"Die Leistung kann in Anspruch genommen werden, wenn durch mobile Betreuungs- und Pflegedienste eine angemessene Versorgung zu Hause oder in anderen niederschwelligeren Einrichtungen (z.B. Betreutes Wohnen) nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann.
Keine ärztliche rund um die Uhr-Betreuung; Ärztin/Arzt kommt bei Bedarf ins Haus bzw. hausinterne Ordinationszeiten. Pflegebedürftige Menschen ab einem Bedarf der Pflegegeldstufe 3. [...]"https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/situation/buerger/ges...
"Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen, eine Entlastung aber trotz Angeboten wie Hauskrankenpflege, Heimhilfe oder Tageszentrum für Senior:innen nicht möglich ist, können Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf zeitlich begrenzt im Betreuten Wohnen leben. Das ist ab zwei Tagen möglich, auch mehrmals pro Jahr, bis zu insgesamt fünf Wochen. [...]"https://www.fsw.at/p/betreutes-wohnen-entlastung-fuer-angeho...
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