Ein
Pflegetagebuch dient der Aufzeichnung von häuslichen Pflegeleistungen, die eine private Pflegeperson für einen Pflegebedürftigen erbringt.
Im Regelfall beantragen Pflegebedürftige Leistungen aus der Pflegeversicherung bei ihrer Pflegekasse. Diese leitet den Antrag an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) weiter, der im Verlauf eines angemeldeten Hausbesuches beim Pflegebedürftigen den Zeitaufwand für die persönliche Pflege (Grundpflege) und die hauswirtschaftliche Versorgung in einem Pflegegutachten feststellt. Anhand des Gutachtens legt die Pflegekasse die zutreffende Pflegestufe fest.
In der Praxis kommt es vor, dass die Angaben, die Pflegebedürftige, bzw. Pflegepersonen gegenüber dem MDK über notwendige Verrichtungen machen, nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Oftmals werden nämlich bestimmte Pflegeleistungen aus Scham oder schlicht aus Vergesslichkeit nicht angegeben, was sich im ungünstigsten Fall nachteilig auf den festgestellten Zeitaufwand und damit auf die Festsetzung der Pflegestufe auswirken kann.
Durch das Führen eines Pflegetagebuches soll dem entgegengewirkt werden, d.h. die lückenlose Erfassung aller notwendigen Hilfe soll dadurch gewährleistet werden. Praktisch wird das so gehandhabt, dass das Pflegetagebuch für einen längeren Zeitraum, z.B. zwei Wochen, vor dem Besuch des MDK-Gutachters genau geführt wird. Anschließend wird es dem Gutachter beim Hausbesuch vorgelegt, der die Eintragungen bei seinen Feststellungen angemessen berücksichtigt.
Das Führen eines Pflegetagebuches ist freiwillig. Wird kein Tagebuch vorgelegt, entbindet das die Gutachtenden des MDK nicht davon Angaben der Pflegebedürftigen und der Pflegepersonen
1 zu erbitten.
Bei den meisten Pflegekassen können Vordrucke für ein Pflegetagebuch angefordert werden.
Kritik
Pflegetagebuchformulare sind meist nach den im SGB XI aufgezählten Verrichtungen der Grundpflege sortiert. Pflegehilfen, die nicht täglich (Haare waschen) oder die oftmals täglich (ans Trinken erinnern) anfallen, passen nicht in solche Formulare
2. Auch Assistenzleistungen, die nur in Abhängigkeit von der Tagesform
3 zu leisten sind, finden in solchen Spalten und Zeilen kaum platz.
Weblinks
- [http://www.ratgeber-pflegegeld.de/pflegetagebuch.htm Mustervordruck eines Pflegetagebuchs]
- [http://www.pflege-abc.info/pflege-abc/artikel/pflegetagebuch.html Pflege-ABC: Hinweise zum Führen eines Pflegetagebuchs]
Einzelnachweise
1 GKV-Spitzenverband:
Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches, herausgegeben vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS), Essen, 2013, Seite 49
2 Paaßen, Georg: http://www.pflegestufe.info/download/pflegetagebuch.pdf 24 Stunden Pflege dokumentieren. Zum Umgang mit dem „Pflegetagebuch“, 2013. (Link geprüft am 31. Dezember 2013)
3 GKV-Spitzenverband:
Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches, herausgegeben vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS), Essen, 2013, Seite 160