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Dolmetschdienste für gehörlose Menschen

"Seit 1865 im Dienste der Gehörlosen, Verein und Sozialberatung, Berufliche Assistenz. Öffentliche Einrichtungen Bund, Land und Gemeinde
sind aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes (2006) verpflichtet, die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher selber zu übernehmen. [...] In Wien werden die Kosten für Leistungen von Gebärdensprach-DolmetscherInnen [vom FSW] übernommen"

https://www.witaf.at/verein/dolmetschorganisation