauf angewiesen, sämtliche Informationen direkt in der Einrichtung zu erhalten«.

Gesetz sieht Aufklärungsgespräche vor

Laut Gesetz können dauerhaft schwer oder unheilbar Kranke, die Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen wollen, eine Sterbeverfügung errichten. Dafür sind Aufklärungsgespräche mit Ärztinnen und Ärzten verpflichtend. Zwei Mediziner oder Medizinerinnen müssen unabhängig voneinander bestätigen, dass der sterbewillige Mensch entscheidungsfähig ist und freiwillig aus dem Leben scheiden möchte. Eine Person davon muss eine palliativmedizinische Ausbildung absolviert haben. [...]" ...
Quelle: krone.at

Zitat Profil vom 03.02.2024:

"Freitod-Verbot: Mehrere Pflegeheimbetreiber untersagen den Bewohnern per Hausordnung, assistierten Suizid in Anspruch zu nehmen. Nun schaltet sich die Volksanwaltschaft ein: Sterbehilfe sei ein Menschenrecht. Das gilt auch für konfessionelle Betreiber. [...]

Menschen mit unheilbaren Krankheiten können, nach einer Wartezeit von zwölf Wochen und zwei ärztlichen Checks, assistierten Suizid in Anspruch nehmen.

Doch obwohl das Sterbehilfeverbot mit 31. Dezember 2021 vom Verfassungsgerichtshof gekippt wurde, gibt es Orte, an denen der aufgehobene Paragraf 78 des Strafgesetzbuches weiterleben durfte. Die Verfassungsrichter hatten ihre Entscheidung damals mit dem Recht des Einzelnen auf freie Selbstbestimmung argumentiert, das auch die freie Entscheidung miteinschließt, sein Leben in Würde zu beenden. [...]" ...
Quelle: profil.at

Zitat Salzburger Nachrichten vom 03.11.2023:

"Assistierter Suizid: Seit knapp zwei Jahren ist die Beihilfe zum Suizid erlaubt. Viele sehen das noch immer kritisch, während die Befürworter der aktiven Sterbehilfe erneut zum Höchstgericht ziehen. [...]

Sollen wir selbst entscheiden können, wann unser Leben endet? Oder müssen wir es, allen Leiden zum Trotz, bis zum Ende leben? Diese Frage ist seit jeher heiß umstritten. In Österreich ist seit 2022 der assistierte Suizid erlaubt, also die Beihilfe ...[...]" ...
Quelle: sn.at

Zitat MeinBezirk.at/ Steiermark - Deutschlandsberg vom 01.11.2023:

"Rechtzeitig vor Allerheiligen hat das Hospizteam der Betreuungsgruppe St. Stefan ob Stainz zu einem Infovortrag ins Stieglerhaus geladen [...] Dort referierte Paula Glaser, Leiterin der Hospizgruppe Admont-Gesäuse und eines Ethikstammtisches für Hospizmitarbeiter:innen, über das sensible Thema Sterbehilfe. [...]

In Österreich gibt es strikte Voraussetzungen für die Sterbeverfügung: Die Patientin bzw. der Patient muss volljährig, voll entscheidungsfähig sein und den expliziten Wunsch und die Freiwilligkeit zum assistierten Suizid äußern. Um Kurzschlussentscheidungen mit fatalen Folgen möglichst auszuschließen, hat der Gesetzgeber eine Wartefrist von zwölf Wochen vorgegeben. Zudem müssen zwei unabhängige Mediziner:innen (eine:r mit Fachausbildung in der Palliativmedizin) über die Möglichkeit informieren und aufklären. [...]

