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129 News gefunden


Zitat Kurier vom 26.11.2023:

"Die Caritas bereitet Menschen mit Behinderung unter anderem in Einrichtungen in Retz und Eggenburg auf den Arbeitseinstieg vor. [...] Wer in den Arbeitsmarkt einsteigen will, der braucht zu allererst eines: eine Chance. Das gilt umso mehr für Menschen mit Behinderung. In der Tagesbetreuungsstätte der Caritas im Pflege- und Betreuungszentrum Retz werden Menschen mit Handicap seit 20 Jahren bei Tätigkeiten angeleitet, um sie auf einen zukünftigen Arbeitsplatz vorzubereiten. [...] Und das mit vielen schönen Erfolgen, die bei einem Festakt in der Vorwoche gebührend gefeiert wurden. Sechs Personen aus dem Projekt wurden bisher auf fixe Arbeitsplätze vermittelt, vier davon direkt ins Pflege- und Betreuungszentrum (PBZ) Retz. Die Klientinnen und Klienten der Caritas unterstützen das Team des PBZ nicht nur bei Verwaltungsaufgaben und im Außenbereich, sondern ebenso im Pflegebereich. Ihre Aufgaben sind vielfältig und reichen von Gesprächen und Kontakten mit den Bewohnern bis hin zur Unterstützung bei Hilfsdiensten, wie Betten reinigen, Medizinprodukte reinigen, Botengängen und vieles mehr. [...]" ...
Quelle: kurier.at

Zitat Heute vom 20.11.2023:

"Die Caritas Wien will mehr Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt holen. Projekte wie »Fit4More« unterstützten diesen Einstieg. [...] Man müsse mehr Bewusstsein für das Potenzial für Menschen mit Behinderungen schaffen, betonte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) beim Event in der Alten Ankerbrotfabrik in Wien-Favoriten. Gerade Berufe im Pflege- und Gesundheitsbereich würden sich für diese Menschen besonders gut eigenen. Verschiedene Projekte unterstützten den Einstieg. [...] Nach drei Jahren an den ersten Arbeitsmarkt [...] Große Nachfrage nach Projekt-Plätzen [...]" ...
Quelle: heute.at

Zitat BIZEPS vom 03.11.2023:

"Vielerorts gibt es nicht ausreichend gemeindenahe Unterstützungsleistung und viele Menschen fühlen sich auch im vertrauten Familienumfeld am wohlsten.

Die Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger und die Behindertenanwaltschaft sind sich einig: Das Sozialsystem muss Pflege durch Angehörige mit allen Mitteln unterstützen.

Wenn Menschen ihre Kinder, Eltern oder andere Angehörige zu Hause pflegen, tun sie das oft ganz selbstverständlich, damit sie ein gemeinsames Familienleben genießen können.

Es gibt jedoch noch eine andere Seite: Viele Menschen mit Behinderungen wollen trotz hohem Unterstützungsbedarf in ihrem gewohnten Umfeld leben. Häufig mangelt es am Wohnort dieser Menschen aber an öffentlichen verfügbaren und leistbaren Angeboten.

Oft springen dann Angehörige ein, um Menschen mit Behinderungen den Wunsch nach einem Verbleib in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen und ihnen die Inanspruchnahme stationärer Pflege- und Betreuung, die vielfach als traumatisch erlebt wird, zu ersparen.

Dabei darf man nicht vergessen: Pflege ist Arbeit. Und wie bei jeder Arbeit gilt: Selbst, wenn wir sie freiwillig und mit Engagement machen, kostet sie Zeit, ist mitunter anstrengend und manchmal auch schwer und belastend. Arbeit ist nie nur Vergnügen, sondern immer auch Verpflichtung.

Damit Unterstützung und Assistenz durch Angehörige auf Dauer funktioniert, muss es allen Beteiligten in der Situation gut gehen. Und sie müssen sich darauf verlassen können, dass sie sozial und finanziell abgesichert sind. [...]

