Pflegedienstleitung (PDL) ist eine Berufsbezeichnung für eine leitende Tätigkeit in deutschen Pflegeeinrichtungen.
Aufgaben einer Pflegedienstleitung
Man bezeichnet in deutschen Pflegeeinrichtungen gemeinhin die Person, die den Pflegedienst als Aufgabengebiet verantwortet und leitet als Pflegedienstleitung (PDL). Die Pflegedienstleitung trägt somit die gesamte Verantwortung für den Pflegedienst und führt diesen. Sie ist in der Regel eine einzelne fachlich qualifizierte Person, kann aber auch aus einem Leitungsteam aus mehreren Personen bestehen. Funktional ist die Pflegedienstleitung in vielen betrieblichen Organisationen dem mittlerem Management zuzuordnen. Sie ist als Bindeglied zwischen Stationsleitung bzw. Abteilungsleitung (unteres Management) und Geschäftsführung (Top Management) die höchste Instanz für alle pflegerelevanten Angelegenheiten. In großen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wird der Pflegedienstleiter oftmals auch als Pflegedirektor bezeichnet. Die PDL ist in der Regel direkt der Einrichtungsleitung bzw. der Geschäftsführung unterstellt und hat die disziplinarische und fachliche Aufsicht über die Pflegefach- und Pflegehilfskräfte, über Praktikanten im Freiwilligen Sozialen Jahr, über Bufdis (Bundesfreiwilligendienstleistende) und aller anderen Mitarbeiter im Pflegedienst. Sie verantworten die gesamte Personalplanung und -steuerung ihres Pflegebereichs. Dazu gehören die Personalbedarfsplanung und Personalförderung. Sie wählen Mitarbeiter aus, stellen sie ein, beurteilen und fördern sie. Nicht überall übt die PDL selbständig Personaleinstellungen beziehungsweise -entlassungen aus, sie sind jedoch an diesen Entscheidungen in der Regel maßgeblich beteiligt. Auch die letztliche Koordination der internen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und mit den externen Bildungsträgern, etwa der (Kinder-)Krankenpflegeschule, obliegt dem Pflegedienstleiter. Daneben gehört es zu ihren Aufgaben, Dienstpläne, Dienstanweisungen und Arbeitsanordnungen für den Pflegedienst zu erstellen. Sie ist gegenüber den direkt ihr unterstellten Mitarbeitenden weisungsbefugt. Regelmäßig übt sie eine inhaltliche Fachaufsicht und eine organisatorische Disziplinaraufsicht im Auftrag des jeweiligen Arbeitgebers, beispielsweise des Trägers eines Krankenhauses, ambulanten Dienstes oder Altenpflegeheims, aus.
Neben personalwirtschaftlichen Aufgaben sind Pflegedienstleiter bei der Qualitätssicherung sowie der Kontrolle der Finanzen beteiligt. Im Rahmen der Qualitätssicherung entwickeln sie Pflegekonzepte, setzen Pflegemodelle um und konzipieren Maßnahmen des Qualitätsmanagements. Im Bereich Finanzen und Controlling rechnen sie zum Beispiel Pflegesätze mit den Krankenkassen ab. Darüber hinaus stellen sie Haushaltspläne auf, schreiben Jahresberichte und überwachen das Budget. Sie wirken nach Möglichkeit auch bei der Öffentlichkeitsarbeit ihrer Einrichtung mit. Der Aufgabenbereich der PDL umfasst üblicherweise Kontakte mit den Patienten, ihren Angehörigen, Kunden, Bewohnern, Klienten oder Mitarbeitern, die Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsbereichen des Arbeitgebers und die Kooperation mit anderen externen Dienstleistern, beispielsweise Apotheken, Essen auf Rädern, Ärzten und Therapeuten. Pflegedienstleiter werden zur Unterstützung in der Pflege mit eingebunden, damit im Krankheitsfall von Mitarbeitern oder bei Fachkräftemangel, die Sicherstellung der Vorsorgung zu gewährleisten
Voraussetzung für Zugang zu dem Beruf der Pflegedienstleitung
Der Zugang zu dem Beruf der Pflegedienstleitung setzt in der Regel einen Abschluss im Pflegebereich voraus, entweder in Form eines Hochschulabschlusses oder im Rahmen einer Weiterbildung.
1Die Berufsbezeichnung Pflegedienstleiter oder Pflegedirektor ist gesetzlich nicht geschützt. Die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung unterliegt landesrechtlichen Vorschriften, ist dort aber nur rudimentär geregelt. Weiterbildungen werden in Deutschland überwiegend von privaten Bildungseinrichtungen angeboten.
Pflegedienstleitungen, die in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen als so genannte
ausgebildete Pflegefachkraft die ständige Verantwortung für die Einrichtung tragen, müssen nach Abs. 3 SGB XI neben dem staatlich geprüften Abschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder Altenpfleger über eine mindestens zweijährige Berufspraxis im jeweiligen Pflegeausbildungsberuf verfügen. Zudem darf die zweijährige Berufspraxis (vor Beginn der PDL-Weiterbildung) nicht älter als 8 Jahre sein und die jeweilige PDL-Weiterbildung muss eine Mindeststundenzahl von 460 Stunden haben. Die Inhalte einer PDL-Weiterbildung bleibt jeder privaten Bildungseinrichtung selbst überlassen. Eine bundeseinheitliche Abschlussprüfung (wie z.B. beim Handwerksmeister) existiert in Deutschland nicht.
