Die
Pflegevisite ist ein Instrument im Rahmen des Qualitätsmanagements der professionell ausgeübten Kranken- oder Altenpflege. Sie besteht im Kern aus einem Besuch von zwei Pflegefachkräften
1 bei den Patienten oder Bewohnern in deren Zimmer einer Pflegeeinrichtung oder, sofern die Person privat wohnt, bei ihr zuhause. In einem Gespräch soll der Bedarf oder Wünsche nach pflegerischer Unterstützung aktualisiert werden. Sie unterscheidet sich also von der Arztvisite im Krankenhausbetrieb. Im Unterschied zu einer Arztvisite geht es nicht um die Diagnose einer Krankheit, um tägliche Veränderungen bei Blutwerten, Blutdruck oder die Beobachtung der Wundheilung oder der Körpertemperatur. Es geht um die gemeinsame Einschätzung, welche Fortschritte die Patienten im Umgang mit ihrer Erkrankung machen konnte und die pfegerische Unterstützung dabei.
Die eine Pflegefachkraft sollte mit der gepflegten Person und ihrer Versorgung gut vertraut sein. Die andere Pflegefachkraft, es kann eine Leitungskraft sein, sollte berufserfahren und in der Lage sein, diese Angaben auf ihre Plausibilität hin einzuschätzen. Möglicherweise ergeben sich in dem Gespräch mit dem Patienten oder Bewohner Hinweise auf notwendige Veränderungen der Pflegeplanung oder der gesamten Pflegesituation. Evtl. müssen Konsequenzen daraus in der Beratung anderen an der Versorgung beteiligten Personen, wie dem Hausarzt oder pflegenden Angehörigen, vorgeschlagen werden. Deshalb kann die Teilnahme einer leitenden Pflegefachkraft an dieser Visite als Unterstützung der alltäglichen Pflege gesehen werden. Mit Einführung der DRGs sowie im Zuge weiterer gesundheitspolitischer Zielsetzungen findet sie zunehmenden Einsatz u. a. im Krankenhaus.
Definition
„Die Pflegevisite ist ein regelmäßiger Besuch bzw. ein Gespräch mit dem Patienten über den Pflegeprozess. Sie dient der gemeinsamen Benennung der Pflegeprobleme und Ressourcen bzw. der Pflegediagnosen, der Vereinbarung von gewünschten Pflegezielen, der Art, Menge und Häufigkeit der nötigen Pflegemaßnahmen und schließlich der Überprüfung der Angemessenheit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Pflege“ (Heering, 2004).
Inhalte des Gesprächs bei der Pflegevisite
In diesem Gespräch werden die Pflegeprobleme und Ressourcen, die Pflegediagnose, die Formulierung der Pflegeziele und -maßnahmen, sowie die Erfolge der bisherigen Pflege kurz vorgestellt und die Zufriedenheit der gepflegten Person mit der Versorgung erfragt. Häufig ergibt sich die Möglichkeit, der gepflegten Person Vorschläge für eigenes Aktivwerden zu machen.
Im Unterschied dazu will der Begriff „supervidierende Pflegevisite“ mehr Gewicht auf das Kontrollinstrument im Rahmen der Qualitätssicherung legen.
2 Dabei kommt es auf den Umfang und die Effektivität der vereinbarten Pflegemaßnahmen an.
Aus der Pflegedokumentation sind die Pflegeanamnese, Pflegeplanung und die laufenden Pflegeberichte heranzuziehen und auf ihre Qualität hin zu beurteilen.
Zusätzlich zur Pflegevisite sprechen sich einzelne Autoren in diesem Rahmen auch für eine Umgebungsvistite sowie eine Organisationsvistite aus.
Schwierigkeiten bei der Durchführung
Wenn der Patientin bzw. die gepflegte Person und ihr (pflegender) Angehöriger an einer Teilnahme gehindert sind.
Es wird nicht immer gelingen, mit dem Patienten eine gemeinsame Kommunikationsbasis zu finden. Dies kann an dem Zeitpunkt innerhalb des gewohnten Tagesrhythmus oder an der fehlenden Sympathie von Seiten der gepflegten Person liegen. Dann ist evtl. eine Verkürzung des Gesprächs zu akzeptieren und die Pflegevisite kann sich nur noch auf die Teile der Aufgabe konzentrieren, die ohne Teilnahme der gepflegten Person erledigt werden können.
