Seit 1.7.1993 regelt das Bundespflegegeldgesetz (Novelle des BPGG mit 1.1.2009) und die damit verbundenen Landesgesetze die Pflegevorsorge in Österreich. Das Pflegegeld versteht sich als Unterstützung bei der Organisation der individuellen Pflegebedürfnisse und bei dem Wunsch möglichst lange im eigenen Wohnbereich = zuhause bleiben zu können. Besteht über einen längeren Zeitraum (mindestens sechs Monate) eine Pflegebedürftigkeit und damit ein ständiger Betreuungs- und Pflegebedarf so kann Pflegegeld (auch formlos) beantragt werden, egal welchen Alters die pflegebedürftige Person ist. Die Einstufung erfolgt je nach Zuständigkeit über den jeweiligen Pensionsversicherungsträger oder die Sozialhilfe und wird je nach Pflegeaufwand in Stunden vergeben. Insgesamt gibt es sieben Pflegegeld-Stufen. Bei Zuerkennung einer Pflegestufe gilt diese zur zweckgebundenen Abdeckung des pflegebedingten Mehraufwands.
Nähere Informationen zum Pflegegeld siehe http://www.help.gv.at/Content.Node/36/Seite.360510.html
Nähere Informationen zum Pflegegeld des Bundessozialamts siehe http://www.bundessozialamt.gv.at/basb/Pflege/Pflegegeld
Informationen zum Pflegegeld durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz siehe http://www.bmask.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0061
Online-Ratgeber der Österreichischen Sozialversicherung siehe http://www.sozialversicherung.at/expert/enb.cgi?SHOWMODE=1&WIZARD=ESV-PFLEGEGELD&TRAEGER=DEFAULT&BEREICH=SV
Bundespflegegesetz siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008859
Pflegegeldgesetze siehe http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Suchworte=pflegegeldgesetz&x=0&y=0&Abfrage=Gesamtabfrage