Studium
Weil es in Deutschland keine bundeseinheitliche Weiterbildung für die Tätigkeit einer PDL gibt, bevorzugen die meisten Arbeitgeber inzwischen nur noch Bewerber, die ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium in Pflegemanagement nachweisen können. Verschiedene Berufsverbände, insbesondere der Deutsche Pflegerat, streben seit Jahren ein verpflichtendes akademisches Hochschulstudium für die komplexe Tätigkeit einer Pflegedienstleitung an.
Qualifikationsprofil
Im Jahre 2001 hatten etwa 50 Prozent aller PDL eine Weiterbildung absolviert, 16 Prozent wiesen ein abgeschlossenes Studium vor. Unter diesen 16 Prozent waren allerdings nicht alle Führungskräfte Absolventen des Studiengangs Pflegemanagement, sondern stammten aus Bereichen wie beispielsweise der Pflegepädagogik oder der Betriebswirtschaftslehre. Die Situation in den neuen Bundesländern unterscheidet sich von der in den alten Bundesländern, da in der DDR bereits seit Jahrzehnten existierende Studiengänge für die Qualifizierung von Pflegekräften für einen höheren Anteil akademisch gebildeter PDLs sorgten. In 6,2 Prozent der untersuchten Krankenhäuser wurde keine PDL eingesetzt.
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Geschlechterverteilung
Innerhalb der Pflege, in
Karriereverläufe von Frauen und Männern in der Altenpflege eine sozialpsychologische und systemtheoretische Analyse am Beispiel der Altenpflege dargestellt, sind etwa 85 Prozent der Beschäftigten weiblich. Etwa 60 Prozent der Führungspositionen von Männern besetzt. Die männlichen Pflegekräfte profitierten dabei insbesondere von den auch in den Frauendomänen typischen karriereverhindernden Faktoren für Frauen, beispielsweise die durch die Kinderbetreuung entstehenden Auszeiten oder den überproportionalen Anteil von Frauen in Teilzeitarbeitsverhältnissen.
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Verdienst
Das Gehalt einer PDL liegt in Deutschland durchschnittlich bei ca. 3200 € bis 3800 € brutto im Monat für Vollzeitbeschäftigte (100% Stelle). Je nach Größe der jeweiligen Einrichtung gibt es aber enorme Gehaltsspannen, Pflegedienstleiter in Unikliniken z. B. haben in der Regel eine Personalverantwortung von 100 bis 500 Pflegekräften. Bei einer Tätigkeit als PDL in dieser Größenordnung werden die Gehälter außer Tarif persönlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verhandelt und können bis zu 6000 € brutto im Monat betragen. Zwischen männlichen und weiblichen Führungskräften gibt es keinen signifikanten Unterschied in der Bezahlung.
Es gibt weder im ambulanten noch im stationären Bereich eindeutige (deutschlandweit einheitlich) geregelte Vorgaben, wie eine Pflegedienstleitung vergütet oder eingruppiert wird. Dies liegt einmal an den unterschiedlichen Unternehmen und deren Kostensätzen, zum Anderen an unterschiedlichen bestehenden oder nicht bestehenden Tarifverträgen, sowie verschiedenen Faktoren die auf die Eingruppierung Einfluss haben (Größe des Unternehmens, Verantwortungsbereich und hierarchische Struktur im Unternehmen, Anzahl der unterstellten Mitarbeiter, Art der Qualifikation bzw. Weiterbildung oder Studium, zeitliche Dauer der Berufserfahrung, etc.).
Literatur
- Barbara E. Gertz: Die Pflegedienstleitung: Ein Leitfaden für das praktische Management. Huber Hans 2002, ISBN 3-456-83809-3
- Entgeltordnung zum TV-L, Anlage A zum TV-L
- Simone Pies, Alexa A. Becker: Staatsbürger-, Berufs- und Gesetzeskunde: Kompakte Darstellung der Fachgebiete unter Berücksichtigung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe. Elsevier, Urban & Fischer Verlag 2004, ISBN 3-437-26156-8
- Thorsten Siefarth: Arbeits-, Dienst- und Berufsrecht im Pflegeunternehmen. Für Mitarbeiter/-innen und Führungskräfte. Quidditas, Petershausen 2013, ISBN 978-3-944589-00-8. (Zwei Bände)
Einzelnachweise
1 Bundesagentur für Arbeit, Berufenet www.berufenet.arbeitsagentur.de
2 Ute Bader, Frank Haastert:
Das Berufs- und Qualifikationsprofil der Pflegedienstleitungen in Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg. Diplomarbeit an der Fachhochschule Osnabrück.- Fachbereich Wirtschaft. Grin-Verlag, 2007, ISBN 978-3-638-71593-5
3 Manfred Borutta, Christiane Giesler:
Karriereverläufe von Frauen und Männern in der Altenpflege eine sozialpsychologische und systemtheoretische Analyse, DUV 2006, Seiten 167-168, ISBN 3-8350-6029-5