Wie unverzichtbar die Leistung pflegender Angehöriger für die Gesellschaft ist, kann Birgit Meinhard-Schiebel nur unterstreichen. »Hinzu kommt«, erläutert die Präsidentin der Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger, »dass sie das über einen großen Zeitraum hinweg tun. Das bedeutet gleichzeitig, dass die Eltern mit der Situation ihr ganzes Leben lang konfrontiert sind. Die Kinder werden erwachsen, aber der Unterstützungsbedarf bleibt, wird womöglich sogar größer. ...
Quelle: bizeps.or.at

Zitat APA-OTS/ Behindertenanwaltschaft vom 03.11.2023:

"Wo leben Sie lieber: Selbständig, in einer Wohnung, zu Hause mit Ihrer Familie oder in einem Pflegeheim? Vielerorts gibt es nicht ausreichend gemeindenahe Unterstützungsleistung und viele Menschen fühlen sich auch im vertrauten Familienumfeld am wohlsten. Die Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger und die Behindertenanwaltschaft sind sich einig: Das Sozialsystem muss Pflege durch Angehörige mit allen Mitteln unterstützen. [...]

Grenzen der Belastbarkeit

Wer Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen möchte, muss arbeitswillig und vermittelbar sein. Das bedeutet unter anderem: Man muss bereit sein, eine Beschäftigung im Ausmaß von mindestens 20 Stunden pro Woche anzunehmen. [...]

Gesellschaftliche Bedeutung

»Wir müssen klar anerkennen, was pflegende Angehörige leisten«, bestätigt Christine Steger, Behindertenanwältin des Bundes. »Unter großem persönlichen Einsatz ermöglichen Sie Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen jenen Unterstützungsbedarf, den die öffentliche Hand nicht imstande ist bereit zu stellen.« In Österreich herrscht ein Pflegenotstand, der in den nächsten Jahren und Jahrzehnten weiterbestehen wird. Umso wichtiger ist es, dass Menschen so oft und so lange wie möglich zu Hause leben können und dort die Pflege bekommen, die sie brauchen – wenn sie das möchten. Angehörige, die diese Arbeit übernehmen, spielen dabei eine wesentliche Rolle. [...]

Geregelte Verhältnisse

Einige Unterstützungsangebote gibt es bereits: Zum Beispiel sind pflegende Angehörige sozialversicherungsrechtlich abgesichert und sie können eine finanzielle Förderung für eine Vertretung bekommen, wenn sie beispielsweise wegen Krankheit oder Urlaub vorübergehend die Pflege nicht selbst übernehmen können. »Das ist aber nicht genug«, meint Christine Steger. »Wir brauchen umfassende Beratungs-, Pflege- und Betreuungsangebote, die den Bedürfnissen pflegebedürftiger Personen und pflegender Angehöriger gerecht werden. ...
Quelle: ots.at

Zitat APA-OTS/ Grüner Klub im Parlament vom 19.10.2023:

"»Alle Menschen in Österreich haben das Recht, in Würde alt zu werden. Genau das stellen wir mit diesem Budget sicher und stocken den Pflegefonds auf insgesamt 1,1 Milliarden Euro auf«, freut sich Bedrana Ribo, Sprecherin der Grünen für Pflege, Senior:innen und Menschen mit Behinderung. Mit der Aufstockung des Pflegefonds wird nicht nur die Weiterfinanzierung der Pflegevorsorge gesichert, sondern beispielsweise auch die Entgelterhöhungen und Ausbildungszuschüsse für Pflegekräfte.

»Mit diesem Budget investieren wir in die Zukunft Österreichs und legen einen Grundstein für wesentliche Verbesserungen im Pflegebereich. Es ist ein Budget der Wertschätzung für die Menschen, die in der Pflege arbeiten und für ihren unermüdlichen Einsatz«, sagt Ribo und erklärt weiter: »Besonders hervorzuheben ist die Sicherstellung der Weiterfinanzierung der Community Nurse Projekte. Nun liegt es an den Gemeinden diese Projekte weiterzuführen. Außerdem wurden im Budget Verbesserungen für die 24-Stunden-Betreuung sowie für pflegende Angehörige berücksichtigt«, sagt Ribo.

