Vertritt die Interessen der steirischen Pflegeheime [...] "Der Verband der steirischen Alten-Pflege und Betreuungsheime vertritt die Interessen der steirischen Pflegeheime. Die Zielsetzung des VAB ist einerseits eine Qualitätssicherung und -verbesserung für unsere pflegebedürftigen Mitmenschen, als auch eine Besserstellung für unsere Mitarbeiter, die sich täglich in den verantwortungsvollen Dienst der Menschheit stellen. In diesem Sinne unterstützt der VAB, in Fragen der Führung und Verwaltung, seine ca. 140 steirischen Mitgliedsheime. [...]"https://www.vab.at/
"Im Zeitraum 2017 bis 2022 wurde von der KAGes das Pilotprojekt der ambulanten (mobilen) geriatrischen Remobilisation (mobiREM) am Standort Hörgas des LKH Graz II umgesetzt. Das Besondere daran ist, dass für die Remobilisation Ressourcen des vertrauten und ständigen Wohnumfeldes genutzt werden, einschließlich der Angehörigen bzw. Bezugspersonen der Patient*innen. Bei der mobiREM kommt das mobile geriatrische Team zu den Patient*innen nach Hause und dieses wird zum Trainingsfeld. Ziel ist es, dass die Patient*innen die größtmögliche Mobilität und Selbstständigkeit im Alltag wiedererlangen.
Aufgrund der positiven Ergebnisse der Evaluierung zum Pilotprojekt aus dem Jahr 2019 wurde ein strukturelles Planungskonzept für einen stufenweisen Ausbau eines derartigen Versorgungsangebots in der Steiermark erarbeitet. Mit dem Ziel, Patient*innen dem jeweiligen Bedarf entsprechend der am besten geeigneten Versorgungsform zur geriatrischen Remobilisation zuzuführen. Das mobile Versorgungsangebot soll zukünftig steiermarkweit zur Verfügung stehen, der Ausbau hat 2023 gestartet. Der Umsetzungsplan:
erste Ausbaustufe: Regionen Graz und Graz-Umgebung, Weststeiermark und Teile der Südoststeiermark
zweite Ausbaustufe: Regionen Hochsteiermark und Oststeiermark
dritten Ausbaustufe: Regionen Murau-Murtal sowie Liezen und Südsteiermark [...]"https://gesundheitsfonds-steiermark.at/projekte/steiermarkwe...
"Landesrecht konsolidiert Niederösterreich: Gesamte Rechtsvorschrift für NÖ Pflegeheim Verordnung StF: LGBl. 9200/7-0 [...] Diese Verordnung gilt für Pensionisten- und Pflegeheime, Pflegeeinheiten und Pflegeplätze sowie für Geriatrische Tageszentren und Tagesstätten für ältere Menschen gemäß §§ 46 und 47 NÖ Sozialhilfegesetz 2000, LGBl. 9200. [...]https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&G...
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