Sozialbetreuungsberuf mit eigenverantwortlicher Zuständigkeit im Betreuungs- und Beratungsbereich älterer Menschen, Durchführung pflegerischer Tätigkeiten nur nach Anweisung durch Ärzt*innen und Personal des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege. Die Ausbildung erfolgt in Schulen. Der Beruf ist auf Bundes- und Landesebene gesetzlich geregelt.
AMS Ausbildungskompass zu Berufsbild und Ausbildungsort