Suchmenü ausblenden










































Suchmenü einblenden

Nützliche Links


Allgemeine Pflegefreistellung - oesterreich.gv.at

"Anspruch auf Pflegefreistellung haben Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen. Dabei handelt es sich um keinen Urlaubsanspruch, sondern um einen Fall der Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen, bei der das Entgelt weiterhin bezahlt wird. [...]"
https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerscha...

Sie sind hier: Links

Weitere bestNET.Portale

powered by T3consult
Datenschutz-Erklärung