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Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen (DGKP) sind eigenverantwortlich für alle pflegerischen, präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen zuständig und nach ärztlicher Anordnung auch für die Durchführung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen. Die Tätigkeit erfolgt sowohl in Krankenhäusern, Ambulanzen, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen, wie auch in der Hauskrankenpflege, Gesundheitspraxen und gesundheitsberatenden wie auch sozialen Einrichtungen oder aber freiberuflich.

Dieser Gesundheitsberuf ist in Österreich einheitlich geregelt und wird mit je unterschiedlicher Ausbildung wie folgt differenziert:

  • Diplomierte/n Gesundheits- und Krankenpfleger/in,
  • Diplomierte/n psychiatrische Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Diplomierte/n Kinderkrankenpfleger/in

 

Siehe auch Freiberufliche Pflege.

Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe siehe http://www.oegkv.at/recht/index-gukg.html

Berufsbild des Gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege siehe http://www.oegkv.at/fileadmin/docs/Bundesverband/Schuldirektorinnen/Berufsbild-Endfassung_Neuauflage_2009.pdf

Dachverband Wiener Sozialeinrichtungen (W) - Beruf Diplomiertes Krankenpflegepersonal - siehe http://www.dachverband.at/beruf/dgkp/?CSS=49924&schrift=1

ARGE PDÖ - Arbeitsgemeinschaft der Pflegedienstleitungen aller Bundesländer Österreichs im ÖKV - Stellenbeschreibung für den Pflegedienst siehe http://www.oegkv.at/uploads/media/Stellenbeschreibungen_Band_1_01.pdf

 


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