Auch für Senior:innen konnte ein Pensionsplus im Ausmaß von 9,7 Prozent ab 2024 erzielt werden, das entspricht einem Gesamtvolumen von 2,7 Milliarden Euro. Für die Verbesserung der gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung wurden zusätzliche 60 Millionen Euro ausverhandelt. »Die 60 Millionen Euro zusätzlich für Menschen mit Behinderung sind ein weiterer wichtiger Schritt. Damit können wir beispielsweise das Pilotprojekt zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz weiterfinanzieren und weitere Maßnahmen für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ermöglichen, dennoch wird es hier in den nächsten Jahren noch viele weitere Investitionen brauchen, damit Menschen mit Behinderung die Aufmerksamkeit erhalten, die sie verdienen«, erklärt Ribo. [...]" ...
Quelle: ots.at

Zitat Österreichischer Behindertenrat vom 17.10.2023:

"Am 1. Juli 1993 ist österreichweit das Bundespflegegeldgesetz in Kraft getreten. Die Einführung des Pflegegeldes war eine der bedeutsamsten Errungenschaften in der österreichischen Sozialpolitik. Damals hart umkämpft wurde dessen Einführung durch den Zusammenhalt und die gemeinsame Arbeit vieler Behindertenorganisationen ermöglicht. Bis heute bleibt das Bundespflegegeldgesetz in seinem Kern bestehen. [...]

Bis heute ist das Bundespflegegeldgesetz ein wesentlicher Beitrag zur Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. »Es war das erste Gesetz dieser Größenordnung, das auf Initiative der Betroffenen entstanden ist. Die großen Vereine sind dahintergestanden und auch Personen, die nicht direkt daraus profitiert haben, waren davon überzeugt, dass es der richtige Weg sei«, so Voget. [...]

Probleme sieht Voget vor allem in den Begutachtungen durch Sachverständige, die oft nicht ausreichend geschult und wenig empathisch seien sowie im Wertverlust des Pflegegeldes in Höhe von ca. 30%, der aufgrund 27 Jahre fehlender Valorisierung entstanden ist. Jährlich valorisiert wird das Pflegegeld nämlich erst seit 2020.

Verbesserungspotential sehen Gruber und Voget unter anderem auch bei der Anpassung des Pflegegeldes an die Bedarfe von Menschen mit Lernschwierigkeiten und psychischen Erkrankungen. [...]" ...
Quelle: behindertenrat.at

Zitat MeinBezirk.at/ Kärnten - Lavanttal vom 04.10.2023:

"Gleichzeitig mit dem neuen AVS-Pflegeheim in St. Andrä nahm auch das angeschlossene inklusive Café „mitnond“ den Betrieb auf. Hier arbeiten sowohl Menschen mit als auch ohne Behinderung. [...] Für jeden die richtige Aufgabe [...] Mitarbeiter gesucht [...]" ...
Quelle: meinbezirk.at

Zitat ZWP Online/ Deutschland vom 02.10.2023:

"Das Schweizer Unternehmen BPR Swiss zählt ­seit Langem zu den Marktführern im Bereich portable und mobile Dentaleinheiten. Im Interview geben Lucien Graf (Sales Director Europe) und Andreas Saner (Sales Director International) Auskunft über ihr Anliegen, die Senioren- und Behindertenzahn­medizin optimal und nachhaltig zu unterstützen. [...]

Herr Graf, Herr Saner, was treibt Sie in Ihrer Produktentwicklung an?

Graf: Wir freuen uns, dass wir mit unserem Know-how und Equipment dabei helfen können, die zahnmedizinische Versorgung in der Senioren- und Behindertenzahnmedizin optimal zu gewährleisten. Das ist sehr motivierend und entspricht unserer Firmenphilosophie – für Herausforderungen Lösungen zu finden. Bereits bei der Entwicklung unserer Produkte steht immer die Frage im Vordergrund: Mit welchen Problemen haben unsere Kunden und Patienten zu kämpfen und wie können wir sie dabei unterstützen? Wenn unsere Lösungen in der Breite Menschen helfen, ergibt sich die Nachfrage von selbst.

Saner: Dem kann ich nur beipflichten und ­ergänzen: Als wir vor rund zwei Jahrzehnten ­unseren Fokus auf die Senioren- und Behin­dertenzahnmedizin legten, war dieses Gebiet noch eine absolute Randerscheinung. Unsere Geschäftsführer Marcel und Marc Maurer wa­ren damals fest davon überzeugt, dass sich die zahnmedizinische Unterversorgung im Bereich der Senioren- und Behindertenzahn­medizin weiter verschärfen wird und es neue Ansätze braucht. Sie nahmen in Kauf, dass sie anfangs dafür belächelt oder ignoriert wurden. Die Anerkennung für unsere Innovationskraft stellte sich erst später ein. [...]" ...
Quelle: zwp-online.info

Zitat APA-OTS/ Lebenshilfe Österreich vom 27.09.2023:

"Anlässlich des 1. Oktobers, dem »Internationalen Tag der älteren Menschen«, macht die Lebenshilfe Österreich einmal mehr auf Herausforderungen aufmerksam, denen immer älter werdende Menschen mit intellektuellen Behinderungen gegenüberstehen. Die Lebenshilfe fordert von der Politik die Einhaltung und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Damit Menschen mit Behinderungen auch im Alter ein gutes Leben führen können, bestmöglich finanziell abgesichert sind und die gleichen Rechte und Wahlmöglichkeit wie alle älteren Menschen haben. [...]