Der Zeitdruck in der Pflege macht eine sorgfältige Planung, mit wem und wie oft die Visite durchzuführen ist, notwendig. Das kann die Einschränkung auf den Zusammenhang mit der Entlassung in eine ander Pflegeeinrichtung
3, erhöhten Pflegeaufwand in Pflegestufe II oder III z. B. nach der Heimaufnahme oder auf besondere Konfliktfälle bedeuten. Wünschenswert wäre die Visite in einem festen Turnus bei allen gepflegten Personen. Damit wäre für die Beurteilung der Pflegequalität der Einrichtung eine breitere Basis gelegt.
Nachbereitung und Dokumentation
Die wesentlichen Inhalte der Pflegevisite werden im Pflegebericht (Berichtsblatt der Pflegedokumentation) bzw. der Evaluationsspalte der Pflegeplanung oder in einem separaten Protokoll dokumentiert. Falls nötig wird sofort ein zweiter Termin vereinbart, bis zu dem die zuständige Pflegefachkraft fragliche Punkte aufgearbeitet hat.
Literatur
- Bieg, Ute; Heering, Christian; Heering, Kristina; Kellnhauser, Edith; Uhde Claudia: Theorie und Praxis der Pflegevisite, 7 Folgen in: Die Schwester/Der Pfleger 34. Jahrg.f, 1995/1996; Melsungen, Bibliomed Medizinische Verlagsgesellschaft mbH
- Claus Bölicke, Christiane Panka, Susanne Ritter: DBfK-Leitfaden zur Pflegevisite. Hrsg: DBfK, LV Brandenburg.
- Marlies Ehmann: Pflegevisite in der ambulanten und stationären Altenpflege: Checklisten und Formulare für die Praxis. Urban & Fischer Verlag/Elsevier. 2005. 88 S. ISBN 3437272608
- Görres S; Hinz I M; Reif K u. a.: Pflegevisite: Möglichkeiten und Grenzen. In: Pflege 15:1 : 25-32 (2002).
- Jan E. Gültekin, Anna Liebchen: Pflegevisite und Pflegeprozess. Theorie und Praxis für die stationäre und ambulante Pflege. Kohlhammer, Stuttgart. 2003. 147 S. ISBN 3-17-017882-2
- Heering, Christian u. a.: Pflegevisite und Partizipation. Ullstein Mosby, Berlin. 1997 bzw. Huber, Bern – 2. Auflage 2006. 320 S. ISBN 3-456-84301-1
- Jürgen Hollick,Andrea Kerres: Pflegevisite. Verlag Kohlhammer, Stuttgart. 2003. 158 Seiten. ISBN 3-17-016222-5
- Kämmer, Karla: Auf Visite kommen - Die Pflegevisite ist eine Art Controlling unter Beteiligung von Pflegekräften, Bewohnern und Angehörigen. In: Altenpflege 26:8:28-30 (2001).
- MDS e.V (Hrsg.): MDK-Anleitung zur Prüfung der Qualität nach § 80 SGB XI in der stationären Pflege / ambulanten Pflege. 2. Ausgabe. Essen (MDS e.V.) 2000.
- Piehler, B: Noch mehr Sicherheit für Bewohnerinnen und Pflegende schaffen - Richtlinien zur Pflegevisite. In: Pflegezeitschrift 53:7:457-461 (2000).
- Ratz, B: Mehr als ein Besuch: Die Pflegevisite. In: Forum Sozialstation 25:108:24-27 (2001).
;Fußnoten, Quellen, Zitate
1 Eine Pflegefachkraft ist eine examinierte Pflegekraft, die durch den Abschluss einer Ausbildung als Gesundheits-/Kranken- oder Kinderkranken- oder als Altenpfleger über entsprechende pflegerische Fachkenntnisse und die staatliche Anerkennung verfügt. Der Begriff ist zu unterscheiden von einer Leitenden oder Verantwortlichen Pflegefachkraft, die eine zusätzliche Qualifikation nachzuweisen hat. Der Einsatz von Pflegefachkräften dient der Sicherung der Qualität in der Pflege und ist Voraussetzung für die Erbringung von Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) und z. B. auch für das Betreiben eines Pflegeheimes nach dem Heimgesetz.
2 Vgl. Literatur Bölickee u. a.
3 vgl. Der
Expertenstandard Entlassungsmanagement wurde für Deutschland vom
Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege - DNQP entwickelt
Weblinks
- [http://www.dbfk.de/bbr/agpq/index.htm DBfK-Leitfaden zur Pflegevisite - Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e. V. (DbfK)]
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