Assistierter Suizid ist in Österreich nur zulässig, wenn man an einer unheilbaren, zum Tode führenden Krankheit leidet oder an einer schweren, dauerhaften Erkrankung mit andauernden Symptomen leidet, wie z.B. Multiple Sklerose oder Amyotrophe Lateralskleros. Eine Sterbeverfügung ist nur ein Jahr gültig und danach zu erneuern. Ein Zurückziehen der Entscheidung ist jederzeit möglich. In der Steiermark kann eine Sterbeverfügung über die Patienten- und Pflegeombudschaft in Graz abgewickelt werden. Die Abgabe des Präparates darf nur in öffentlichen Apotheken erfolgen und wird nicht in Hausapotheken ausgehändigt. [...]" ...
Quelle: meinbezirk.at

Zitat Kommunal vom 19.10.2023:

"»Nichts ist gewisser als der Tod, nichts ist ungewisser als seine Stunde«. [...] Trotzdem ist ein Todesfall für die nahen Angehörigen ein traumatisierendes Erlebnis, wodurch diese regelmäßig in eine emotionale Ausnahmesituation versetzt werden. Dennoch müssen rasch rationale Entscheidungen getroffen und viele organisatorische Maßnahmen in die Wege geleitet werden, bis ein Begräbnis stattfinden kann.

Erster Ansprechpartner für die Hinterbliebenen ist oftmals die Gemeinde. Als Unterstützungsmaßnahme stellen deshalb die meisten Gemeinden den Bürgerinnen und Bürgern alles Wissenswerte für den Todesfall (z. B. Totenbeschauer, Bestattungsunternehmen, Behördenwege, Graberwerb, Unterlagen und Dokumente, Rechtsgrundlagen) auch auf ihrer Homepage zur Verfügung. [...]

Stirbt ein Mensch, so ist der Todesfall unverzüglich der Gemeinde oder dem Totenbeschauer bzw. der Totenbeschauerin anzuzeigen.

Wahlweise kann der Todesfall auch dem zuständigen Bestattungsunternehmen oder den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes gemeldet werden. In den beiden letztgenannten Fällen ist die Anzeige an die zuständige Gemeinde bzw. an den jeweiligen Totenbeschauarzt weiterzuleiten. Ausgenommen davon sind Sterbefälle in Krankenanstalten und in Pflegeheimen. [...]

Nach dem Ärztegesetz 1998 ist jede(r) zur selbständigen Berufsausübung befugte Ärztin bzw. Arzt befugt, den Tod einer Person festzustellen.
Verstirbt ein Mensch nicht in einer Krankenanstalt oder in einem Pflegeheim, erfolgt die Todesfeststellung in der Regel durch den Hausarzt (im Rahmen der »letzten Visite«) oder durch einen Notarzt oder einen diensthabenden Arzt am Wochenende, der von einem vermeintlichen Todesfall erfährt. Diese Ärzte sind verpflichtet, den Patienten zu untersuchen und den eingetretenen Tod festzustellen.

Unabhängig davon ist jede Leiche vor der Bestattung der „amtlichen“ Totenbeschau zu unterziehen. Diese hat den Zweck, die Sterbeursache sowie den Sterbezeitpunkt festzustellen. ...
Quelle: kommunal.at

Zitat Katholische Presseagentur Österreich vom 05.10.2023:

"Hochrangige deutschsprachige Wissenschaftler wollen in gemeinsamem Thesenpapier zum Thema Sterbehilfe »mit Fehlinformationen und Mythen aufräumen« [...] Zu einer sachlicheren Debatte über den assistierten Suizid haben mehr als 30 Expertinnen und Experten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz aufgerufen. In der Sterbehilfe-Diskussion müsse mit den vielen »Fehlinformationen und Mythen« aufgeräumt und der Stand der Wissenschaft stärker berücksichtigt werden, fordern 34 Fachleute aus Medizin, Therapie, Rechtswissenschaft und Ethik in zwölf Thesen, die im Vorfeld des Welttags für Mental Health (10. Oktober) auf Schloss Hofen in Lochau am Bodensee (Vbg.) unterzeichnet wurden. Die Thesen richten sich an Politik und Gesellschaft, denn: »Gesellschaftliche Aufklärung und Diskussion ist dringend notwendig«, heißt es darin. [...]" ...
Quelle: kathpress.at

Zitat ORF News vom 30.09.2023:

"Die Zahl der Suizide ist 2022 in Österreich deutlich gestiegen. Laut den Zahlen der Statistik Austria haben sich um 16 Prozent mehr Menschen das Leben genommen als im Vorjahr. Bei Frauen beträgt der Anstieg sogar 41 Prozent, berichtete das Ö1-Mittagsjournal gestern.