Um den Lebensabend in Würde und selbstbestimmt verbringen zu können, muss auch für Menschen mit intellektuellen Behinderungen ein Anspruch auf vollständigen, sozialversicherungsrechtlichen Schutz und größtmögliche finanzielle Sicherheit bestehen. Arbeit von Menschen mit intellektuellen Behinderungen wird aber oftmals nicht als Arbeit anerkannt und entsprechend honoriert. Diese Menschen bleiben, obwohl sie den Großteil ihres Erwachsenenlebens in Werkstätten gearbeitet haben, auch im Alter finanziell abhängig. Die Lebenshilfe fordert deshalb einmal mehr von der Politik die Einhaltung der UN-BRK und die Einführung von Lohn statt Taschengeld, um die Leistungen arbeitender Menschen mit Behinderungen im Alter entsprechend zu vergüten. [...]

Der Mangel an Betreuungs- und Pflegepersonal für ältere Menschen mit Behinderungen bereitet ebenso Sorge, wie die fehlende Zeit für umfassende Unterstützung und Betreuung. Dazu kommt, dass sich Pfleger*innen und Betreuer*innen zu wenig auf die Bedürfnisse von älteren Menschen mit intellektuellen Behinderungen geschult fühlen sowie ein immer höher werdender Anteil an Menschen mit Demenzerkrankungen zu begleiten und zu pflegen sind. [...]

Menschen mit intellektuellen Behinderungen leben oft bei ihren teils bereits hochbetagten Eltern, die mit der Pflege ihrer ebenfalls alternden Kinder überfordert sind. [... ...
Quelle: ots.at

Zitat BIZEPS vom 25.09.2023:

"Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet Österreich, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu schützen und zu fördern, doch die Umsetzung hierzulande ist noch lückenhaft. [...]

Das 2. Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG) hat wichtige Verbesserungen für Menschen mit Beeinträchtigungen gebracht. Die Selbstbestimmung wird betont und zielt darauf ab, Entscheidungen möglichst selbstständig zu treffen. Trotzdem verhindert fehlende Unterstützung weiterhin gesellschaftliche Teilhabe.

Das ErwSchG löste nicht nur das alte Sachwalterrecht ab, sondern brach in den Zielbestimmungen auch mit der Tradition des medizinischen Modells von Behinderung. Nicht mehr die medizinische Diagnose steht im Vordergrund, sondern die Frage, ob bei einem konkreten Rechtsgeschäft Entscheidungsfähigkeit vorliegt – bzw. durch Unterstützung in ausreichendem Umfang hergestellt werden kann.

Vertretung im Rechtsverkehr durch eine andere Person ist nur dann möglich, wenn dies von der vertretenen Person selbst festgelegt wird oder die Vertretung unvermeidlich ist. Diese hohe Schwelle für stellvertretende Entscheidungen wird oft durch fürsorgliche Überlegungen nicht immer beachtet. [...]

Die gerichtliche Erwachsenenvertretung ist auf drei Jahre begrenzt und muss, wenn die Vertretung weiter unvermeidlich ist, neuerlich im Gerichtsverfahren geprüft werden. Der Umfang der Vertretung und die:der Erwachsenenvertreter:in werden mittels Beschluss festgelegt.

Grundsätzlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass die gerichtliche Erwachsenenvertretung nicht auf Dauer und nie im ständig gleichen Umfang unvermeidlich ist.

Erneuerungsverfahren müssen unbedingt geschärft werden, da viele Angehörige und Institutionen dies mit einer Verlängerung verwechseln. Es braucht noch viel Überzeugungsarbeit, damit eine stellvertretende Entscheidung nur dann zum Einsatz kommt, wenn sie unvermeidlich ist. [...]

Im ABGB wird § 241 mit ...
Quelle: bizeps.or.at


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