"Seit 1865 im Dienste der Gehörlosen, Verein und Sozialberatung, Berufliche Assistenz. Öffentliche Einrichtungen Bund, Land und Gemeinde
sind aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes (2006) verpflichtet, die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher selber zu übernehmen. [...] In Wien werden die Kosten für Leistungen von Gebärdensprach-DolmetscherInnen [vom FSW] übernommen"https://www.witaf.at/verein/dolmetschorganisation
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