In den letzten drei Jahrzehnten – und auch in den ersten zwei Pandemiejahren – war die Zahl der Suizide stetig rückläufig – nun ist ein deutlicher Trend in die entgegengesetzte Richtung ablesbar. Nur zu einem kleinen Teil trägt dazu eine neue Regelung bei, die den assistierten Suizid legalisiert. Soweit bisher bekannt, habe es 2022 54 assistierte Suizide gegeben. [...] Frauen suchen sich eher Hilfe als Männer, erklärte der Suizidforscher, bei Männern bleibe auch Depressivität öfter unerkannt, weil sie eher mit Aggressivität einhergehen könne.

Hilfe im Krisenfall

Berichte über (mögliche) Suizide und Suizidversuche können bei Personen, die sich in einer Krise befinden, die Situation verschlimmern. Die Psychiatrische Soforthilfe bietet unter 01/313 30 rund um die Uhr Rat und Unterstützung im Krisenfall. Die österreichweite Telefonseelsorge ist ebenfalls jederzeit unter 142 gratis zu erreichen. [...]" ...
Quelle: orf.at

Zitat Der Standard vom 10.07.2023:

"»Meine Mutter wollte sterben, ich habe ihr dabei geholfen«: Die Autorin Katja Jungwirth erzählt, wie schwer es war, als Tochter einen solchen letzten Liebesdienst zu erfüllen [...]

Fünfzehn Jahre ist es her, dass meine Mutter die Diagnose Morbus Parkinson bekommen hat. Ein Schock, der all die Jahre anhalten sollte. »Man stirbt nicht an Parkinson, man stirbt mit Parkinson«: Auch dieser Satz begleitet uns in all diesen Jahren. Erst hat sich die Krankheit nur zögerlich gezeigt. Die Mutter ist relativ jung und körperlich fit. Der »Rigor«, die Versteifung der Muskeln, stört jedoch schnell die gesamte Balance, die des Körpers, aber auch die des Geistes. Mit den Jahren braucht sie immer mehr Unterstützung, die wir ihr als große Familie anfangs noch geben können, ohne professionelle Unterstützung. Dann wird es schwierig bis unmöglich. 24-Stunden-Pflegerinnen ziehen ein. Die Betreuerinnen sind mehrheitlich bemüht. Meine Mutter ist es nicht.

Langsames Verschwinden

Ihr Leben auf engem Raum mit fremden Frauen teilen zu müssen, das lässt sie verzweifeln. Sie, eine früher stets starke Persönlichkeit, respektiert und selbstbestimmt, verschwindet immer mehr. Das spürt und sieht sie und lässt uns Kinder hilflos zurück. Sie will nicht mehr leben.

Der assistierte Suizid ist seit 2022 in Österreich erlaubt. Das Gesetz ist gut, aber voller bürokratischer Hürden und ohne psychologische Beratung und Betreuung. Das Gesetz lässt Betroffene letztlich ganz allein.

Innerhalb der Familie führen wir unzählige Gespräche mit der Mutter. Ich bemühe mich, ihren Todeswunsch zu verstehen, sage Sätze wie »Aber sind wir, deine Kinder, Enkel, Urenkel, nicht genug Freude?« Heute, in der Nachbetrachtung, scheint mir diese Frage naiv, und ich denke: Kranke, Sterbenskranke haben oft einen Egoismus, der für Außenstehende nicht nachzuvollziehen ist. [...]

Zwei, drei Stunden am Tag ist jemand von uns bei ihr. »Die restlichen 20 ...
Quelle: DerStandard


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